Beim Verkauf einer Immobilie muss man negative Gegebenheiten
ehrlich angeben, z.B. eine frühere Überschwemmung (auch wenn sie fünfzehn Jahre
zurückliegt), Umbauten, irgendwelchen Schimmelbefall von vor zehn Jahren etc. sonst
können unkalkulierbare Regressansprüche entstehen.
Muss man dem potentiellen Käufer zum Thema der – sagen wir
mal: - Nachteile auch mitteilen, dass der direkte Nachbar ein extrem
unangenehmer Zeitgenosse ist, der aber immer knapp unterhalb der
Strafbarkeitsgrenze agiert und das seit Jahren? Der öfter „Ich verklage Sie!“
sagt als „Guten Morgen“ (Naja, guten Morgen sagt der sowieso nicht)? Der gerne
die Anonymität der Straße nutzt um seinen Nachbarn auf dem Gehweg zu beleidigen,
ihn anzupöbeln und ihm zu drohen?
Wenn ja, dann sinkt der Grundstückswert augenblicklich massiv.
Beim Verkauf einer Immobilie muss man negative Gegebenheiten
ehrlich angeben, z.B. eine frühere Überschwemmung (auch wenn sie fünfzehn Jahre
zurückliegt), Umbauten, irgendwelchen Schimmelbefall von vor zehn Jahren etc. sonst
können unkalkulierbare Regressansprüche entstehen.
Das ist reine Theorie, schau dir einmal in der Tageszeitung Immobilien-Anzeigen an.
Und das hier:
Muss man dem potentiellen Käufer zum Thema der – sagen wir
mal: - Nachteile auch mitteilen, dass der direkte Nachbar ein extrem
unangenehmer Zeitgenosse ist, der aber immer knapp unterhalb der
Strafbarkeitsgrenze agiert und das seit Jahren? Der öfter „Ich verklage Sie!“
sagt als „Guten Morgen“ (Naja, guten Morgen sagt der sowieso nicht)? Der gerne
die Anonymität der Straße nutzt um seinen Nachbarn auf dem Gehweg zu beleidigen,
ihn anzupöbeln und ihm zu drohen?
Wie du ja schon mitbekommen hast, ist zwischen subjektivem Empfinden und
Strafbarkeit ein riesengroßer Graben.
Daher würde ich ein deiner Stelle auch darüber schweigen,
1.
um diesen lieben Nachbarn nicht Munition zu liefern
und
2.
kann es ja auch sein, das der neue Eigentümer und dein Nachbarn das Paar fürs Leben sind
m.W. musst Du bekannte Mängel an der Immobilie angeben. „An der Immobilie“ beinhaltet nicht die Nachbarschaft. Wenn vor dem Haus ein Windradpark steht, muss der Käufer dies selbst bemerken. Und einen unangenehmen Nachbarn als solchen zu erwähnen, könnte sogar einer Beleidigung gleichkommen.
Kurz: Nachbarn sind das persönliche Risiko des Käufers. Nicht ohne Grund sind Alleinlagen so begehrt.
irgendwie scheint mir das der eigentliche Kern der Frage zu sein, oder eine Art Schadenersatz. Jedenfalls wundert mit die ungewöhnliche Frage nach dem „augenblicklich massiv sinkendem Grundstückswert“.
m.W. musst Du bekannte Mängel an der Immobilie angeben
stehen wir aber schon vor dem Problem, ob das ein Laie kann.
Nehmen wir doch aus dem Ausgangspost die Überschwemmung mal als Beispiel.
Wurde das alles richtig behandelt, ist das kein Mangel.Schließlich gibt es an den großen Flüssen in Deutschland genügend Gebäude,die schon Jahrhunderte über mit Hochwasser zu tun hatten und immer noch standsicher und benutzbar sind.
Klar solltest Du bei konkreteren Kaufverhandlungen und beim Nachdenken über den Verkaufspreis die überprüfbaren „Nachteile“ der Immobilie berücksichtigen und benennen, aber nicht in mehr Tiefe, als von einem Laien erwartet werden kann.
Der „üble“ Nachbar spielt da gar keine Rolle. Beim Verkauf der Immobilie geht es ja nicht um Deine Beziehungen.
Wenn Du gefragt wirst, wie die Nachbarschaft ist, kannst Du vermutlich mit Angaben wie gut durchmischt, derzeit einige Schulkinder, oder Eppes (auch überprüfbarem) prima Auskunft geben.
LG
Wenn ich als potentieller Käufer erfahre, dass mein künftiger
Nachbar ein notorischer Prozesshansl und aggressiver Mitmensch ist, dann würde
ich entweder einen Kauf gar nicht mehr in Betracht ziehen oder nur erheblich
weniger bieten.
Zum Nachdenken gebracht hat mich die Antwort, dass der
Nachbar evt. sogar einen derartigen Hinweis beim Verkauf – sofern ihm dieser Hinweis
bekannt wird – als Verleumdung, Verunglimpfung o-ä. einstufen könnte! Und dann
käme die nächste Klage auf meinen Tisch…nee, Danke!
Auf die Idee gebracht hatte mich eine Bausparkassendame.
EIGENTLICH müsste die es ja wissen… eigentlich…
vielleicht solltest du dich irgendwann mal vom stammtisch erheben und dich mit der realität vertraut machen. du warst in dienm ganzen leben noch bei keinem verkaufsgespräch für immobilien dabei.
Ok, wenn ich euch richtig verstehe, ist das Verhalten der Nachbarn (in diesem Fall tatsächlich nur der Eigentümer, der sein Haus an sympathische Leute vermietet hat; der aber immer noch herumspukt), irrelevant.
Der Eigentümer bestellt dann aber z.B. auch das Staatliche Vermessungsamt, um mir genau sagen zu können, um wieviele Zentimeter ich die Grenzhecke von meiner Seite aus nun beschneiden darf …et.