Hallo zusammen!
Wir haben uns ein älteres Haus gekauft. Unsere Bank hat dann damals, da wir es Vollfinanizieren, einen Gutachter ihrerseits rausgesandt um den Wert zu ermitteln. Wir sind halt Laien und verlassen uns in so Sachen dann auf unsere Bank. Unsere Beraterin meinte damals, dass Abweichungen von paar tausend Euro zum Verkauf- bzw. Finanzierungsbetrag normal sind. Prima, das Gutachten wurde gemacht und die Bank empfand das Objekt als ok.
Wir haben nur das Haus finanziert ohne Extra noch Geld aufzunehmen zum Renovieren, denn das Haus war so in einem prima Zustand, fürs Auge.
Wir fingen dann an zu Renovieren, also tapezieren und dabei viel uns nun einiges auf, wo wir in Frage stellen, ob die Bank da das Haus richtig bewertet hat, denn so stellt sich nur heraus, dass man um einiges mehr reinstecken muss als gedacht. Eigentlich können wir das Haus somit nochmal neu aufbauen und das sah alles nich so aus bzw. das Haus war auch anders inseriert vom Makler.
Kann man das Gutachten von der Bank mal anfordern, wie hoch die den Wert des Hauses angesetzt haben? Kann man da noch jetz nachträglich mal nen Gutachter holen der uns hilft?
damals, da wir es Vollfinanizieren, einen Gutachter ihrerseits
rausgesandt um den Wert zu ermitteln.
Den Wert, den die Bank in dem Objekt sieht. Es war nicht Aufgabe dieses Gutachters, den technischen Zustand zu ermitteln.
verlassen uns in so Sachen dann auf unsere Bank.
Aber doch hoffentlich nicht, wenn es um den Reparaturbedarf des Hauses geht, was hat die Bank damit zu tun ?
Kann man das Gutachten von der Bank mal anfordern, wie hoch
die den Wert des Hauses angesetzt haben?
Wozu, was hast Du jetzt davon ? Was willst Du mit dem von der Bank ermittelten Beleihungswert anfangen.
Kann man da noch jetz
nachträglich mal nen Gutachter holen der uns hilft?
Natürlich kann man das, das sollte man sogar (am besten natürlich vor dem Kauf). Mir ist allerdings nicht ganz klar, worin seine Hilfe bestehen soll. Die Bank ist nicht dafür verantwortlich zu machen, wenn der Sanierungsbedarf des Hauses höher ist, als vom Käufer vermutet.
ich denke, Dir ist nicht klar, was der Gutachter der Bank wofür begutachtet hat. Sein Auftrag ist es einzig und alleine sicherzustellen, dass in dem Fall, dass der Kredit notleidend werden sollte, die Bank in der Lage ist über die Verwertung des Objekts ihre Forderungen zu realisieren. Und wenn mal als extremes Beispiel angenommen, eine abbruchreife Bruchbude auf einem wertvollen Grundstück steht, was alleine die Forderungen der Bank abdecken würde, dann ist dies für die Bank auch OK. D.h. Du kannst mit so einer Begutachtung überhaupt nichts für die Frage anfangen, ob Ausstattung, bauliche Qualität, Mängel und damit verbundene Sanierungskosten OK bzw. richtig kalkuliert sind, um schlussendlich zu einem bewohnbaren Objekt zu kommen.
So bitter es klingt, aber da sind im Vorfeld Fehler auf deiner Seite gemacht worden, mit denen Du jetzt leben musst. D.h. es bleibt Dir jetzt nichts anderes übrig, als eine Bestandsaufnahme bzgl. anstehender Sanierungen zu machen, diese zu priorisieren, und dann zuzusehen, wo Du das Geld dafür auftreibst. Ob die Bank einen weiteren Kredit, und wenn ja zu welchen Konditionen gewährt, wird davon abhängen, inwieweit die Beleihungsgrenze ausgereizt ist, und was an sonstigen Kriterien dafür oder dagegen spricht. Angesichts einer Vollfinanzierung, tippe ich aber mal, dass der Spielraum eher begrenzt ist.
Kann man das Gutachten von der Bank mal anfordern, wie hoch
die den Wert des Hauses angesetzt haben? Kann man da noch jetz
nachträglich mal nen Gutachter holen der uns hilft?
Naja besonders schlau ist das nicht, denn eine 100% Finanzierung macht man meist, wenn das eigene finanzielle Polster nicht besonders groß ist.
Das bedeutet aber auch, dass sich der Wert der Immobilie im Verhältnis zur Tilgung zuerst sich schneller Verringert als die Schuld, da man vorerst in den Raten tendenziell (je nach Kreditart) hauptsächlich Zinsen bezahlt bis man nach Jahren endlich in eine ordentliche Tilgung kommt.
Also der Bank zusätzlich das Gefühl zu geben, das die Sicherheit gar nicht existiert (ich gehe aufgrund des Schätzgutachtens davon aus, dass das Objekt den Kredit besichert) halte ich für Unklug.
Man weiss ja nie ob man nicht in ein paar Jahren einmal in eine Lebensabschnitt kommt, in dem vielleicht aus welchen Gründen auch immer finanziell ein Engpass entsteht.
Also ich wäre da Vorsichtig, weiss aber nicht wie groß die Schäden tatsächlich sind.
