Immobilien kauf

Hallo zusammen,

ich würde mir gerne eine Eigentumswohnung kaufen. Ob ich sie später dann weiter verkaufe, vermiete oder selbst dort wohne weiss ich noch nicht.

Ich interessiere mich für Zwangsversteigerungen und hoffe natürlich daruch ein gutes Geschäft zu machen.

Das nötige Kleingeld habe ich schon zusammen, als muss ich auch kein Kredit bei einer Bank beantragen.

Nun zu meiner Frage:

  1. Welche kosten kommen nach den Kauf einer Eigentumswohnung auf mich zu und wie hoch wäre der Betrag?

  2. Beispiel: Eigentumswohnung, Anteil: 6/1.000 = 0,60%, ATP Nr. 50, im Erdgeschoß, 53 m² Wohnfläche, 3 Zimmer, Balkon, Keller, Baujahr ca. 1955, Gutachteneinsicht über die Kasse des Amtsgerichts

Was bedeutet Anteil: 6/1.000 = 0,60%, ATP Nr. 50?

  1. Was muss ist sonst noch alles beachten beim Kauf einer Wohnung?

Vielen Dank für eure Hilfe!

Up’s, ZV sind nicht so mein Ding. Sorry!

6/1000: solche Angaben stellen üblicherweise den Anteil, die Anteilsgröße an der gesamten Immobilie dar.

ATP 50: Ist wahrscheinlich lediglich die Wohnungsbezeichnung.

Vorsicht bei ZV Gutachten, die könnten allein auf einer Außenbesichtigung basieren. Teilungserklärung, Grundbuch (wg. mögl. Belastungen), Hausordnungen, Eigentümerprotokolle einsehen (ist bei ZV manchmal schwierig ranzukommen). Limit setzen. Prüfen ob die Whg. bereits frei ist (sonst mögl.-weise Räumungsklage notwendig).

Aber frag besser nocheinmal andere :wink:)

Guckst du hier :
http://www.schuldenfrust.de/Immobilie.pdf

Hallo,

hier zwei umfassende Ratgeber Seiten zum Thema Immobilienkauf - auch mit Zwangsversteigerung:

http://www.immobilienkauftipps.de/zwangsversteigerung/

http://www.immobilienkaufberater.de/Zwangsversteiger…

MfG

Jens Gause

Nun zu meiner Frage:

  1. Welche kosten kommen nach den Kauf einer Eigentumswohnung auf mich zu und wie hoch wäre der Betrag?

Ca. 5 % vom Kaufpreis bei einer Zwangsversteigerung, nämlich 3,5 % Grunderwerbsteuer (fällt immer an, egal ob Kauf oder ZV) und rund 1,5 % Gerichtskosten. Dafür entfallen bei der ZV die Notarkosten und die Grundbuchkosten für die Eintragung als neuer Eigentümer.

Was bedeutet Anteil: 6/1.000 = 0,60%, ATP Nr. 50?

6/1.000 bedeutet, dass Sie zu 6 0/00 Miteigentümer an dem Gesamtgrundstück werden. Scheint ein ziemlich großer Gebäudekomplex zu sein, hört sich nach einer „Wohnmaschine“ an, vorsichtig hier! Das ist heißes Pflaster. Das Thema ist zu komplex, um es in wenigen Worten zu beschreiben. Sie sollten sich ein gutes Fachbuch zulegen und sich in das Thema „Wohnungseigentumsgemeinschaft“ einlesen. ist ein absolutes Muß, bevor man sich eine Eigentumswohnung kauft oder diese ersteigert.

ATP bedeutet „Aufteilungsplan“. Es gibt einen Plan, in welchem Sondereigentum zugewiesen wird, dass kann z. B. ein bestimmter Kellerraum sein. In dem Aufteilungsplan hat dann jedes Sondereigentum eine Nummer, dass ist vorliegend die Nr. 50.

