Hallo zusammen,
mein Nochmann und ich leben getrennt und jetzt gehts im Moment um den Zugewinnausgleich aus der ehelichen Gütergemeinschaft. Das 2 Fam.Haus hat mir mein Vater vor der Ehe gebaut, also muss ich die Hälfte des Zugewinnes aus der Wertsteigerung während der Ehe an meinen Nochgatten auszahlen. Momentan liegt der geschätzte Erlös aus einem möglichen Verkauf bei 220.000 €. Mein Mann zweifelt diesen Wert nun an und will einen Gutachter zur Bewertung der Immobilie beauftragen. Was passiert wenn dieser Gutachter die Immobilie weit überhöht bewertet? Muss ich dann das Haus verkaufen um beweisen zu können, das der tatsächlich zu erzielende Erlös niedriger ist oder gibts noch andere Wege um den tatsächlichen Wert in einem evtl. Gerichtsverfahren klarzulegen um den Schätzwert des Gutachters auf einen realistischen Wert zu korrigieren?
Bin etwas verzweifelt deswegen.
Vielen herzlichen Dank schon mal im Voraus.
Hallo,
folgende Info - ohne Haftung jeglicher Art -. Es handelt sich hier um eine Rechts-
und keine Bewertungsfrage. Also am Besten einen Anwalt fragen. Aber folgendes
aus meiner Sicht:
a) Grundsätzlich sollte ein neues Wertgutachten zu einem ähnlichem Wert führen,
sonst hat einer der Sachverständigen etwas grundlegend falsch gemacht. Ob der
niedrigere oder höhere Wert als „richtig“ eingeschätzt wird, hängt immer von den
Positionen ab.
b) Zu einem Verkauf zwingen, kann ein Wertgutachten Niemanden. Ein Verkaufs-
preis hätte ggfls. nur eine gewisse Beweiskraft.
Sollten sich die Parteien nicht auf einen Wert einigen, wird das Familiengericht im
Rahmen des Vermögensausgleich den Wert festlegen. Hierzu bedient es sich in der
Regel eines öffentliche bestellten Sachverständigen. Das Gericht kann den Wert,
muss ihn aber nicht ansetzten. (Freie Beweiswürdigung des Gerichts.)
Vorher erstellte Gutachten sollte das Gericht würdigen. Im Zweifel handelt es sich
aber um Parteigutachten und wird ein weiters „neutrales“ Gutachten angefordert
(s.v.).
Die Wertfestsetzung des Gerichts kann natürlich mit den gesetzlichen Mitteln
angefochten werden. Ich persönlich rate immer, u.a. zur Vermeidung von Kosten,
zu einer gütlichen Einigung z.B. im Rahmen eines Schiedsgutachtens oder einer
Schiedsvereinbarung. Entspricht bei geeigneter Wahl des Gutachters und der
Klausel dem Verfahren vor Gericht aber günstiger und u.U. konfliktärmer.
Hoffe es hilft etwas weiter. Bitte um Verständnis wenn ich keine weiteren
Rückfragen beantworte, da ich mit der Beantwortung solcher Fragen i.d.R.
mein Einkommen sichern muss.
mfg
Hallo Patrizia,
also das Haus müssen Sie natürlich nicht verkaufen, wenn ein Gutachten mit überhöhtem Preis erstellt wurde. Zunächst könnte auch ohne Gerichtsverfahren ein Gegengutachten erstellt werden. Evtl. auch im Rahmen einer Mediation. Wichtig ist schonmal vorab, welcher Gutachter eingeschaltet wird. Es sollte auf jeden Fall ein vereidigter oder ein zertifizierter Gutachter sein (wie z.B. ich - schmunzel). Dann ist die Gefahr wesentlich geringer, dass die Berechnung noch oben oder unten beeinflusst wird. Diese Gutachter werden nämlich überprüft und es gibt eine Beschwerdestelle. Evtl. können Sie sich mit Ihrem Mann auch auf einen gemeinsamen Gutachter einigen. Ein Gutachter ist zur Neutralität verpflichtet. Ich hoffe, das hilft Ihnen.
