Immobilien-Wohnung für Sozialhilfeempfänger?

Hallo,

ich wollte mal wissen, ob „JobKOMM“ oder anders gesagt „das Sozialamt“ die Kaution/Genossenschaftsanteile und die Provision einer Immobilien-Wohnung für einen Sozialhilfeempfänger bezahlt und später in Raten vom Sozialhilfeempfänger abzieht?

Und kann man (Sozialhilfeempfänger) aus Frankfurt am Main nach München umziehen, wenn man arbeitslos und Sozialempfänger ist?

Danke! Tschüs!

Antwort: Kommt drauf an *g*

Jetzt mal im Ernst: ganz wichtig ist in diesem Zusammenhang § 22 Abs.3 SGB II:

(3) Wohnungsbeschaffungskosten sowie Mietkautionen und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den kommunalen Träger übernommen werden. Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zusicherung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann.

Also, umziehen kannst du immer, sofern du die Umzugskosten und alle weiteren damit zusammenhängenden Kosten selbst aufbringen kannst. Brauchst du allerdings Geld von der ARGE, dann muss diese vorher dem Umzug zustimmen. Kaution wird i.d.R. darlehensweise übernommen. Maklergebühren werden i.d.R. NICHT übernommen, außer in absoluten Ausnahmefällen, wenn jemand sonst wirklich keine Wohnung findet und ansonsten obdachlos wird.

HTH

Gruß
Nelly

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]