Hallo,
ich teile den Optimismus meines Vorredners nicht, was die Bereitschaft der Bank betrifft, erhöhte Tilgungen zuzulassen. Die Bank kalkuliert wie folgt:
Eine erhöhte Tilgung ist das gleiche wie eine (teilweise) vorzeitige Rückzahlung des Darlehens. Wenn statt 1 % Tilgung 7,5 % geleistet werden, wird jedes Jahr 6,5 % von 250.000 € = 16250 € Sondertilgung geleistet. Dieses Geld kann die Bank natürlich nicht zu 4,5 % am Markt anlegen, so dass ihr ein Zinsschaden entsteht, den sie dem Kunden als Vorfälligkeitsentschädigung in Rechnung stellen wird (wenn sie überhaupt zustimmt: Verpflichtet ist sie hierzu nicht).
Folgt die Bank bei der Berechnung der VFE der Rechenweise des BGH so kommt ca. folgendes heraus:
Zinssatz 4,5 % abzgl. Risiko- und Verwaltungskosten der Bank (0,3 %) = 4,2 %
Diesen Zinssatz vergleicht die Bank mit den Pfandbriefsätzen der jeweiligen Restlaufzeiten:
http://www.hypverband.de/d/internet.nsf/tindex/de_vd…
Tilgung Betrag Zins Pfandbrief- Zinsdiff. Restzeit Schaden
Jahr € % satz % % Jahre
2006: 16.250 € 4,2 3,8 0,4 5 325 €
2007: 16.250 € 4,2 3,8 0,4 4 260 €
2008: 16.250 € 4,2 3,7 0,5 3 243 €
2009: 16.250 € 4,2 3,7 0,5 2 162 €
2010: 16.250 € 4,2 3,6 0,6 1 97 €
Summe 1087 €
Die Rechnung ist ein wenig vereinfacht, soll aber zeigen, dass die Bank einen 4stelligen Betrag als VFE (zzgl. Bearbeitungsgebühren) in Rechnung stellen wird, wenn sie zustimmt.