salü
Dieter Wick
www.wickimmobilien.de
Hallo Dieter,
ich danke Ihnen recht herzlich für Ihre prompte Antwort. Mir ist jetzt schon etwas wohler. Ich denke eben auch, dass alle aussergerichtlichen Einigungen nur von Vorteil für beide Parteien sind. Allerdings ist mein Nochgatte im Moment nicht in der Lage auf der Sachebene mit mir Klärungen herbeizuführen. Die Emotionen sind leider viel zu hoch geschaukelt, was auch an den vielen netten und gutgemeinten Ratschlägen von sogenannten Freunden liegt. Aber ich denke wenn sich die Wogen geglättet haben, wird sich ein realistischer Wert u. U. mit einem 2. Gutachten ermitteln lassen. Ihr Hinweis auf die Möglichkeit einer Beschwerdestelle hat mir auch schon sehr geholfen. Ich hatte schon Angst, der Willkür meines Mannes, seines Anwalts und dessen Gutachter hilflos ausgeliefert zu sein.
In der Hoffnung, dass sich mein Gatte eines Besseren besinnnt danke ich Ihnen nochmals recht herzlich für Ihren Rat.
Hallo Patrizia,
also das Haus müssen Sie natürlich nicht verkaufen, wenn ein
Gutachten mit überhöhtem Preis erstellt wurde. Zunächst könnte
auch ohne Gerichtsverfahren ein Gegengutachten erstellt
werden. Evtl. auch im Rahmen einer Mediation. Wichtig ist
schonmal vorab, welcher Gutachter eingeschaltet wird. Es
sollte auf jeden Fall ein vereidigter oder ein zertifizierter
Gutachter sein (wie z.B. ich - schmunzel). Dann ist die Gefahr
wesentlich geringer, dass die Berechnung noch oben oder unten
beeinflusst wird. Diese Gutachter werden nämlich überprüft und
es gibt eine Beschwerdestelle. Evtl. können Sie sich mit Ihrem
Mann auch auf einen gemeinsamen Gutachter einigen. Ein
Gutachter ist zur Neutralität verpflichtet. Ich hoffe, das
hilft Ihnen.salü
Dieter Wick
www.wickimmobilien.de
Hi!
Moment mal, ihr habt keinen Ehevertrag, also eine Zugewinngemeinschaft, richtig?
Wenn Dein Vater Dir das Haus VOR Deiner Ehe gebaut hat, warum mußt Du Deinem Mann dann etwas davon zahlen?
Was Du schon vor der Ehe hattest, gehört doch Dir allein. Nur, was ihr in der Ehe erwirtschaftet habt, wenn ihr z.B. Veränderungen am Haus vorgenommen habt, die den Wert steigern, zählt in die Zugewinngemeinschaft.
Ich bin mir nicht ganz sicher (bin ja keine Juristin), aber ich glaube sogar, wenn man während der Ehe Geld von seinen Eltern erbt, zählt das sogar auch nicht in die Zugewinngemeinschaft.
Mach Dich lieber erst mal juristisch schlau, ob Du überhaupt etwas zahlen mußt.
LG, Amaryllis
Hallo
Keine schöne Sache, habe das auch durch vor langer Zeit. Glücklicherweise ging es nicht um Immobilien.
Grundsätzlich sollte der Gutachter real bewerten, sofern er nicht befangen ist und ggf. zu Gunsten Ihres Ehemannes beurteilt.
Vielleicht könnt ihr euch einigen, gemeinsam einen Gutachter zu beauftragen und den Wert feststellen zu lassen.
Andere Alternative wäre es, die ich jedoch nicht unbedingt empfehle, dass mit Gutachten und Gegengutachten über Anwälte und Gericht abzuziehen, denn dann wird es bei der von Ihnen genannten Summe sehr teuer. Die Anwälte werden ja nach Streitwert bezahlt.
Ich empfehle erst einmal abzuwarten, was der Gutachter ermittelt. Entweder danach selber einen Gutachter beauftragen, oder über eine präzise Aufstellung (damaliger Wert des Hauses + sämtliche Investitionen am Haus und Grundstück) über Zugewinnausgleich vor Gericht streiten.
