Hallo zusammen,
Situation:
A und B sind verheiratet und haben 2 vermietete Immobilien.
Bei der anstehenden Scheidung behält jeder eine, es sollen aber die unterscheidlichen Kaufpreise / Kreditsummen etc. möglichst fair gegengerechnet werden.
Für mich sieht die Lösung jetzt so aus:
1.) theoretischen Verkaufserlös ermitteln
2.) Kreditsummen abziehen
3.) Eigenkapital von A einrechnen
=> Ausgleich ermitteln
Hier jetzt die Fragen:
a) Habe ich einen wichtigen Punkt in der Logik vergessen?
b) Wie genau muss eine Verkehrswertermittlung sinnvollerweise stattfinden? Ist das teuer oder kann man auch eine preiswerte Lösung nehmen, solange sie konsistent auf beide Wohnungen angewendet wird?
Danke schon mal!
Pünktchen
Hallo zusammen,
Situation:
A und B sind verheiratet und haben 2 vermietete Immobilien.
Bei der anstehenden Scheidung behält jeder eine, es sollen
aber die unterscheidlichen Kaufpreise / Kreditsummen etc.
möglichst fair gegengerechnet werden.
Für mich sieht die Lösung jetzt so aus:
1.) theoretischen Verkaufserlös ermitteln
2.) Kreditsummen abziehen
Also die Restschulden!? Dann sollten unterschiedliche Zinskonditionen (falls beide Objekte belastet sind) ausgeglichen werden.
3.) Eigenkapital von A einrechnen
Ist B am Eigenkapital von A nicht beteiligt?
4.) Rentabilitätsunterschiede ausgleichen, falls ein Objekt mehr Rendite abwirft als das andere. Kann, muß sich aber nicht vollständig im Kaufpreis äußern.
=> Ausgleich ermitteln
Hier jetzt die Fragen:
a) Habe ich einen wichtigen Punkt in der Logik vergessen?
Siehe oben.
b) Wie genau muss eine Verkehrswertermittlung sinnvollerweise
stattfinden? Ist das teuer oder kann man auch eine preiswerte
Lösung nehmen, solange sie konsistent auf beide Wohnungen
angewendet wird?
Preise unterliegen Angebot und Nachfrage, es zählt vor allem die Lage, objektive Qualitätskriterien sind von untergeordneter Bedeutung. Am besten Makler der Hausbank befragen; bei der Gemeinde nachfragen welche m²-Preise im vergangenen Jahr gezahlt wurden (wird statistisch verfolgt) und auf Angebote in der Zeitung achten.
Wolfgang D.
b) Wie genau muss eine Verkehrswertermittlung sinnvollerweise
stattfinden?
Bei vermieteten Immobilien kann man auch ein Vielfaches der Jahresnettomiete als „Wert“ der Immobilie heranziehen. Welches Vielfache hängt davon ab, wo die Immobilien sind. In Frankfurt oder München liegt man da eher über 25, in Meck-Pomm eher unter 15.