Liebe/-r Experte/-in,
mein haus wir mitte oktober versteigert, gestern habe ich vom gerichtsvollzieher ein schreiben erhalten, das am 30.10. die räumung für mich und die mieter erfolgt, geht das überhaupt so schnell ?
Liebe/-r Experte/-in,
mein haus wir mitte oktober versteigert, gestern habe ich vom
gerichtsvollzieher ein schreiben erhalten, das am 30.10. die
räumung für mich und die mieter erfolgt, geht das überhaupt so
schnell ?
Da dies eine rechtliche Frage ist, kann ich nur Raten einen Rechtsanwalt zu fragen. Ansonsten wünsche ich Ihnen, dass sie die Versteigerung noch abwenden können.
Liebe/-r Experte/-in,
mein haus wir mitte oktober versteigert, gestern habe ich vom
gerichtsvollzieher ein schreiben erhalten, das am 30.10. die
räumung für mich und die mieter erfolgt, geht das überhaupt so
schnell ?
Hallo,
bis zu einer Zwangsversteigerung ist es ein weiter Weg, denn dieser Maßnahme müssen ja andere Maßnahmen voraus gegangen sein.
Ich versuche mal in kurzen Sätzen den Weg bis zur Zwangsversteigerung/Zwangsräumung zu erklären:
Ein oder mehrere Gläubiger wollen Ihr Geld und wenn dieses Geld in keiner anderen Art und Weise einzutreiben ist, als durch die Zwangsversteigerung dann bedeutet dies, dass der Gläubiger im Grundbuch eine Zwangshypothek eintragen lassen hat.(Dies geht nur mit Zustimmung des Eigentümers). Erst im Anschluss daran kann der Gläubiger aus dieser Hypothek die Zwangsversteigerung betreiben, mit dem Ziel aus diesem Erlös seine Ansprüche zu befriedigen.
Dies bedeutet aber auch dass der Gläubiger gegen den Eigentümer einen vollstreckbaren Titel bzw. eine vollstreckbare Urkunde haben muss(Gerichtsvollzieher, Inkasso etc.war alles bereits erfolglos).
So ein vollstreckbares Urteil erreicht ein Gläubiger nur im Wege einer Klage auf Duldung der Zwangsvollstreckung. Diese vollstreckbare Urkunde hat der Gläubiger, wenn der Eigentümer sich durch entsprechende Willenserklärung in der Urkunde zur Bestellung der Hypothek oder Grundschuld freiwillig der Zwangsvollstreckung unterwirft (Unterwerfungsklausel).
Diese sogenannte Zwangsvollstreckungsklausel wird im Grundbuch eingetragen. Eine solche notarielle Urkunde ermöglicht erst die Durchführung einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme ohne vorheriges Erkenntnisverfahren im Zivilprozess.
Also:
Eine solche Maßnahme geht nicht ohne vorherigen Schriftverkehr, ohne notarieller Urkunde, etc…
Am besten erst einmal auf das Grundbuchamt gehen und sich Einblick ins Grundbuch verschaffen und einen Blick beim zuständigen Amtsgericht in das vollstreckbare Urteil bzw. in die vollstreckbare Urkunde werfen.
Wenn in diesem Haus mehrere kinderreiche Familien wohnen, gäbe es evtl. die Möglichkeit beim Amtsgericht im Wege einer einstweiligen Verfügung oder ähnliches der Angelegenheit entgegen zutreten. Dies müsste jedoch beim zuständigen Gericht erfragt und beantragt werden.
Unbedingt einen entsprechenden Fachanwalt aufsuchen.
Mit freundlichen Grüßen
Liebe/-r Experte/-in,:mein haus wir mitte oktober versteigert, gestern habe ich vom:gerichtsvollzieher ein schreiben erhalten, das am 30.10. die:räumung für mich und die mieter erfolgt, geht das überhaupt so:schnell ?
Hallo.Ich denke hier sollte ein Anwalt antworten.Oder vielleicht mal bei der Verbraucherschutzstelle vor Ort nachfragen - das ist recht preiswert.
Zwangsversteigerungen sind nicht mein Fachgebiet - aber ich habe mal nachgelesen:
Unter „bundesrecht.juris“ (einfach mal „Zwangsversteigerung fristen“ eingeben) steht einiges drin, im § 57 a und b zum Gesetz über Zwangsversteigerungen wird auf Fristen im BGB hingewiesen.
Zumindest den Mietern dürften wohl erst vom neuen Eigentümer zu den gesetzlich zulässigen Fristen gekündigt werden. Hier ist ausschlaggebend wie lange der Mietvertrag schon besteht…
Der Eigentümer muss wohl das Objetkt recht schnell frei machen…wenn es einen neuen Eigentümer gibt.
Wobei ja nicht gesagt ist, dass bei dem ersten Zwangsversteigerungstermin ein Käufer gefunden wird.
Sicherlich sollten aber auch die bestehenden Verträge, auf deren Grundlage die Versteigerung ausgeführt wird (Kreditvertrag der Bank??) durchgesehen werden und wie lange läuft das Ganze schon…
Aber wie gesagt, ich übernehme keine Haftung - lieber einen Anwalt fragen! Eine Erstberatung dürfte bei 50 € liegen…
Schade, dass viele es erst so weit kommen lassen - im Vorfeld hätte man möglicherweise mehr erreichen können. Nur hilt Ihnen das jetzt auch nicht mehr.Ich hoffe, dass Sie da einigermaßen gut heraus kommen und dann nach vorn schauen.
Alles Gute…
Mc Pomm