Ich drück die Daumen und alles Gute
LG Nic
Hallo Amaryllis,
das Haus und der Grund waren damals vor 26 Jahren natürlich nicht soviel wert wie heute und jetzt gehts um die Wertsteigerung aus diesen 26 Jahren. Je nach Wertschätzung muss ich meinem Nochgatten die Hälfte vom Zugewinn auszahlen. Anfangsbestand abzüglich schenkungen und Erbschaften + Hausratausgleich + Mehrwert meines PKW usw. Alles schon von meiner Anwältin vorab ausgerechnet und eigentlich war mein Nochgatte anfangs auch mit dem Zugewinnbetrag einverstanden, doch aufgrund diverser toller Ratschläge vermeintlicher „Sachverständiger“ in Scheidungsfragen zweifelt er jetzt an was die Anwältin ermittelt hat und nimmt sich selber einen Anwalt. Er hat gehört wieviel andere bei Scheidung bekommen haben, allerdings waren diese Häuser während der ehe erworben bzw. gebaut worden und er kapiert nicht wirklich wie sich diese Angelegenheit errechnet. Der einzig Punkt an dem er einhaken könnte ist eben diese Wertermittlung des Hauses, nach der sich der Zugewinnausgleich errechnet. Ist die Schätzung um 40.000 Euro höher als der tatsächliche Wert müsste ich nochmal 50 % davon berappen.
Hier liegt der Hase im Pfeffer, alles andere ist Hieb und stichfest.
Hi!
Moment mal, ihr habt keinen Ehevertrag, also eine
Zugewinngemeinschaft, richtig?Wenn Dein Vater Dir das Haus VOR Deiner Ehe gebaut hat, warum
mußt Du Deinem Mann dann etwas davon zahlen?Was Du schon vor der Ehe hattest, gehört doch Dir allein. Nur,
was ihr in der Ehe erwirtschaftet habt, wenn ihr z.B.
Veränderungen am Haus vorgenommen habt, die den Wert steigern,
zählt in die Zugewinngemeinschaft.Ich bin mir nicht ganz sicher (bin ja keine Juristin), aber
ich glaube sogar, wenn man während der Ehe Geld von seinen
Eltern erbt, zählt das sogar auch nicht in die
Zugewinngemeinschaft.Mach Dich lieber erst mal juristisch schlau, ob Du überhaupt
etwas zahlen mußt.LG, Amaryllis
Danke Nico,
so hätte ich mir das ganze ja auch vorgestellt, aber gegen Uneinsichtigkeit ist eben kein Kraut gewachsen und ich hab mich im Gegensatz zu meinem Nochgatten schon seit fast einem Jahr ständig mit dem Sachverhalt auseinandergesetzt. Emotionen sind bei ihm leider mehr vorhanden als Einsicht und Sachverstand. Es kommt im Grunde wohl auf seinen Anwalt an, denn wenn dieser hier ein fettes Geschäft widmet, wird er meinen Nochgatten vermutlich einige Flausen in den Kopf setzen und dann wirds für beide Parteien teuer, was ich eigentlich absolut vermeiden wollte.
LG Patrizia
Hallo Patrizia,
ich rate Dir aus jahrzehntelanger Erfahrung mit Scheidungspaaren: Lass Dich nicht auf einen Kampf ein, sondern nehmt Euch einen (möglichst ausgebildeten) MEDIATOR!!
Das Honorar ist mit Sicherheit ein Klacks im Vergleich zu den Kosten einer juristischen Auseinandersetzung (wird prozentual zum Streitwert berechnet)! Und genau die droht, wenn ihr anfangt Euch mit Gutachten und Gegengutachten, Anwalt und Gegen-Anwalt zu beharken. Das wird meist enorm teuer - ganz zu schweigen vom psychologischen Schaden…
Peter (Psychologischer Psychotherapeut)
Hallo Patrizia, keine Sorge so schlimm wird es nicht.
Zunächst ist ja nur der „Zugewinn“ zwischen Zeitpunkt der Eheschließung und der beabsichtigten Scheidung für die Berechnung maßgeblich und nicht der gesamte Grundstückswert. Je nachdem wie lange Ihr verheiratet ward und wie sich der Unterhaltungszustand des Gebäudes entwickelt hat, kann dieser Wert auch negativ sein. Wenn Dein Mann ein Gutachten in Auftrag gibt hast Du ja auch die Möglichkeit ein Gegengutachten zu beauftragen. Die Gerichte wählen dann oft den Mittelweg aus beiden Gutachten um zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen. Eine preisgünstige Lösung ist der örtliche Gutachterausschuss der solche Gutachten anfertigt. Alternativ steht bei der regionalen IHK eine Liste öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger zur Verfügung. Ich gehe jedoch davon aus das Du anwaltlich vertreten wirst und auch dort entsprechende Unterstützung erfährst.
