Wie hoch dürfen die Kosten für die Zustimmung des Verwalters zum Verkauf einer Immobilie sein?
Meine ehemalige Hausverwaltung verlangt von mir 258,- Euro für die Zustimmung und das mehr als 1 Jahr nach der Zustimmung bzw dem Notartermin.
Ist das mittlerweile nicht verjährt?
Vielen Dank für Eure Hilfe
Also regulär ist dieser hohe Betrag auf gar keinen Fall!
Es zeigt lediglich was für eine unseriöse Hausverwaltung dies ist!
Sie sollten denen ein Angebot von 90€
Machen und gut ist, anderweitig würde ich persönlich
Das meinem Anwalt abgeben!
Liebe Grüße
IMS
Hallo mki17,
die Höhe der Gebühr für die Verwalterzustimmung ist im Verwaltervertrag geregelt. Wenn dort 258,00 € steht, dann ist dies so durch die Eigentümerversammlung „abgesegnet“ worden und muss dann auch bezahlt werden. Aber ich würde zur Sicherheit noch einmal den Verwaltervertrag diesbezüglich ansehen. Es kann aber auch sein, dass in den 258,00 € schon die Gebühr des Notars für die Beglaubigung enthalten ist. Dann steht im Verwaltervertrag entsprechend weniger.
Die Verjährungsfrist beträgt meines Wissens nach 3 Jahre.
Normalerweise ist im Kaufvertrag geregelt, wer die Kosten für die Abwicklung des Kaufes trägt, oft ist dies der Käufer. Auch hier würde ich noch mal genau nachlesen!
Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen!
Guten Tag,
es ist Ihr Eigentum!
Sie Verkaufen wann Sie wollen!
Sie brauchen nicht zu fragen.
Den Betrag würde ich nicht bezahlen.
Mit freundlichen Grüßen
Baumeister72