Immobilien Kauf Erbrecht

Beispiel: Mutter und ihr Sohn sind Hausbesitzer. Die Mutter ist verstorben. Ist der Sohn jetzt alleiniger Hausbesitzer, oder haben andere Kinder Erbrecht auf eine Haushälfte?

1.) Wie kann man prüfen ob noch andere Erbrecht haben?
2.) Kann der Sohn das Haus verkaufen wenn da noch jemand als Erbe ist?  
3.) Prüft der Notar beim Hausverkauf ob in solhen Fall noch Erben da sind?
4.) Kann ein Erbe nach dem Hausverkauf noch ansprüche an den neuen Besitzer stellen?

danke im voraus!

Hallo,

Beispiel: Mutter und ihr Sohn sind Hausbesitzer. Die Mutter
ist verstorben. Ist der Sohn jetzt alleiniger Hausbesitzer,
oder haben andere Kinder Erbrecht auf eine Haushälfte?

Könnte Beides möglich sein. Was sagt der Sohn?

1.) Wie kann man prüfen ob noch andere Erbrecht haben?

Wer steht im Grundbuch?

2.) Kann der Sohn das Haus verkaufen wenn da noch jemand als
Erbe ist?  

Wenn er allein im Grundbuch steht, ja. Ansonsten sollte er einen Erbschein haben, der die Sache klärt.

3.) Prüft der Notar beim Hausverkauf ob in solhen Fall noch
Erben da sind?

Der Notar prüft, ob der, der verkauft, auch der Eigentümer ist.

4.) Kann ein Erbe nach dem Hausverkauf noch ansprüche an den
neuen Besitzer stellen?

Nicht, wenn es sich um „gutgläubigen Erwerb“ handelt.

Gruß
Jörg Zabel

Hallo
1.) Das macht der Notar .
2.) In dem Fall wird das Haus geschätzt wie hoch der Wert ist und dann müssen die anderen Erben ausbezahlt werden .
3.) Der Notar prüft natürlich ob es noch mehr Erben gibt .
4.) Nach dem Verkauf kann er natürlich keine Ansprüche an den neuen Besitzer stellen .
viele Grüße  noro

Hi,

1.) Das macht der Notar .

Da ist sowas von falsch, falscher geht es nicht. Zuständig für Nachlassangelegenheiten ist das Nachlassgericht am Wohnsitz des Verstorbenen. Ein Notar hat nur in Ausnahmefällen damit zu tun.

2.) In dem Fall wird das Haus geschätzt wie hoch der Wert ist
und dann müssen die anderen Erben ausbezahlt werden .
3.) Der Notar prüft natürlich ob es noch mehr Erben gibt .

Erklär doch einmal bitte, was genau ein Notar damit zu tun hat? Üblicherweise muß für Immobiliengeschäfte dem Notar der Erbschein vorgelegt werden, aus dem hervorgeht wer Erbe ist. Diesen Erbschein erstellt das Nachlassgericht

Warum gibst Du eigentlich immer wieder falsche Antworten? Ist Dir nicht bewußt, daß das für den Fragenden richtig teuer werden kann?

Gruß
Tina

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2.) In dem Fall wird das Haus geschätzt wie hoch der Wert ist
und dann müssen die anderen Erben ausbezahlt werden .

blödsinn.

https://www.youtube.com/watch?v=5KT2BJzAwbU

Beispiel: Mutter und ihr Sohn sind Hausbesitzer. Die Mutter
ist verstorben. Ist der Sohn jetzt alleiniger Hausbesitzer,
oder haben andere Kinder Erbrecht auf eine Haushälfte?

1.) Wie kann man prüfen ob noch andere Erbrecht haben?

Gibt’s kein Testament ? Wenn nein, dann gesetzliche Erbfolge = alle Kinder erben den Hausteil der Mutter zu gleichen Teilen. Auch das Kind, was schon die andere Hälfte besitzt !

Mit Testament kann abweichendes bestimmt sein, aber auch dann erben die anderen Kinder mindestens einen Teil (Pflichtteil).

2.) Kann der Sohn das Haus verkaufen wenn da noch jemand als
Erbe ist?  

Nein, nicht so einfach. Aber der andere Erbe kann es auch nicht verhindern. Man könnte dann eine Teilungsversteigerung zur Auflösung der Erbengemeinschaft verlangen. Dann wird Hausteil zwangsversteigert.

3.) Prüft der Notar beim Hausverkauf ob in solhen Fall noch
Erben da sind?

Ja, aber nicht so wie man es wohl anfragt.
Es muss natürlich viel früher geprüft werden, ob Erben da sind ! Man kann ja nichts verkaufen, was einem nicht gehört !
Vor dem Verkauf muss doch das Grundbuch geprüft werden, wer da als Eigentümer eingetragen ist. Zur Zeit wäre das Mutter und Sohn zu je 1/2. Das muss ja umgeschrieben werden auf den Sohn.
Und das geht nur, wenn vorher alles geklärt wäre.
Also Erbfall beim Nachlassgericht anzeigen usw.

4.) Kann ein Erbe nach dem Hausverkauf noch Ansprüche an den
neuen Besitzer stellen?

Nein, aber an den Verkäufer !

Mfg
duck313

Der Sohn sagt dass er jetzt alleine das Haus besitzt, aber hat kein Erbschein vorgelegt.

1.) Wie kann man prüfen ob noch andere Erbrecht haben?
Wer steht im Grundbuch?

–> Im Grund Buch steht der Sohn, und die verstorbene Mutter.

