… notariell möglich und sinnvoll ?
Hallo,
angenommen, eine Wohnung soll erworben werden und man wünscht sich noch einige Umbauten, die die Verkäufer vorher einleiten wollen und die auch beantragt werden müssen, weil sie zT das Gemeinschaftseigentum betreffen.
Damit sie später nicht auf den Kosten sitzen bleiben, möchten sie gern einen Vorvertrag schließen.
Angenommen, das ist auch für die Käufer in Ordnung.
Man fragt sich nun, ob es sinnvoll und üblich ist, diesen Vorvertrag bereits beim Notar anfertigen zu lassen und das Geld für die Wohnung auf ein Notaranderkonto einzuzahlen.
Wer weisss was dazu?
Vielen Dank im Voraus!
… notariell möglich und sinnvoll ?
ich werde aus der Schilderung nicht ganz schlau. Möglich ist so ein vertrag, ob er sinnvoll ist, vermag ich nicht einzuschätzen.
angenommen, eine Wohnung soll erworben werden und man wünscht
sich noch einige Umbauten, die die Verkäufer vorher einleiten
wollen und die auch beantragt werden müssen, weil sie zT das
Gemeinschaftseigentum betreffen.
Wenn die Eigentümergemeinschaft zustimmen muß kann es a) schiefgehen oder b) lange dauern. Das Ergebnis ist also unsicher.
Damit sie später nicht auf den Kosten sitzen bleiben, möchten sie gern einen Vorvertrag schließen.
Warum nicht gleich Kaufvertrag mit reduziertem (Umbaukosten) Kaufpreis.
Man fragt sich nun, ob es sinnvoll und üblich ist, diesen
Vorvertrag bereits beim Notar anfertigen zu lassen und das
Geld für die Wohnung auf ein Notaranderkonto einzuzahlen.
Das ist ohne nähere Informationen schwierig einzuschätzen. Die Zahlung über Notaranderkonto ist möglich, wird aber von Notaren in den letzten Jahren ungern gemacht. Wie eine Vertragskontruktion aussehen kännte, die Käufer und Verkäufer gerecht wird, muß mit einem Juristen geklärt werden.