Immobilien-Maklerprovision fällig?!

Hallo zusammen!

Eine Freundin ist momentan auf der Suche nach einem EFH und durchforstet daher die (bekannten?) Immobilien-Internetseiten. Hat ein Haus gefunden, das ihr zugesagt hat. Dieses wird von 2 unterschiedlichen Maklern zum selben Preis, aber unterschiedlicher Courtage (3,57 und 5,95%) angeboten.
Sie hat den günstigeren Makler kontaktiert, sich das Expose zuschicken lassen und einen Besichtigungstermin mit ihm durchgeführt.
Mehr wurde bis dato nicht getan.
Jetzt hat sie bei weiterer Häusersuche das Haus nochmal gefunden - von PRIVAT (inkl. Adresse und Tel.), d.h. ohne Provision zahlen zu müssen.
Könnte sich in den H… beißen…
Kommt sie da nochmal „raus“ oder ist sie dem Makler nun bei einem evtl. Haus-Kauf verpflichtet? Sie weiß nicht, welche Art von Vertrag der Eigentümer mit den Maklern hat.

Und wo wir schon dabei sind: sie ist nicht gut im Feilschen, liegt ihr nicht - allerdings will sie sich weder über den Tisch ziehen lassen, noch den Verkäufer mit einem dreisten Vorschlag verprellen. Gibt es da irgendein „Rezept“ (5% runter?) ?

Besten Dank!

Hallo,

Sie hat den günstigeren Makler kontaktiert, sich das Expose
zuschicken lassen

mehr braucht ein Makler nicht zu tun.
Sollte Deine Freundin das Haus kaufen, ist die Courtage fällig.

Gandalf

Hi,

Jetzt hat sie bei weiterer Häusersuche das Haus nochmal
gefunden - von PRIVAT (inkl. Adresse und Tel.), d.h. ohne
Provision zahlen zu müssen.
Könnte sich in den H… beißen…

Ja, ein bißchen mehr Zeit nehmen kann richitg Geld sparen.

Kommt sie da nochmal „raus“ oder ist sie dem Makler nun bei
einem evtl. Haus-Kauf verpflichtet? Sie weiß nicht, welche Art
von Vertrag der Eigentümer mit den Maklern hat.

Ein Markler sagt an dieser Stelle immer Provision zahlen. Es gäbe da Möglichkeiten, die auch der Markler weiss, aber nicht verrät. Das wäre für den Markler ein schlechtes Geschäft.

Und wo wir schon dabei sind: sie ist nicht gut im Feilschen,
liegt ihr nicht -

Entweder das Feilschen wird schnell gelernt, holt sich kompetente Hilfe, oder hat zuviel Geld übrig. Beim Autokauf wird doch auch gehandelt.

allerdings will sie sich weder über den
Tisch ziehen lassen, noch den Verkäufer mit einem dreisten
Vorschlag verprellen. Gibt es da irgendein „Rezept“ (5%
runter?) ?

Eine Immoblilie ist immer soviel Wert, wie der Höchstbietende bereit ist zu zahlen. Bei Aktien zB wundert sich keiner darüber.

Oft stellt sich der Verkäufer (VK) einen Preis vor, der zu vergleichbaren bisherigen Verkäufen unrealistisch ist. Bei der Baubehörde kann erfagt werden wie die üblichen Preise für die Lage liegen.

Ein prellen beim Handel ist ein mentales Problem. Finde geschickt heraus, was der unterste Preis für den VK wäre. Wenn der Käufer (K) dies zahlen möchte sind alle zufrieden. Bei allen darunterliegenden Kaufangeboten muß mit einer Absage gerechnet werden, ob verprellt oder nicht. Üblicherweise triffen sich beide Parteien nicht wieder.

Wenn das Kaufangebot nicht allzufern von der untersten Prisvorstellung des VK ist, so imho ca. 5 bis 15% könnte vielleicht ein sofortiger Zuschlag erfolgen. Je mehr Differenz desto mehr Wartezeit, der VK hofft dann auf einen mehrbietenden K. Ich habe schon erlebt, dass über Jahre andauernde Vekaufszeit der Preis bis zu 40% gefallen ist, oder gar nicht verkauft wurde, bis die Erben das Problem hatten.

Eine Immobilie verkauft sich entweder über den Preis, oder über die Zeit, oder beides. :wink: (alte Marklerweissheit)

vlg MC

Hallo,

Sie hat den günstigeren Makler kontaktiert, sich das Expose
zuschicken lassen und einen Besichtigungstermin mit ihm durchgeführt.

Diese Frage kommt hier regelmäßig und füllt das Archiv. Wenn Deine Freundin mit dem Makler eine Courtagevereinbarung unterzeichnet hat, ist sie einen gültigen Vertrag eingegangen, aus dem sie sich hinterher nicht mehr mit irgendwelche Tricks herauswinden kann. Wenn sie dieses Haus kaufen will, muß sie diesen Makler bezahlen. Will sie das nicht, muß sie sich ein Haus suchen, das von privat angeboten wird.

Gruß

Nordlicht

Sie hat den günstigeren Makler kontaktiert, sich das Expose
zuschicken lassen und einen Besichtigungstermin mit ihm durchgeführt.

Diese Frage kommt hier regelmäßig und füllt das Archiv.

Entschuldigung, da habe ich wohl nicht ordentlich genug im Archiv recherchiert…

Wenn Deine Freundin mit dem Makler eine Courtagevereinbarung
unterzeichnet hat,

Hat sie aber nicht. Aber scheinbar reicht das Zusenden des Exposes ja schon aus.

ist sie einen gültigen Vertrag eingegangen,
aus dem sie sich hinterher nicht mehr mit irgendwelche Tricks
herauswinden kann.
Wenn sie dieses Haus kaufen will, muß sie
diesen Makler bezahlen. Will sie das nicht, muß sie sich ein
Haus suchen, das von privat angeboten wird.

Das wird es ja aber auch… =)

VIELEN DANK FÜR EURE ANTWORTEN!!!

Entschuldigung, da habe ich wohl nicht ordentlich genug im
Archiv recherchiert…

z.B. das Posting vom 26.01., 17.54 Uhr

Hat sie aber nicht. Aber scheinbar reicht das Zusenden des
Exposes ja schon aus.

Damit hat der Makler seine Aufgabe erfüllt.