Ich drücke die Daumen
Klaus
Hallo Peter,
ja so sehe ich das auch und ich hoffe nun, dass sein Anwalt seriös genug ist und ihm seine Chancen auf einen höheren Zugewinnausgleich realistisch klarlegt und er von einem Rechtsstreit abrät, der unweigerlich für beide Parteien enorme Kosten bedeuten würde. Vor allen Dingen wäre für die Zukunft ein einigermaßen normaler Umgang zwischen uns als Expartner und Eltern zweier Jugendlicher in Frage gestellt.
Ganz lieben Dank
Patrizia
Hallo Patrizia
Richtig darauf kann es hinaus laufen. Deshalb sage ich ja, dass ein Gegengutachten vielleicht eine Lösung ist + die saubere Aufstellung des damaligen Iststandes (Wertstand) + Ausgaben (Neuerungen am Haus). Je genauer eine Partei das vorlegen kann, desto höher ist definitiv die Chance zu gewinnen.
Ich gehe auch davon aus, dass ihr Ehemann versuchen wird, den Gutachter va. den Anwalt dahingehend zu beinflussen. Wichtig für das Gericht ist aber immer (FAKTEN) und die solltes Du (ich darf doch du sagen?) dir zu genüge bereit halten.
LG Nico
Schön, dass Du es so siehst. Wie auch immer ER sich verhalten wird - im Interesse der Kinder rate ich Dir: bleibe DU stets offen für Versöhnung oder zumindest „wohlwollende Neutralität“, egal wie lange es dauert. Das lohnt sich immer.
Viel Glück
Peter
Danke Klaus,
ja ich hab eine Anwältin, die mich gut berät. Das Problem ist u. a. auch noch, dass ich vor 2 wochen eine der Wohnungen an einen Mieter für 2 jahre vermietet habe, da ich zu diesem Zeitpunkt eigentlich alles in trockenen Tüchern glaubte, bis mein Nochgatte verrückt gespielt hat. Ein Verkauf ist also die nächsten 2 jahre kaum möglich, da eine vermietet Wohnung den Verkaufswert enorm nach unten drückt. Das bedeudet also, dass eine horrende Forderung meines Nochgatten über dessen Anwalt mich zu einem Verkauf zwingen würde und ich dadurch enorme Einbussen hätte. Ich hoffe immer noch auf die Einsicht meines Nochgatten, da ich ihm ja bereits finanziell schon im Rahmen meiner Möglichkeiten entgegengekommen bin und ein weiteres Entgegenkommen für mich finanziell nicht tragbar wäre.
Hallo Patrizia,
leider kann ich dir bezüglich Immobilien keine verbindliche Auskunft geben. Dafür muß man sich eingehender damit befassen und das habe ich nicht.
Sorry, hätte dir gerne geholfen, wünsche dir trotzdem alles Gute für die zukunft
Keine Ahnung !
Hallo Patrizia,
eine vermietete Wohnung in einem 2-Familienhaus ist etwas völlig normales. Bei einer Wertermittlung wird für beide Wohnungen eine marktgängige Miete angenommen, unabhängig ob die Wohnungen vermietet sind oder nicht. Natürlich wird zusätzlich der Zustand der Wohnungen und eine Vermietungszeit berücksichtigt.
Zudem kann Dein Mann nicht einfach eine Forderung (Wert) in den Raum stellen. Es besteht jederzeit die Möglichkeit eines Gegengutachtens. Kann man sich auf einen Wert aus den beiden Gutachten oder den „Mittelwert“ nicht einigen, dann ist es m.E. üblich das vom Gericht ein Schiedsgutachten in Auftrag gegeben wird.
Und Du darfst nicht vergessen - es geht „nur“ um den Zugewinn nicht um den gesamten Wert der Liegenschaft.
Lass Dich nicht verrückt machen und schlage zurück.
Viele Grüße
Klaus
Liebe Patrizia1964,
Zunächst würde ich abwarten, zu welchem Wert der eingesetzte Gutachter kommt. Wenn der geschätzte Verkaufserlös bei rd. 220.000 € liegt, würde ich an Ihrer Stelle versuchen, diesen Preis zunächst durch Angebotsrecherchen (Tageszeitung, Immobilienportale, Makler etc.) zu untermauern, also Angebotspreise von vergleichbaren Zweifamilienhäuser (Größe, Baualter, Ausstattung, Bauzustand) in der näheren Umgebung suchen und Preise sammeln. Beim Gutachterausschuss des Landkreises oder der Stadt kann man ebenfalls Vergleichskaufpreise erfragen.
