Ich habe vor ein paar Jahren mit zwei Freunden eine Immobilie in Thüringen gekauft.
Im Immobiliendarlehens-Vertrag taucht aber einer der beiden NICHT auf. Ist dies zulässig?
Die Person, die im Vertrag nicht auftaucht, gerät das Öfteren mit den Rückzahlungs-Raten in Verzug. Mit den Mahnungen muß dann ich mich meistens rumärgern 
Welche Möglichkeit habe ich, den „Ratenzahlungs-Druck“ für die Person zu erhöhen? Ist es möglich, daß sich die Bank bei Verzug direkt an die oben angesprochene Person wendet?
Ich habe vor ein paar Jahren mit zwei Freunden eine Immobilie
in Thüringen gekauft.
Im Immobiliendarlehens-Vertrag taucht aber einer der beiden
NICHT auf. Ist dies zulässig?
Natürlich ist das zulässig; wieso taucht er denn nicht auf ?
Der Bank ist es völlig egal wer Eigentümer des Grundstückes ist; die interessiert sich nur für Ihr Geld. Wer letztendlich Raten zahlt ist völlig unerheblich.:
Die Person, die im Vertrag nicht auftaucht, gerät das Öfteren
mit den Rückzahlungs-Raten in Verzug. Mit den Mahnungen muß
dann ich mich meistens rumärgern 
Welche Möglichkeit habe ich, den „Ratenzahlungs-Druck“ für die
Person zu erhöhen? Ist es möglich, daß sich die Bank bei
Verzug direkt an die oben angesprochene Person wendet?
Wenn die Person kein Vertragspartner der Bank ist hat diese auch keine Handhabe gegen ihn. Wie habt ihr denn die Rückzahlung des Darlehens untereinander geregelt ? Wenn keinerlei Vereinbarungen existieren habt ihr auch keine rechtliche Handhabe gegen den „Nichtzahler“. Die Bank wird sich im Zweifeslfall ausschließlich an euch halten, da ihr Vertragspartner seid. Euer „Kollege“ könnte theoretisch die Ratenzahlungen ganz einstellen und ihr könntet (ebenfalls theoretisch) noch nicht einmal was dagegen tun.
Nach ne abschließende Frage: Wieso taucht der „Nichtzahler“ im Darlehensvertrag nicht auf ?
Hi Markus,
in Bezug auf den Darlehensvertrag hast du keine Möglichkeiten, weil du mit deinem Freund den
Vertrag unterschrieben hast und damit für die Bank der Darlehensschuldner bist.
Der Dritte im Bunde hat mit dem Darlehen ja nichts zu tun.
Offengelassen hast du die Frage, wer den Kaufvertrag bzw. den notariellen Vertrag
unterschrieben hat.
Ist der Dritte auch da nicht mit drin, hat er mit der Immobilie nichts zu tun und kann auch keine
Ansprüche erheben, wenn er den vereinbarten Anteil nicht zahlt.
Hat er aber den notariellen Kaufvertrag unterschrieben und ist damit auch im Grundbuch
eingetragen, dann muß er sich an den getroffenen Vereinbarungen messen lassen.
Auch mündliche Vereinbarungen sind gültig. Du kannst wegen Ausbleiben der monatlichen Raten
Ansprüche gegen ihn geltend machen.
Gruß,
Francesco
Offengelassen hast du die Frage, wer den Kaufvertrag bzw.
den notariellen Vertrag
unterschrieben hat.
Den notariellen Vertrag haben wir alle drei unterschrieben.
Auch mündliche Vereinbarungen sind gültig. Du kannst wegen
Ausbleiben der monatlichen Raten
Ansprüche gegen ihn geltend machen.
In welcher Form kann das geschehen?
Danke,
Markus
Natürlich ist das zulässig; wieso taucht er denn nicht auf ?
Er ist mein ehem. Schulkollege und übrigens gleichzeitig mein Vermögensberater. Er hat außer diesem Haus noch einige andere in Thüringen und möchte nicht in so vielen Darlehensverträgen auftauchen, sagt er.
Heute würde ich das nie mehr machen.
Wenn die Person kein Vertragspartner der Bank ist hat diese
auch keine Handhabe gegen ihn. Wie habt ihr denn die
Rückzahlung des Darlehens untereinander geregelt ?
Es gibt die mündliche Absprache, daß wir für eventuelle Rückstände jeweils zu einem Drittel aufkommen.
Gruß,
Markus