Immobiliendarlehen

Ich habe vor ein paar Jahren mit zwei Freunden eine Immobilie in Thüringen gekauft.

Im Immobiliendarlehens-Vertrag taucht aber einer der beiden NICHT auf. Ist dies zulässig?

Die Person, die im Vertrag nicht auftaucht, gerät das Öfteren mit den Rückzahlungs-Raten in Verzug. Mit den Mahnungen muß dann ich mich meistens rumärgern :frowning:
Welche Möglichkeit habe ich, den „Ratenzahlungs-Druck“ für die Person zu erhöhen? Ist es möglich, daß sich die Bank bei Verzug direkt an die oben angesprochene Person wendet?

Hallo,

die Fragen sind ohne Kenntnis der exakten Hintergründe nur schwer zu beantworten; ich versuche es trotzdem einmal.

Im Immobiliendarlehens-Vertrag taucht aber einer der beiden
NICHT auf. Ist dies zulässig?

Grundsätzlich ja; dieser Dritte muss zwar, wenn er Miteigentümer der Immobilie ist, bei der Grundschuldbestellung mitgewirkt haben - dabei hat er sich u.U. auch der persönlichen Haftung unterworfen, müsste in der Bestellungsurkunde geprüft werden -, aber Mitschuldner muss er nicht zwingend geworden sein.

Die Person, die im Vertrag nicht auftaucht, gerät das Öfteren
mit den Rückzahlungs-Raten in Verzug. Mit den Mahnungen muß
dann ich mich meistens rumärgern :frowning:
Welche Möglichkeit habe ich, den „Ratenzahlungs-Druck“ für die
Person zu erhöhen?

Im Grunde nur eine: sie auf die Konsequenzen hinzuweisen, die das Nichtzahlen von Kreditraten nun einmal zur Folge hat, d.h. im Extremfall wird die Immobilie versteigert. Oder gibt es vielleicht einen Vertrag, der das Verhältnis der Eigentümer untereinander (GbR-Vertrag?) regelt? Wenn nicht, sollte das m.E. unbedingt geschehen.

Ist es möglich, daß sich die Bank bei Verzug direkt an die oben angesprochene Person wendet?

Die Bank wird den Teufel tun. Sie wendet sich ausschließlich an die Kreditnehmer. Schlimmstenfalls -wenn auch ein zweiter Eigentümer nicht mehr zahlt- muss halt der dritte allein dafür herhalten…

Hoffentlich zahlt wenigstens der Mieter pünktlich…

Freundliche Grüße

wolle

Hi Markus,

in Bezug auf den Darlehensvertrag hast du keine Möglichkeiten, weil du mit deinem Freund den Vertrag unterschrieben hast und damit für die Bank der Darlehensschuldner bist.
Der Dritte im Bunde hat mit dem Darlehen ja nichts zu tun.
Offengelassen hast du die Frage, wer den Kaufvertrag bzw. den notariellen Vertrag unterschrieben hat.
Ist der Dritte auch da nicht mit drin, hat er mit der Immobilie nichts zu tun und kann auch keine Ansprüche erheben, wenn er den vereinbarten Anteil nicht zahlt.
Hat er aber den notariellen Kaufvertrag unterschrieben und ist damit auch im Grundbuch eingetragen, dann muß er sich an den getroffenen Vereinbarungen messen lassen.
Auch mündliche Vereinbarungen sind gültig. Du kannst wegen Ausbleiben der monatlichen Raten Ansprüche gegen ihn geltend machen.
Gruß,
Francesco

Grundsätzlich ja; dieser Dritte muss zwar, wenn er
Miteigentümer der Immobilie ist, bei der Grundschuldbestellung
mitgewirkt haben

Ja, das hat er. Er hat auch den notariellen Vertrag mit unterschrieben.

dabei hat er sich u.U. auch der
persönlichen Haftung unterworfen, müsste in der
Bestellungsurkunde geprüft werden -, aber Mitschuldner muss er
nicht zwingend geworden sein.

Wie kann ich das feststellen?

Oder gibt es
vielleicht einen Vertrag, der das Verhältnis der Eigentümer
untereinander (GbR-Vertrag?) regelt?

Einen solchen Vertrag gibt es keider nicht. Es gibt nur die mündliche Vereinbarung, daß jeder für die Rückstände zu einem Drittel aufkommen muß.

Wenn nicht, sollte das m.E. unbedingt geschehen.

Aber dazu muß die dritte Person einverstanden sein, oder?

Die Bank wird den Teufel tun. Sie wendet sich ausschließlich
an die Kreditnehmer. Schlimmstenfalls -wenn auch ein zweiter
Eigentümer nicht mehr zahlt- muss halt der dritte allein dafür
herhalten…

Das hab’ ich befürchtet :frowning:

P.S: Die dritte Person ist übrigens mein ehem. Schulkollege und gleichzeitig mein Vermögensberater. Er hat außer diesem Haus noch einige andere in Thüringen und kommt wegen der derzeit schlechten Miet-Situation öfters in Zahlungsrückstand.

Gruß,
Markus

Wie kann ich das feststellen?

Indem Du die Bestellungsurkunde liest.

Einen solchen Vertrag gibt es keider nicht. Es gibt nur die
mündliche Vereinbarung, daß jeder für die Rückstände zu einem
Drittel aufkommen muß.

Aber dazu muß die dritte Person einverstanden sein, oder?

zwangsläufig

P.S: Die dritte Person ist übrigens mein ehem. Schulkollege
und gleichzeitig mein Vermögensberater. Er hat außer diesem
Haus noch einige andere in Thüringen und kommt wegen der
derzeit schlechten Miet-Situation öfters in Zahlungsrückstand.

Vielleicht ist ihm (und Euch??) ja geholfen, wenn Ihr ihm seinen Anteil abkauft?

wolle