ich habe ein Frage zum Verkauf eines Objektes.
Wir hatten eine Objekt ausgeschrieben und auch Anfragen dazu erhalten. Nachdem unser Mitarbeiter besichtigt hat und er mit dem Käufer verbrieft hat, stellte der Mitarbeiter eigenhändig die Provisionsrechnung von sich privat und hat diese auch ausbezahlt bekommen. Wie ist hier die Rechtslage und wie soll man vorgehen um an die erhaltene Provision zu kommen ? Ganz klar ist, dass der Käufer über unsere Seite angefragt hat und auch Schriftverkehr darüber lief. Fällt dies unter Betrug und Unterschlagung ?
RE: Verkauf d. Mitarbeiter / privat Provisionsabr.
Guten Tag,
schalten Sie bitte einen Rechtsanwalt ein, da hier nicht nur Immobilienrecht, sondern auch andere Rechtsbereiche (Arbeitsrecht, Strafrecht) eine Rolle spielen dürften.
Schwieriges Thema! Du wirst nicht um einen Gang zum Anwalt herumkommen. Alles weitere solltest du dann mit diesem besprechen - unsere Vermutungen werden dir kaum weiterhelfen. Hier findest du allerdings ein paar rechtliche Grundsätze: http://die-grundstückspreise.de
aus meiner Sicht kann man hier Schadensersatz vom (ehemaligen) Mitarbeiter fordern. Es müßte nachweisbar sein, daß der Kontakt durch die Anzeige zustande gekommen ist. Das könnte durch Befragung oder Aussage der Käufer geschehen.