Sehr geehrte Damen und Herren,
ich benötigte dringend eine INFO von einem seriösen Immobilienmarkler,oder einer Hausverwaltung!!
Wer hat das Fachwissen,um mir zu schreiben,ob eine Hausverwaltung das Recht hat Räumlichkeiten die aus dem eigenen Hausverwaltungsbestand sind, nur gegen eine Vermietungsprovisionszahlung abzugeben
Mir ist nur bekannt,dass nur ein Immobilienmarkler eine Vermittlerprovision vom Mieter/Pächter nehmen darf.
Gibt es Abmahnschrieben in dieser Hinsicht,und wo kann ich sowas einsehen?
Mit vorzüglicher Hochachtung
BERGER KARL-HEINZ
Ich möchte mich dafür entschuldigen im ersten Text keine Anrede und Gruß verwendet zu haben.
MfG
BERGER