Immobilien Verkauf - Vorvertrag auch

… notariell möglich und sinnvoll ?

Hallo,

wir möchten eine Wohnung erwerben, und wünschen uns noch einige Umbauten, die die Verkäufer einleiten wollen und die auch beantragt werden müssen, weil sie zT das Gemeinschaftseigentum betreffen.

Damit sie später nicht auf den Kosten sitzen bleiben, möchten sie gern einen Vorvertrag schließen.
Das ist auch für uns in Ordnung.

Wir fragen uns nun, ob es sinnvoll und üblich ist, diesen Vorvertrag bereits beim Notar anfertigen zu lassen und das Geld für die Wohnung auf ein Notaranderkonto einzuzahlen.

Wer kann uns da raten?

ll.

Damit er sicher sein kann

Eine Immobilien-Veräusserungs- und -Erwerbspflicht ist nur wirksam, wenn das Verpflichtungsgeschäft notariell beurkundet wird. Dazu zählt auch ein Vorvertrag. Würde er nur privat geschlossen und nicht erfüllt, reduziert sich die „Schadensbegrenzung“ auf den Ersatz eines nachweisbar entstandenen Schadens. Entweder wird aus dem Kaufgeld Luft oder aus dem Wohnungserwerb.
Wegen der doppelten Kosten fragt sich, ob es nicht klüger ist, gleich einen Kaufvertrag zu schließen, und zwar mit den entsprechenden Bedingungen wie Rücktrittsrecht bzw. Schadenersatz bei Verzögerung, Schlechtleistung und und…
Noch Fragen? Schreiben Sie gern erneut.
Mit freundlichen Grüßen aus der Lüneburger Heide
H.Gintemann