Immobilie und Umsatzsteuer

Hallo,

nehmen wir an jemand besitzt eine Immobilie. Wenn man die Immobilie als Privatperson an eine Privatperson verkauft, erspart man sich die Umsatzsteuer. Wenn nun eine gewerblicher „Zwischenkette“ geschaltet wird, die die Immobilien kauft und dann an einem Privaten weiterverkauft, unterliegt der Kauf der Umsatzsteuer. Dass heißt, auch wenn diese gewerbliche „Zwischenkette“ kein Gewinn abschöpft, müsste die Immobilien für den Endverbraucher dank der Umsatzsteuerabführung mindestens 19 % teurer geworden sein, als es der ursprüngliche Verkauf direkt von Privat zu Privat gewesen wäre? Ist dem so? Wie nennt man in der Fachsprache eine solche „Zwischenkette“?

Danke

Martin Unterholzner

Servus,

die Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen, sind (nach deutschem Recht - ich weiß nicht, wies in Italien ist) USt-frei. Es fällt keine USt an.

Man kann unter bestimmten Umständen auf die Befreiung verzichten. Aber man muss das nicht.

Schöne Grüße

MM

Servus,

die Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen,
sind (nach deutschem Recht - ich weiß nicht, wies in Italien
ist) USt-frei. Es fällt keine USt an.

Man kann unter bestimmten Umständen auf die Befreiung
verzichten. Aber man muss das nicht.

Schöne Grüße

Hallo Martin,

hätte auf eine Befreiung zu verzichten nicht IMMER nur Nachteile? Durch den Verzicht wird eine Immobilie doch immer nur teurer.

Gruß
Martin

Servus,

hätte auf eine Befreiung zu verzichten nicht IMMER nur
Nachteile?

sie kann schon Vorteile haben: z.B. immer dann, wenn in der ganzen Kette vom rohen Bauland bis zum fertigen genutzten Gebäude nur USt-pflichtige Unternehmer sind. USt-Pflicht schließt ja auch die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug mit ein, und auf diese Weise gehen die Vorsteuerbeträge aus Erschließung und allem, was zum Bauen gehört, nicht als Aufwand verloren, sondern es kann die ganze Kette bis zur endgültigen Nutzung des Gebäudes entlang immer „netto“ kalkuliert werden.

Der zweite „Vorteil“ ist durch Einführung des „reverse charge“ - Systems (= Erwerber schuldet USt) bei Grundstücksgeschäften weitgehend vorbei: Die hohen Beträge machten es interessant, USt-Karuselle aus kurzlebigen Scheinfirmen zu errichten, mit dem Ziel, dass auf der einen Seite der Vorsteuerabzug realisiert wird, während auf der anderen Seite USt nicht abgeführt wird, bevor die Briefkastenfirma pleite oder verschwunden ist. Das Volumen des USt-Betruges, der immer, nicht nur bei Immobilien, nach diesem Prinzip organisiert ist, macht in D etwa 5 Milliarden Euro im Jahr aus. Deutschland ist hier besonders betroffen, weil man in D den Fiskus eher dazu zwingen kann, Vorsteuerabzug zu akzeptieren, auch wenn bekannt ist, dass eine Verbandelung mit dem Unternehmen da ist, das die USt nicht abführt - solange diese Verbandelung nicht nachweisbar ist. Behörden, die weniger strikt und einseitig der Rechtsstaatlichkeit verpflichtet sind, können sich da besser wehren - in Italien wäre etwa denkbar, dass man dem Unternehmer, der den Vorsteuerabzug geltend machen will, empfiehlt, den Anspruch schon mal in sein Testament aufzunehmen: „Wir zahlen Dir das Geld aus - irgendwann…“. Oder dass man ihm den Vorsteuerabzug zwar lässt, aber beiläufig ankündigt, dass er so lange ganz hässliche Besuche von der legendären Finanzpolizei bekommt, bis er freiwillig alles aufgibt, was er zu drehen versucht hat.

Schöne Grüße

MM