Wie ist die weitere vorgehensweise für den Erwerber? Was kann man noch alles Prüfen? Der Verkäufer sagt dass die Grundstücke an den das Haus steht, nur ein bestimmter Notar verwaltet, kann das sein? Normalerweise wählt doch der Käufer den Notar?

Danke im voraus!

Schwachsinn in allen Punkten und hat in einem Rechtsbrett nichts zu suchen!
ramses90

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Hallo,

Der Sohn sagt dass er jetzt alleine das Haus besitzt, aber hat
kein Erbschein vorgelegt.

1.) Wie kann man prüfen ob noch andere Erbrecht haben?
Wer steht im Grundbuch?

–> Im Grund Buch steht der Sohn, und die verstorbene Mutter.

Wie ist die weitere vorgehensweise für den Erwerber? Was kann
man noch alles Prüfen?

Man sagt zum Verkäufer: „Du weist bitte zweifelsfrei bei Abschluss des Kaufvertrages nach, dass Du nun der Alleineigentümer bist“ und „der Notar wird das prüfen“. Irgendwas wird der Verkäufer ja bezüglich des Anteils der Mutter in der Hand haben. Und der Notar wird das interpretieren können.

Der Verkäufer sagt dass die Grundstücke
an den das Haus steht, nur ein bestimmter Notar verwaltet,
kann das sein?

Verstehe ich nicht. Könnte damit etwas anderes gemeint sein? In welchem Bundesland spielt die ganze Sache?

Normalerweise wählt doch der Käufer den Notar?

Normalerweise sollte der den Notar auswählen, der ihn auch bezahlt…

Gruß
Jörg Zabel

Hallo,

1.) Wie kann man prüfen ob noch andere Erbrecht haben?

Gibt’s kein Testament ? Wenn nein, dann gesetzliche Erbfolge
= alle Kinder erben den Hausteil der Mutter zu gleichen
Teilen. Auch das Kind, was schon die andere Hälfte besitzt !

Mit Testament kann abweichendes bestimmt sein, aber auch dann
erben die anderen Kinder mindestens einen Teil (Pflichtteil).

Ist das für den Verkauf von Immobilien von Bedeutung? Wird das Pflichtteil nicht ausschliesslich in Geld ausgezahlt?
http://de.wikipedia.org/wiki/Pflichtteil_%28Deutschl…

2.) Kann der Sohn das Haus verkaufen wenn da noch jemand als
Erbe ist?  

Nein, nicht so einfach. Aber der andere Erbe kann es auch
nicht verhindern. Man könnte dann eine Teilungsversteigerung
zur Auflösung der Erbengemeinschaft verlangen. Dann wird
Hausteil zwangsversteigert.

Wie kann eine Immobilie verkauft werden, wenn irgendein Miteigentümer nicht zustimmt? Entweder im notariellen Vertrag oder durch Vollmacht?
Eine Teilungsversteigerung scheint nicht im Raum zu stehen - für mich die einzige Möglichkeit „über den Kopf eines Miteigentümers hinaus“ zu handeln.

Gruß
Jörg Zabel

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Hallo
1.) Das macht der Notar .
2.) In dem Fall wird das Haus geschätzt wie hoch der Wert ist
und dann müssen die anderen Erben ausbezahlt werden .
3.) Der Notar prüft natürlich ob es noch mehr Erben gibt .
4.) Nach dem Verkauf kann er natürlich keine Ansprüche an den
neuen Besitzer stellen .

So einen Schwachsinn hab ich schon lang nicht mehr gelesen. Deine bisher gesammelten Sternchen für hilfreiche Antworten hast du dir wohl selber gegeben!

ml.

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Hallo Jörg,

die Sache spielt sich in Niedersachsen ab.
Das kommt mir komisch vor. Vielleicht handelt es sich um Erbbaurecht? Kann sein dass bei Erbbaurecht es nur ein bestimmter Notar sein soll? (Verkäufer sagt es ist Eigentums Grundstück)
Kann beim Kaufvertrag gleichzeitig die Sache mit der Mutter geprüft werden, oder sollte der Verkäufer erst mal alles was mit der Anteil der Mutter klären?
danke im voraus

Hallo,

die Sache spielt sich in Niedersachsen ab.

Ich dachte an Baden-Württemberg
http://de.wikipedia.org/wiki/Notar#Notare_im_Landesd…

Das kommt mir komisch vor. Vielleicht handelt es sich um
Erbbaurecht? Kann sein dass bei Erbbaurecht es nur ein
bestimmter Notar sein soll? (Verkäufer sagt es ist Eigentums
Grundstück)

Möglich kann alles sein.
Wie sachkundig ist der Verkäufer? Da kann schnell mal was verwechselt werden …

Kann beim Kaufvertrag gleichzeitig die Sache mit der Mutter
geprüft werden, oder sollte der Verkäufer erst mal alles was
mit der Anteil der Mutter klären?

„Man“ kann im Kaufvertrag viel regeln - wenn es sinnvoll ist. Es gibt da durchaus Sachen, die „üblich“ sind, wie beispielsweise Löschungen von Belastungen.
Ich würde vom Verkäufer verlangen, dass Grund und Boden vollständig und ohne Belastungen übergeht. Dafür hat er Sorge zu tragen, meinetwegen mit Hilfe des Notars, aber auf seine Kosten.

Der Käufer sollte mit allen Unterlagen, die er bekommen kann, zu einer rechtskundigen Person gehen und sich beraten lassen. Das kostet möglicherweise erstmal ein paar Euronen, gemessen am Gesamtpreis der Immobilie fällt es nicht ins Gewicht. Für mich wäre es gut angelegtes Geld.

Gruß
Jörg Zabel