  1. Was muss ist sonst noch alles beachten beim Kauf einer

Eine ganze Menge, dass kann man so pauschal nicht beantworten. Seien Sie gerade bei Eigentumswohnungen vorsichtig, sehen Sie sich die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen genau an, fragen Sie ob es eine Instandhaltungsrücklage gibt, nerven Sie die WEG-Verwaltung und stellen sie soviele Fragen wie möglich, wie die Eigentümerstruktur des gesamten Objektes ist z. B., welche Maßnahmen die Gemeinschaft mit dem Objekt vorhat. Nochmal mein Tipp: ein gutes Buch kaufen und dieses sehr sorgfältig lesen. Sie können beim Kauf oder der ZV einer ETW eine Menge richtig machen, aber genausoviel falsch.

Es kommt in jedem Fall Grunderwerbsteuer auf Sie zu. In den meisten Bundesländern beträgt diese 3,5%, außer ind Bremen, Berlin ind Sachsen Anhalt, hier 4,5%. Zudem müssen Sie die Kosten des Zuschlagsbeschlusses und die Grundbuchkosten beachten. Diese berechnen sich nicht nach dem Zuschlagsgebot, sondern nach dem Schätzwert. Ca. 1% des Verkehrswertes als Faustformel. Zudem müssen Sie das Höchstgebot, also wenn Sie zum zug kommen mit 4% p.a. verzinsen bis zum Verteilungstermin, also ca. 4-6 Wochen. Zum Versteigerungstermin müssen Sie einen Personalausweis oder Reisepass mitnehmen und eine Sicherheitsleistung. Aus Ihren Fragen erkenne ich, dass Sie in diesem Gebiet nicht bewandert sind. Unbedingt vorher 2 bis 3 Versteigerungen als Zuhörer beobachten und zu sehen, wie diese abläuft. Viel Glück. Andre Rottmann

Hallo zusammen,

ich würde mir gerne eine Eigentumswohnung kaufen. Ob ich sie
später dann weiter verkaufe, vermiete oder selbst dort wohne
weiss ich noch nicht.

Ich interessiere mich für Zwangsversteigerungen und hoffe
natürlich daruch ein gutes Geschäft zu machen.

Das nötige Kleingeld habe ich schon zusammen, als muss ich
auch kein Kredit bei einer Bank beantragen.

Nun zu meiner Frage:

  1. Welche kosten kommen nach den Kauf einer Eigentumswohnung
    auf mich zu und wie hoch wäre der Betrag?

Antwort:
Kaufvertragsgebühr Notar (bei Versteigerung an dieser Stelle: Zuschlagsbeschlußgebühr, da keine notarielle Beurkundung stattfindet sondern die Zwangsversteig.), Eigentumsumschreibung in ABteilung I vom Grundbuch auf Dich,
3,5% Grunderwerbssteuer vom Kaufpreis (bzw. Zuschlags-Gebotspreis in der ZV), wenn Du doch ein Darlehen aufnimmst > Grundschuldbestellungskosten beim Notar und Grundbuch-Eintragungskosten, Abteilung III.
Rechne mal -ohne Grundschuld, ohne Makler-
3 bis 5%, mit Makler ca. 5 - 10% vom gesamten Kaufpreis. Das ist gut geschätzt, rechne immer worst case (schlechtester Fall).
Makler kann bei Kauf anfallen, kann aber auch in der ZV anfallen, wenn Dich der Makler auf die ZV aufmerksam gemacht hat.

  1. Beispiel: Eigentumswohnung, Anteil: 6/1.000 = 0,60%, ATP
    Nr. 50, im Erdgeschoß, 53 m² Wohnfläche, 3 Zimmer, Balkon,
    Keller, Baujahr ca. 1955, Gutachteneinsicht über die Kasse des
    Amtsgerichts

Was bedeutet Anteil: 6/1.000 = 0,60%, ATP Nr. 50?

Antwort:
Bei einer Eigentumswohnung erwirbst Du die „Kubikmeter Luft, aus der die Wohnung besteht“. Das ist das Sondereigentum. Ferner hast Du Gemeinschaftseigentum, also zusammen mit Dritten in Höhe von 6/1.000 MEA
(Miteigentumsanteil). Damit ist z.B. gemeint,
das Grundstück, das Treppenhaus, gemeinschaftliche Räume, Heizung usw.
Der Begriff ATP ist mir nicht geläufig.
Könnte sein: Auto-Tiefgaragenparker, Abstellplatz etc.

