Immobilien 'Vorvertrag'

Wie verpflichtend ist ein Vorvertrag, in dem vom Notar beurkundet wird, daß ein Haus zu einer bestimmten Summe verkauft werden soll?

Zu Vorgeschichte:
Wir möchten das Haus einer älteren Dame kaufen, die sich eigentlich gar nicht von Ihrem Besitz trennen will. Wir verhandeln jetzt schon seit 5 Monaten!!
Nun hat sie endlich einen Notartermin, will aber eine Klausel in den Vertrag mit einbinden, dass bei einer evtl. Krankheit (Bandscheibe mit Operation oder Herz oder …) die Übergabe des Hauses verschoben werden kann. Außerdem soll kein Übergabetermin vertraglich festgehalten werden. Wir sprechen aber von Ende des Jahres.
Eigentlich würden wir am liebsten sofort einziehen, aber auf jede Art von Druck reagiert diese Dame sehr empfindlich.
Nun möchten wir auf der einen Seite dieses Häuschen in sicherer Hinterhalt behalten aber weitersuchen, ob sich nicht noch etwas anderes ergibt.

Falls ich diesen Vertrag unterschreibe, habe ich das Häuschen ja noch nicht gekauft, oder verpflichtet mich das zu irgendwas?

Ich würde sowas nicht unterschreiben, entweder ganz oder garnicht !

Gruss
Oliver

Es gibt meines Wissens nach ein „Vorkaufsrecht“ … vielleicht genügt es ja eurem Zwecke… :smile:

Dies würde dann in Abteilung 2 des Grundbuches stehen und die Dame könnte an keinen verkaufen, ohne eure Zustimmung zu haben.

§1090 BGB ist dies meines Wissens nach geregelt…

Marco

NA JA
Hallo Michi

Die Geschichte kommt mir irgenwie bekannt vor!

Nun hat sie endlich einen Notartermin, will aber eine Klausel
in den Vertrag mit einbinden, dass bei einer evtl. Krankheit
(Bandscheibe mit Operation oder Herz oder …) die Übergabe
des Hauses verschoben werden kann. Außerdem soll kein
Übergabetermin vertraglich festgehalten werden. Wir sprechen
aber von Ende des Jahres.

Alles totaler OBERKÄSE (!) - entweder verkaufen zum Termin X oder gar nicht! Du machst hier sonst nur den Trottel vom Dienst. Was ist wenn der Papagei von der Stange fällt und die Dame eine „depressive Phase“ bekommt oder, oder, oder …

Du merkst es schon, halbschwanger gibt es nicht.

Mein Vorredner sprach vom Vorkaufsrecht.

Viel Erfolg

Christian