Immobilien erbrecht

Liebe/-r Experte/-in,

Folgender Fall:

Das Einfamilienhaus läuft auf Herrn XXX (alleiniger Grundbucheintrag). Dieser erkrankt an Krebs und wird bald sterben (Diagnose

Hallo Jörg,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider bin ich kein Fachmann im Erbrecht, aber nach meinem Dafürhalten erbt bei einer Gütergemeinschaft auf jeden Fall die Ehefrau (abzüglich der Anteile für die Kinder), eine extra Umschreibung ist dafür nicht erforderlich. Ich denke auch, dass ein Erbschein keinesfalls mehr kostet, als eine Umschreibung beim Notar. Wie gesagt, das ist meine Laien-Einschätzung.

Viele Grüße
L. Wurster

guten Abend,
aus rechtlichen Gründen kann ich leider nicht konkret auf Ihren persönlichen Fall eingehen, sondern nur allgemein antworten: Falls ohnehin ein Testament erforderlich ist, um einige Dinge zu regeln, ist es dann der kostengünstigste Weg, wenn die notarielle Beurkundung erfolgt u n d die Person Erbe wird, welche die Immobilie erhalten soll. Falls letzteres nicht möglich ist (wenn eine Erbengemeinschaft entstehen soll), dann kann -aus Kostenersparnisgründen- entweder eine Vollmachtserteilung oder eine Testamentsvollstrecker-Bestimmung (in dem Testament) für die Immob.umschreibung vorgesehen werden.-
In konfliktfreien Situationen,wo auf ein T. verzichtet werden kann, bietet sich eine noch günstigere Regelung an: Die notarielle Vollmachtserteilung oder Testamentsvollstrecker-Bestimmung. Den formellen Weg hier zu beschreiben, wäre etwas aufwendiger; der Notar wird den richtigen Weg erklären und vorbereiten. An Notarkosten sparen, wäre unklug und (oft) fahrlässig.
Der Immob.übertragungsvertrag verursacht im Vergleich zu dem letztgen. Weg übrigens einiges mehr an Gebühren.
Achtung: Letztlich richtet sich die Frage u.U. nach der tatsächlichen Vermögens- und familiären Situation, die nicht per Internet vermittelt werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
H.G.

Hi Jörg,
bin kein Erbschafts-/HypthekenExperte, meine Meinung hierzu muß auch so allemal ohne Gewähr bleiben:
Eine Überschreibung ist meines Wissens ohne notarielle Beglaubigung nicht möglich.
Bei der Hypothek bleibt offen, ob noch Lasten auf dem Hause sind? Wer soll die Hypothek nehmen/abtragen? Alt- oder NeuEigentümer? Wobei auch hier notarieller Rat in Erwägung gezogen werden sollte.
liebe Grüße
Chris