Falls der Gutachter ihres Nochmannes zu einem nach oben erheblich abweichenden Wert gelangt, kann man mit dem Gutachten auch mal zu einem anderen Gutachter gehen und ihn bitten, doch einmal einen kritischen Blick darauf zu werfen. Ergeben sich dabei erhebliche Abweichungen bei der Einschätzung eines erzielbaren Kaufpreises, wird der Richter im Scheidungsverfahren i.d.R. ohnehin selbst einen Gutachter beauftragen, einen Verkehrswert zu ermitteln.
Vom vorschnellen „Probeverkauf“ würde ich daher abraten und hoffe Ihnen zumindestens ein bisschen geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Hirschmann
Wenn es um Geld bei einer Scheidung geht, dann hört spätestens dort die Freundschaft auf. Damit ist nicht zu spaßen, das weiß ich aus eigener Erfahrung. Der Kampf kann bis zum äußersten gehen.
Die Frage nach einem unabhängigen Gutachten ist auch eine Sache des Geldes. Ich würde mich erst einmal bei einem Sachverständigenbüro für Privat- und Gerichtsgutachten informieren, welche Kosten für ein Wertgutachten anfallen würden, welches auch vor Gericht Bestand hat. Vielleicht gibt es die Möglichkeit, ein pauschales Honorar auszuhandeln. Ein Wertgutachten ist nicht zu verwechseln mit einer Wertschätzung. Das Wertgutachten eines Sachverständigenbüros wird nach einem Wertermittlungsverfahren, basierend auf den Wertermittlungsrichtlinien, erstellt, welches Immobilie und Grundstück bewertet.
Eine Wertschätzung, wie sie von Banken und Maklern angefertigt werden, ist in der Höhe oftmals nicht objektiv, da diese ja durch den Verkaufspreis verdienen.
Selbst, wenn das Wertgutachten Geld kostet, ist vielleicht die Höhe des einzusetzenden Betrages für dieses Wertgutachten einfacher zu verschmerzen als ein evtl. (Gefälligkeits-)Gutachten von der Gegenseite, welches man anzweifelt und es einem evtl. noch mehr kostet.
Allerdings würde ich von der Gegenseite auch nur ein Gutachten akzeptieren, welches nach den oben genannten Wertermittlungsrichtlinien angefertigt wurde, was – denke ich – auch das Gericht verstehen wird.
Gibt es die Möglichkeit auf Einigung? Ein neu erstelltes Gutachten nach den Wertermittlungsrichtlinien und die Kosten für das Gutachten werden durch beide Seiten geteilt?
In der Regel kann man auch, wenn man z.B. ein Haus kaufen möchte und ein Gutachten benötigt, sich anderweitig beraten lassen. In solch ein Gutachten kommen dann z. B. Mängel, Kosten und der angemessene Kaufpreis. Für diese Leistungen gibt es auch Anbieter, die mit einem Grundhonorar oder pauschal vereinbarten Honorar arbeiten.
Wenn die Abrechnung eines Gutachtens allerdings nach HOAI § 34 erfolgt, wird es teuer. Dann hat man dann ein mind. 40seitiges Gutachten, was ja in deinem Fall nicht von Nöten ist.
Ich habe mal von einem Link erfahren: www.der-Hausinspektor.de, habe diesen aber noch nicht ausprobiert. Vielleicht ist dieser hilfreich.
Ob ein Haus gleich verkauft werden muss, damit der Ex ausbezahlt wird? Ich glaube, da gibt es Mittel und Wege, das dieses nicht nötig sein wird. Wenn ein Kredit zur Auszahlung aufgenommen werden müsste, wäre das Haus eine Sicherheit. Allerdings würde ich dann hier meinen Anwalt befragen.
Alles Gute!
Liebe Patrizia,
-
Du kannst auch ein eigenes Gutachten von einem von Dir ausgesuchten Gutachter erstellen lassen (oder kommen die 220.000 € aus einem solchen?),
-
Ein Parteigutachten Deines Mannes heißt nicht automatisch, dass der dort festgestellte Wert der Richtige ist,
-
Im Zweifel wird der Richter einen dritten - meist öffentlich bestellten und vereidigten - Sachverständigen, der neutral ist, mit der Wertermittlung beauftragen.
Ich wünsche Dir viel Glück. Bestimmt haben auch noch andere Experten geantwortet.
Viele Grüße,
Marry