Ich denke über einen Immobilienkauf nach.
Da ich zur Zeit allerdings noch nicht rechtskräftig geschieden bin und die Scheidung bisher auch noch nicht eingereicht wurde weiß ich nicht ob es hierbei etwas zu beachten gibt, bzw. ob der getrenntlebende Ehegatte den Kauf verhindern kann oder irgendwelche Ansprüche auf meine Immoblie (+ggf. Mieteinnahmen die allerdings zur Finanzierung mit beitragen) hat.
Kennt sich jemand in diesem Gebiet aus oder hat schon selber Erfahrung damit gemacht?
Vielen Dank für alle Antworten
Hallo Floppi13, da kann ich leider nicht weiterhelfen!
Grüsse Liriel23
Eine sehr interessante Frage - leider kann ich aber nicht weiterhelfen. Viel Erfolg bei den Nachforschungen
Ich würde lieber warten bis Du rechtskräftig geschieden bist.
Bei Zugewinngemeinschaft müsst ihr alles teilen.
Also warte lieber.
Hallo Floppi13, da kann ich leider nicht weiterhelfen!
Grüsse Liriel23
Kein Thema, ich danke für die Rückmeldung und schönes Wochenende.
Hallo Floppo13. Sicher kann der getrenntlebende Ehegatte den Kauf nicht verhindern und hätte nur dann eine Zugriffsmöglichkeit, wenn Sie Schulden (z.B. Unterhalt) bei Ihrem Mann hätten. In diesem Falle könnte er eine Sicherungshypothek eintragen lassen oder Versteigerungsantrag stellen. Ich wünsche Ihnen viel Glück beim Hauskauf. Gruß Arthur
Sorry, dazu kann ich nichts sagen.
Sorryfrag bitte eine andere Person,da ich in dieser Sparte nicht gut belaufen bin,LG.
Hallo, soviel ich weiss wird nach der Scheidung das Vermögen was in der Ehe gemeinsam erworben wurde geteilt, wenn eine Imobilie gekauft wird wird dieses wohl mit dem „gemeinsam erworbene“ Vermögen erworben werden von daher müsste es geteilt werden. Aber da bin ich nicht wirklich im Thema, zur Sicherheit würde ich mir da einen Rat von einem RA holen.
Gruß