  1. Was muss ist sonst noch alles beachten beim Kauf einer
    Wohnung?

Antwort:
Hier könnte ich Dir ein Refarat halten. Wenn Du schon eine große finanzielle Maßnahme vorhast, geht in die Buchhandlung und kaufe Dir ein Buch oder mehrere, z.B.
Eigentumswohnungskauf, WEG (Wohnungseigentumsgesetz).
Ich bitte um Nachsicht für diese Antwort, aber glaube mir, es ist der richtige Tip.

Grüsse
Bracco

Vielen Dank für eure Hilfe!

Hallo,

Zu Frage 1
zunächst zu den Nebenkosten:
Da gibt es drei große Blöcke. Zunächst die Grunderwerbsteuer. Sie beträgt 3,5% des Kaufpreises, in Berlin und Hamburg meines Wissens 4,5%.
Als nächstes will der Notar, der den Kaufvertrag protokolliert, Geld. Auch dessen Gebühren richten sich nach dem Kaufpreis und betragen ungefähr 1,5%. Das Amtsgericht kommt als nächstes mit - über den Daumen gepeilt - 0,5%. Der größte Brocken ist der Makler, wenn Du nicht direkt vom Eigentümer kaufst. Die Makler wollen eine Provision zwischen 3,5% und 7%.

Bei einer Zwangsversteigerung fallen Maklerprovision und Notarkosten weg. Grunderwerbsteuer und Gerichtskosten werden allerdings auch dabei fällig.

Zu Frage 2
Da muß ich etwas weiter ausholen: Bei einer Eigentumswohnung spricht man immer von Miteigentum und Sondereigentum. Vereinfacht ausgedrückt ist das Miteigentum alles, was man nicht direkt auf die einzelnen Eigentümer aufteilen kann. Nimm als Beispiel das Dach. Es kommt ja niemand in den Sinn, zu sagen: „Dem Eigentümer A gehören von der linken Dachhälfte die 2 qm unten rechts, und wenn da ein Ziegel runterfällt, muß er es reparieren lassen“. Das Dach, aber auch ein Teil der Wasser- und Stromleitungen, die Außenwände usw. ist Gemeinschaftseigentum und teilt sich auf in Miteigentumsanteile. Wenn da etwas kaputt geht, bezahlt das die Eigentümergemeinschaft. In Deinem Beispiel bist Du mit 6/1.000stel Miteigentumsanteil bei den Reparaturkosten dabei. Auch andere Kosten richten sich nach den Miteigentumsanteilen, z. B. das Treppenhauslicht oder der Aufzug. Das Sondereigentum ist Deine Wohnung, die nur Dir gehört und für die Du allein verantwortlich bist, in Deinem Beispiel die Wohnung im Aufteilungsplan (ATP) Nr. 50.

Ich hoffe, jetzt bist Du etwas schlauer.

Morelle

Was bedeutet Anteil: 6/1.000 = 0,60%, ATP Nr. 50?

Welche kosten kommen nach den Kauf einer Eigentumswohnung auf mich zu und wie hoch wäre der Betrag?

und

Was muss ist sonst noch alles beachten beim Kauf einer Wohnung?

  • Hierzu fragst du besser einen Notar.

Hallo Dung Le,

wenn du noch Interesse hast, kenne ein sehr seriöses Immobilien- Unternehmen, die deutschlandweit hochwertige Immobilien anbieten.
Bei Interesse: 0371 23970231 oder 0177 4176117 (e-Plus)
LG Marion123

Hey Dung Le,

Eine Eigentumsimmobilie ist auf jeden Fall eine super Investition. Insbesondere in Berlin eine nachhaltige Geldanlage. Was die Kosten anbelangt, würde ich mich lieber vom Profi beraten lassen. Die WBM (http://www.wbm.de/wbm/cms/de/) ist da ziemlich kompetent. Meine letzte Wohnung in Kreuzberg habe ich über die gemietet…
Auf eine Zwangsversteigerung würde ich mich glaube ich nicht zu sehr versteifen… Sowas kann ganz schön in die Hose gehen…

Viel Erfolg weiterhin!