wenn ich eine Immobilie erwerben möchte und der Kaufpreis liegt bei ca. 100.000,-€
muß ich auch bei der Immobiliefinanzierung mindestens den gleichen wert angeben oder kann ich den Kaufpreis niedriger ansetzten( hintergrund die Grunderwerbsteuer 5 % )
muß ich auch bei der Immobiliefinanzierung mindestens den
gleichen wert angeben oder kann ich den Kaufpreis niedriger
ansetzten( hintergrund die Grunderwerbsteuer 5 % )
Der Finanzierer will den Kaufvertrag sehen. Sollte der Wert, der dort steht nicht plausibel sein (Immobilienfinanzierer haben erhebliche Erfahrungswerte), kann es Problem mit der Finanzierung geben.
Auch der Notar achtet darauf, dass keine Phantasiepreise im Kaufvertrag stehen.
Nein! Weil für die finanzierende Bank nur das zählt was im Vertrag steht.
Unsinn. Uns interessiert ausschließlich der Verkehrswert (durch Gutachter ermittelt, oder berechnet). Davon finanzieren wir dann z.B. bis zu 70%. Ob im Kaufvertrag z.B. nur der halbe Verkehrswert steht, ist uns bei einer Beleihung schnuppe.
Ich gebe ja zu, dass meine Antwort etwas unpräzise war. Aber so wie meine pauschale Antwort nicht korrekt ist, so ist Deine pauschale Antwort auch nicht korrekt.
OK, es kann sein, dass in Deinem Institut allein auf den durch Gutachter festgesetzten Verkehrswert geschaut wird, aber es gibt durchaus Banken die über den Tellerrand hinaus schauen.
wenn ich eine Immobilie erwerben möchte und der Kaufpreis
liegt bei ca. 100.000,-€
muß ich auch bei der Immobiliefinanzierung mindestens den
gleichen wert angeben oder kann ich den Kaufpreis niedriger
ansetzten( hintergrund die Grunderwerbsteuer 5 % )
Unsinn. Uns interessiert ausschließlich der Verkehrswert
(durch Gutachter ermittelt, oder berechnet). Davon finanzieren
wir dann z.B. bis zu 70%. Ob im Kaufvertrag z.B. nur der halbe
Verkehrswert steht, ist uns bei einer Beleihung schnuppe.
Dann frage ich mich, warum ich bei jedem Kreditantrag einen Kaufvertrag vorlegen muß, egal bei welcher Bank ich einreiche.
Das hat aber nichts damit zu tun, dass der im Vertrag genannte Kaufpreis zumindest für uns keine Grundlage für eine Kreditvergabe ist.
Es gibt nun mal sehr viele Immobilien- Eigentumsübergänge, bei denen z.B. aus steuerlichen Gründen ein eher geringer Kaufpreis im Vertrag steht, aber umgekehrt oft auch ein eigentlich zu hoher Kaufpreis.
Wenn andere die zu teuer verkaufte ETW auf der Grundlage des Kaufpreises beleihen, können das die anderen gerne tun .