Ein Anwesen mit eigener Windkraftanlage soll verkauft werden. Die Einkünfte aus dem Einspeisen des Stromes wurden bisher als gewerbliche Einkünfte versteuert.
Ist es nun möglich., das Anwesen (Haus und Grundstück) in einem notariellen Grundstückkaufvertrag und die Windkraftanlage in einem separaten Kaufvertrag zu erwerben?
Macht das Sinn / ist es zulässig
um die Anschaffungskosten der Windenergieanlage separat und belegbar dem Gewerbe zuordnen zu können
um Grunderwerbssteuer, Notargebühr und ggf. Maklerkaution zu sparen?
Die Windenergieanlage besteht aus dem Fundament und Pfosten, hierüber ist sie fest mit dem Erdreich verbunden und dem Rotor und Generator, die eigentlich die Windenergie umwandeln und auswechselbar sind.
in Deutschland geht das deswegen nicht, weil es kein vom Grundstück getrenntes Eigentum an der Windkraftanlage gibt, sobald diese erbaut ist - § 946 BGB. Daher kann sie auch nicht unabhängig vom Grundstück verkauft werden.
Eine Zuordnung des anteiligen Kaufpreises zur Ermittlung der AfA-Bemessungsgrundlage ist dennoch möglich.
wie ist das denn,wenn die WKA auf gepachtetem land steht?
dafür kann ich mir verschiedene Formen vorstellen - ich weiß nicht, was da üblich ist. „Klassisch“ wäre ein Erbbaurecht, denkbar ist auch, dass der Eigentümer des Grundstücks dem Betreiber einen Nießbrauch an der Anlage bestellt. Vielleicht lässt sich das auch sonstwie als dingliche Last formulieren, etwa wie bei einer Hochspannungsleitung.
Vielleicht wissen die anwesenden Rechtsverdreher mehr und Besseres dazu?
wie weit ein getrennter Erwerb Sinn macht, kann ich nicht sagen, aber um ihn möglich zu machen müsste die Anlage zumindest auf einem selbständigen Grundstück mit eigenem GB-Eintrag stehen, denn wenn man die Anlage als Baulichkeit betrachtet, dann ist eine solche in Deutschland nur in Verbindung mit dem Grundstück veräußerbar. D.h. wenn die Anlage bislang nicht auf einem eigenen Grundstück steht, dann müsste zunächst mal ein eigenes Grundstück durch Teilung „hergestellt“ werden. Ob dies im Einzelfall überhaupt möglich ist, kann man so rein hypothetisch aus der Ferne nicht sagen, da z.B. die Erschließung gesichert sein müsste, …
Als Alternative zum getrennten Erwerb könnte man ansonsten natürlich die schon angesprochene Erbpacht sehen. Ein Erbbaurecht kann auch auf einem Teil eines Grundstücks entstehen und so könnte man ein Erbbaurecht für die paar m² rund um das Fundament bestellen, das den Bau und Betrieb der Anlage ermöglicht. Dieses Erbbaurecht ist dann unabhängig vom Eigentum (aber nur mit Zustimmung des Eigentümers) veräußerbar.
Soviel mal zu den rein rechtlichen „Möglichkeiten“. Ob es aber nun Sinn macht, in der Stromfirma jedes Jahr Erbbauzins an den Grundstückseigentümer zu zahlen, damit man diese dort abziehen, dann aber auf der anderen Seite als Einkünfte aus Vermietung/Verpachtung versteuern muss, kann ich nicht sagen. Da Erhaltungsaufwände am Grundstück wohl eher nicht das Thema sein dürften und Aufwände für die Anlage als solches unproblematisch sein müssten, deucht mir aber, dass das viel Aufwand für wenig Erfolg sein könnte.