Liebe/-r Experte/-in,
ich habe ein Frage zum Verkauf eines Objektes.
Wir hatten eine Objekt ausgeschrieben und auch Anfragen dazu erhalten. Nachdem unser Mitarbeiter besichtigt hat und er mit dem Käufer verbrieft hat, stellte der Mitarbeiter eigenhändig die Provisionsrechnung von sich privat und hat diese auch ausbezahlt bekommen. Wie ist hier die Rechtslage und wie soll man vorgehen um an die erhaltene Provision zu kommen ? Ganz klar ist, dass der Käufer über unsere Seite angefragt hat und auch Schriftverkehr darüber lief. Fällt dies unter Betrug und Unterschlagung ?
Vielen DAank für die Hilfe