Liebe/-r Experte/-in,
können Sie mir erklären was es mit dem „Erbbaurecht“ bei einer Eigentumswohnung auf sich hat?
Ich interessiere mich für eine Wohnung und auf das Grundstück läuft noch bis 2050 ein Erbaurecht. Was das ist habe ich schon bei Wikipedia in Erfahrung gebracht. Aber was bedeutet das speziell für mich als Wohnungseigentümer?
Wird mir dann im Jahre 2050 die Wohnung enteignet weil das Haus zum Eigentum des Grundbesitzers wird?
Vielen Dank und viele Grüße,
Sibille