Hallo,
hat jemand Erfahrung, wie es beim Erwerb einer Immobilie zum „Schnäppchenpreis“ aussieht? Kann man sich dann über sein Verhandlungsgeschick freuen und den Vorteil genießen oder vergleicht anschließend das FinA den Preis im Kaufvertrag mit den Preisen, die sonst üblich sind in der Gegend oder errechnet den aktuellen Marktwert und erhebt sowas wie „Schenkungssteuer“ auf die Differenz?
Vielen Dank,
M.
Hallo M,
wenn Du in der ZV ein Haus zum absoluten Schnappus-Preis kaufst, kann das FA auch nur den im KV bestätigen Wert besteuern. Sicherlich kommt dann noch ein Fragebogen zum Haus, in dem steuerlich relevante Fakten abgefragt werden, um die folgenden steuerlichen Aspekte zu berücksichtigen (so war es zumindest bei unserem Hauskauf in der ZV).
Evtl. muß der Erwerber dem FA plausibel darlegen können, woraus ein Schnäppchenpreis resultiert. Aber das sind eigentlich seltene Fälle.
MfG BM
Hallo BM,
danke für die schnelle Antwort, es handelt sich nicht um eine ZV. Das ältere Ehepaar, das mir das Haus angeboten hat, ist offenbar nicht darauf angewiesen, das Maximum zu realisieren. Sie möchten aber auch nicht, daß der Bonus, den sie mir gewähren, später durch andere aufgezehrt wird, das haben sie mir auch gesagt, dann entscheiden sie sich lieber für einen anderen Interessenten.
MfG
MR
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Hallo
(…), dann entscheiden sie sich lieber für einen
anderen Interessenten.
Wie kann man sich denn bei einer ZV den JKäufer aussuchen? Den Zuschlag bekommt der Meistbietende dachte ich immer 
MfG
MR
Peter
Hallo M,
wenn Du in der ZV ein Haus zum absoluten Schnappus-Preis
kaufst, kann das FA auch nur den im KV bestätigen Wert
besteuern.
Bei einer ZV gibts keinen KV, sondern einen Zuschlagsbeschluss!
Und für die Grunderwerbssteuer werden neben dem Bargebot auch evtl. bestehenbleibende Rechte berücksichtigt.
Gruß n.
Ich habe NICHT geschrieben, daß es sich um eine ZV handelt!
Es geht einfach nur darum, daß die Verkäufer sich auf einen sehr günstigen Preis haben herunter handeln lassen.
Und nun geht es um folgende Frage:
Wenn in einem notariallen Kaufvertrag eine Summe X steht, wird die von den Finanzämtern akzeptiert oder nicht?
Können Finanzämter den Wert eines Hauses selbst berechnen und den zugrunde legen, wenn Ihnen der Kaufpreis zu niedrig erscheint?
Können sie die Differenz zum Beispiel als Schenkung definieren und darauf Steuern erheben?
MfG
M
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Hallo
(…), dann entscheiden sie sich lieber für einen
anderen Interessenten.Wie kann man sich denn bei einer ZV den JKäufer aussuchen? Den
Zuschlag bekommt der Meistbietende dachte ich immerMfG
MRPeter
Ich habe NICHT geschrieben, daß es sich um eine ZV handelt!
Oh ja, hab ich aus dem 2. Posting, sorry…
Es geht einfach nur darum, daß die Verkäufer sich auf einen
sehr günstigen Preis haben herunter handeln lassen.
Und nun geht es um folgende Frage:Wenn in einem notariallen Kaufvertrag eine Summe X steht, wird
die von den Finanzämtern akzeptiert oder nicht?
Nein, das glaub ich nicht wenn die Summe X (schreib doch mal zahlen…) in keinem Verhältnis zum Wert des HAuses steht. Wieviel vom Marktwert zahlst du denn?
Können Finanzämter den Wert eines Hauses selbst berechnen und
den zugrunde legen, wenn Ihnen der Kaufpreis zu niedrig
erscheint?
Können sie die Differenz zum Beispiel als Schenkung definieren
und darauf Steuern erheben?MfG
M
Peter
Vor ca 5 Jahren war ein Haus wie dieses etwa 250.000,-€ Wert. Nun sind inzwíschen 5 Jahre vergangen, die Preise sind weiter gefallen, aktuell kommt hinzu, daß es nicht so einfach ist, einen Kredit zu bekommen, ein paar Mängel sind auch vorhanden (die schrecken mich aber nicht) - Verhandlungsbasis sind jetzt 125.000,-€.
Torpediert das FinA in solchen Fällen das Verhandlungsgeschick des potentiellen Käufers, indem es auf die Differenz Schenkungssteuer erhebt?
MfG
M
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Vor ca 5 Jahren war ein Haus wie dieses etwa 250.000,-€ Wert.
Nun sind inzwíschen 5 Jahre vergangen, die Preise sind weiter
gefallen, aktuell kommt hinzu, daß es nicht so einfach ist,
einen Kredit zu bekommen, ein paar Mängel sind auch vorhanden
(die schrecken mich aber nicht) - Verhandlungsbasis sind jetzt
125.000,-€.Torpediert das FinA in solchen Fällen das Verhandlungsgeschick
des potentiellen Käufers, indem es auf die Differenz
Schenkungssteuer erhebt?MfG
M
Hallo M,
absolut seriös und sicher kann Dir das vermutlich nur ein Steuerberater beantworten.
Aber: Warum sollte das FA von einer Schenkung ausgehen? Du mußt ja mit dem potenziellen Verkäufer zum Notar, der den Kaufvertrag beurkunden muß. Und in dem KV steht ja dann ein Kaufpreis drin.
Eine mir bekannte Familie hat auch ein derartiges Schnäppchen (zur damaligen Zeit) machen können: Ein Haus im ca. 1000 qm Grundstück in ruhiger, aber verkehrsgünstiger Top-Lage in einem reinen Wohngebiet mit EFH. Die alte Dame wollte nach England zu ihrer Tochter übersiedeln, stand zum einen unter Zeitdruck und wollte zum anderen, dass das Anwesen in liebevolle Hände kommt. Und da diese Familie als potenzielle Interessenten auf sie den besten Eindruck machte, bekam sie den Zuschlag, obwohl es nicht das beste Angebot für die alte Dame war. Die beiden haben die Steuer nach der im KV beurkundeten Summe gezahlt. Und das FA hat keinerlei Fragen gestellt hinsichtlich der Höhe.
Vermutlich würden die FA erst stutzen, wenn ein Haus, das eigentlich 250000 Euro wert ist, für beurkundete vielleicht 10 Euro verkauft würde.
Aber durch den allgemeinen Wertverfall, der größeren Hürden bei der Kreditvergabe/dem Krediterhalt dürfte das bei den von Dir genannten Summen eigentlich nach menschlichem Ermessen nicht der Fall sein.
Wie gesagt, wenn Du wesentlich sicher gehen willst, was die Standfestigkeit der Aussage anbelangt, solltest Du den Weg zum Steuerberater nicht scheuen.
MfG BM
PS: Oder die Frage nochmals im Steuer-Brett neu stellen.