Hallo Leute,
folgender fiktiver Fall:
Person A stellt sein Haus Ehepaar B zum Ausbau zur Verfügung. (familiär)
D.h. Eigentümer des Gebäudes und Gründstücks ist Person A.
Ehepaar B nimmt sich ein Darlehen für die Renovierung des Gebäudes bei einer Bank.
Wer würde nun für einen Ausfall der Rückzahlung für das Darlehen aufkommen?
Ehepaar B hat ist nicht Eigentümer, hat jedoch einen Betrag X in das Gebäude investiert und ist nach 5 Jahren zahlungsunfähig.
-
Wie sehen die Eigentumsverhältnisse nach erfolgreicher Abzahlung des Darlehens?
-
Wer würde bei Zahlungsunfähigkeit haften? (kein Bürge vorhanden)
Kann der Eigentümer evtl. haftbar gemacht werden?
Oder kann die Bank für den offenen Betrag Teile der Immobilie zwangsversteigern?
Grüße Abbuzze
Hi,
Wer würde nun für einen Ausfall der Rückzahlung für das
Darlehen aufkommen?
B, da A keinen Vertrag mit der Bank hat.
Ehepaar B hat ist nicht Eigentümer, hat jedoch einen Betrag X
in das Gebäude investiert und ist nach 5 Jahren
zahlungsunfähig.
- Wie sehen die Eigentumsverhältnisse nach erfolgreicher
Abzahlung des Darlehens?
A ist Eigentümer, wer denn auch sonst? Außer A hätte mit B einen Vertrag geschlossen, in dem was von Eigentumsübergang, Schenkung oder Erbbaurecht drin stehen würde…
- Wer würde bei Zahlungsunfähigkeit haften? (kein Bürge
vorhanden)
B, denn A hat mit der Bank keinen Vertrag.
Kann der Eigentümer evtl. haftbar gemacht werden?
Oder kann die Bank für den offenen Betrag Teile der Immobilie
zwangsversteigern?
Nur dann, wenn die Bank auf das Grundstück Zugriff hat - und das hat sie nur, wenn im Grundbuch eine entsprechende Grundschuld eingetragen ist oder A als Bürge für B aufgetreten ist.
Grüße
Wolfgang
Vielen Dank Wolfgang,
welchen rechtlichen Status hat das investierte Kapital in der Immobilie nach Abzahlung?
Ist der Eigentümer, voller Eigentümer der Immobilie? Sofern kein Vertrag geschlossen worden ist?
Oder ist es rechtlich separiert?
D.h. die Investoren hätten ein Anrecht bei Anspruchnahme vom Eigentümer von 100.000 Euro.
Grüße Abbuzze
Hallo,
welchen rechtlichen Status hat das investierte Kapital in der
Immobilie nach Abzahlung?
Ist der Eigentümer, voller Eigentümer der Immobilie? Sofern
kein Vertrag geschlossen worden ist?
auch wenn kein schriftlicher Vertrag geschlossen wurde, kann dennoch durch konkludentes Handeln ein Vertrag zustande gekommen. Die Frage ist nur: Welcher?
Ein Kaufvertrag am Grundstück oder Haus scheidet aus, da dieser notarieller Form bedarf.
Wahrscheinlich ist, dass eine Schenkung zustande gekommen ist. Folge: B hat keine Ansprüche auf eine Rückzahlung.
Es kann auch ein Mietvertrag zustande gekommen sein. Dann wären die Renovierungsaufwände quasi Ersatz für die Meitzahlung. Dann könnte sich ein Anspruch von B gegen A auf Auszahlung des noch nicht abgewohnten Teilbetrages ergeben.
Es kann sich auch um einen zinslosen Kredit von B an A handeln. Dann hätte B einen Rückzahlungsanspruch in voller Höhe.
Welcher Vertrag zustande gekommen ist, wäre im Zweifel durch das Gericht aufgrund der genauen Umstände des Falls zu entscheiden. Maßstab wäre der mutmaßliche urspüngliche Wille der vertragsschliessenden Parteien.
Stellt das Gericht fest, dass es keinen übereinstimmenden Willen von A und B gab, sind auch keine Verträge zustande gekommen. Dann hätte A gegen B einen Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung bezüglich des kostenfreien Wohnens und B einen gegen A auf Rückzahlung der Investitionen.