Immobilien: Steuer bei Verkauf

Hallo,

wenn man z.B. eine Eigentumswohnung im Jahr 2008 für z.B 65000 € gekauft und nur selbstbewohnt hat (keine Vermietung, Untervermietung u.ä.)

Da die Familie größer geworden ist, und die Wohnung zu klein wurde ( z.B 80 qm für 4 Personen) hat man die Wohnung dann für z.B. 90000 € verkauft (Privat an Privat), das Geld aber sofort in ein Haus als Anzahlung investiert.

Frage: zahlt man irgendwelche Steuern für den Verkauf?

vileicht ja, z.b. Grunderwerbssteuer, je nach dem was man wie verhandelt hat. Auf denn Veräuserten Betrag Zahlt man nichts, wenn man im Kalenderjahr des Verkaufes und den beiden vorherrigen Jahren die Immobilie selbst genutz hat. § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG

muß der Verkauf bei Steuererklärung eingegeben werden, wenn die Immobilie nur selbst genutzt wurde? oder kann man das einfach weg lassen?

Kann man weglassen, aber ggf. fragt das FA selber nach, die bekommen ja die Daten automatisch, und wenn der Sachbearbeiter sich unsicher ist, ob das zu besteuern ist, dann schreibt er dich an.

Hallo,
bei einer Immobilienveräußerung sind unter Umständen folgende Steuern zu zahlen:
• Einkommenssteuer bei privatem Veräußerungsgeschäft
• Einkommenssteuer / Körperschaftsteuer bei Betrieben
• Evtl. Erbschafts- oder Schenkungssteuer
• Evtl. Umsatzsteuer
Der Verkauf einer Immobilie die vermietet wurde bleibt steuerfrei, wenn der Kauf min. 10 Jahre (Spekulationsfrist) zurückliegt. Wird das Objekt schon vorher verkauft, ist eine Spekulationsteuer (einkommensteuerpflichtig) auf die Differenz aus Anschaffungskosten und Verkaufserlös zu entrichten. Bei einer Eigennutzung beträgt die Frist 2 Jahre.
Sprich: Bei einer Wohnung die man 2008 gekauft hat, ist keine Einkommenssteuer zu zahlen. Für das neue Haus/Grundstück aber die Grunderwerbssteuer.

Gruß

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