ist erlaubt, bei der Immobiliensuche im Wunschwohngebiet Anfragen in die Briefkästen der Bewohner dieses Gebietes zu werfen („Suche Immobilie hier in der Gegend…“)? Oder sind die privaten Briefkästen der Post und anderen gewerblich agierenden und angemeldeten „Verteilunternehmen“ (Werbezettel) vorbehalten?
Immerhin würde so etwas unaufgefordert geschehen und man würde auch unerlaubt bzw. ungefragt das Grundstück fremder Menschen betreten.
Immerhin würde so etwas unaufgefordert geschehen und man würde
auch unerlaubt bzw. ungefragt das Grundstück fremder Menschen
betreten.
Mein Gott!
Mit welchen Peanuts beschäftigst du dich denn?
Willst du das nächste mal gleich eine Verhaftung durchführen?
Verhältst du dich **immer gesetzestreu?