Und mir ist auch gar nicht klar warum man renovieren beginnt wo doch alles perfekt aussieht.
das einzige, was mir dazu einfällt sind „versteckte Mängel“, die evtl. dem Verkäufer/Makler bekannt waren und die man auf den 1. Blick nicht sehen konnte.
Da man aber nicht weiß um welche Aufbauarbeiten es sich handelt, kann man grundsätzlich auch nichts sagen.
Unsere Bank hat dann
damals, da wir es Vollfinanizieren, einen Gutachter ihrerseits
rausgesandt um den Wert zu ermitteln.
nicht ganz.
Wie schon geschrieben, hat die Bank prüfen lassen, ob sie im Fall des Falles (halbwegs) schadlos aus der Sache herauskommt.
und
verlassen uns in so Sachen dann auf unsere Bank.
Tja, da ist man schnell verlassen.
Prima,
das Gutachten wurde gemacht und die Bank empfand das Objekt
als ok.
Für sich!
wo wir in Frage stellen, ob die Bank
da das Haus richtig bewertet hat, denn so stellt sich nur
heraus, dass man um einiges mehr reinstecken muss als gedacht.
Was hat das Bankgutachten damit zu tun?
Kann man da noch jetz
nachträglich mal nen Gutachter holen der uns hilft?
was soll das bringen?
Das einzige, was euch ev. was bringen könnte wäre, dem Verkäufer nachzuweisen, daß er arglistig Mängel verschwiegen hat, ansonsten gilt; Wie gesehen so gekauft.
Die Bank hat mit dieser Sache aber überhaupt nichts zu tun.
Unsere Bank hat dann damals … einen Gutachter ihrerseits :rausgesandt um den Wert zu ermitteln.
Wir sind halt Laien…
Gehe getrost davon aus, dass auch der durchschnittliche Bankmensch ahnungsloser Laie ist, wenn es um die Bewertung der Bausubstanz eines Gebäudes geht. Dennoch ist es durchaus üblich, dass der Filialleiter oder irgend ein Mitarbeiter ein „Gutachten“ abgibt und dem Kunden in Rechnung stellt. Die Adresse ist bekannt, also fährt der Bankmensch vorbei. Vorbeifahren ist wörtlich zu verstehen. Bestenfalls hat der „Gutachter“ die Geschwindigkeit etwas verringert, aber ausgestiegen ist er vermutlich nicht. Im Vorbeifahren sieht er nämlich, ob die Lage etwas taugt und ob es die Adresse überhaupt gibt. Das reicht der Bank und ist damit schon fundierter als das, was Gutachterausschüsse in Landkreisen und Gemeinden von sich geben. Die kennen nur die in einer Gegend bezahlten Immopreise, ohne das konkrete Objekt jemals gesehen zu haben. Diese Leute interessieren keine baulichen Details, sondern nur die Lage eines Objekts.
Wer sich für bauliche Details interessiert, sollte **vor dem Kauf einen Fachmann beauftragen. Wenn es darum geht, ob der Putz von den Wänden fällt oder ob es durchs Dach regnet, fragt man natürlich keinen Menschen, dessen Ausbildung sich neben dem Binden einer Krawatte in Prozentrechnung erschöpfte. Zweckmäßig beauftragt man dafür einen Statiker oder Architekten. Diese Spezies hat zwar die unangenehme Angewohnheit, Rechnungen für ihre Tätigkeit zu schreiben. Ist aber gut angelegtes Geld, weil der Kaufinteressent vorher weiß, welcher Sanierungsaufwand ihn erwartet, ob er über den Kaufpreis verhandeln oder lieber die Finger vom Objekt lassen sollte.
Hallo Janine,
das Gutachten für die finanzierende Bank zeigt dem Finanzierungsgeber auf, inwieweit die Beleihung des Objektes gemäß den beantragten Mitteln o.k. ist, dies ist ein Beleihungswertgutachten, bestenfalls ein Verkehrswertgutachten, aus der dann der Finanzierungsgeber den Beleihungswert ersehen kann.
Insofern ist in der Tat das bisherige Gutachten weder für eventuelle Haftungsfragen noch für sonstige andere klärenden Positionen geeignet. Meines Erachtens benötigt Ihr auch keinen Verkehrswertermittler, sondern entweder einen Sachverständigen für Bauschäden, der dann einen Ansatz der Möglichkeiten und damit auch der Kosten für die Beseitigung der Schäden erarbeitet oder in der Tat einen Architekten oder Bauingenieur ( die verstehen zwar i.d.R. nicht viel von Verkehrswertermittlung, aber eine ganze Menge von dem, was nun für Euch Thema ist).
Architekt hätte den Vorteil, dass nicht nur der Schaden ermittelt wird, sondern ggf. verschiedene Wege einer Instandsetzung/Änderung/Umplanung usw. beleuchtet werden können.
Ob man ggf. den Makler belangen kann, weil vielleicht Arglist o.ä. vorliegt, dazu kann man ja auch ein paar Meinungen einholen, müßte aber schon einiges vorliegen…aber na gut, kann ja sein…
Natürlich sind grundlegende Sanierungsmaßnahmen auch wertrelevant, aber das ist dann wieder ein anderes Thema…