Wir, ein Ehepaar mit Kindern aus vorherigen Ehen,(Mutter 1 Kind / Vater 3 Kinder,alle erwachsen),
haben vor unserer Eheschließung, je zur ideellen Hälfte, ein Haus gekauft(beide im Grundbuch eingetragen).
Behält man , beim Ableben des Partners seine jeweilige Hälfte für sich und bekommt als Pflichtteil die Hälfte der anderen Hälfte des Verstorbenen dazu ?
Und die Kinder des Verstorbenen erben das Viertel was noch übrig bleibt ?
Sprich : Bleiben dem überlebenden Ehegatten 2/3 des Hauses,dass wiederum nach seinem Ableben an dessen eigene Kinder geht ?
Oder erben die Kinder egal von Mutter oder Vater nach dem Ableben des Letzten alle zu gleichen Teilen
obwohl sie nicht verwandt sind?
Wie wird gesetzlich aufgeteilt in diesem Fall?
Wie sieht ein Testament aus,in dem die Kinder des jeweiligen erben sollen ?
Die Erbfolge wäre -ohne Vorliegen eines Testamentes etc.- so wie Sie es berechnet haben; statt 2/3 muss es allerdings 3/4 heissen. Dieser Anteil des Überlebenden vererbt sich bei gesetzlicher Erbfolge auf dessen Kinder -also nicht auch auf Stiefkinder. Letztere gehen also leer aus.
Sicherlich wollen Sie dieses Ergebnis nicht. Ich empfehle Ihnen dringend, ein notarielles Gemeinschaftliches Testament zu errichten, wo zum Beispiel der Überlebende als Alleinerbe und alle Kinder zu Schlusserben eingesetzt werden. Günstig wäre, wenn die Kinder notariell auf ihr Pflichtteilsrecht verzichten würden, welches beim ersten Todesfall entstehen würde. Die Notarkosten sind im Endergebnis sogar günstiger, als bei privaten Testamenten. Alle Fragen sind sogar kostenneutral! Und: Die vielen Alternativen kann Ihnen nur ein(rfahrener) Notar darstellen nach eingehenden persönlichen Infogesprächen.
Mit freundlichen Grüßen aus dem nördlichen Wesertal
H.G.
(Mitglied seit 2003 und über 1.860-mal Fragen beantwortet)
Hallo Herr Gintemann,
vielen ,vielen Dank für diese schnelle Antwort.
Sie hat uns ein Stück weiter gebracht.
Herzliche Grüße von der Ostsee
Blabbenhome14