Person hat Haupwohnsitz in Stadt A in der er auch arbeitet. In 300 km entfernten Stadt B soll eine Immobilie gekauft werden. Frage: Wenn Stadt B nach Erwerb nunmehr der Hauptwohnsitz ist, aber in A weiter gearbeitet und unter der Woche gewohnt wird, liegt dann im Sinne des EStG „Doppelte Haushaltführung“ vor? Steuern sparen.
Leider kann ich Ihnen die Frage nicht beantworten. Ich habe schon vor längerer Zeit bei WWW angegeben, dass ich kein Experte in diesem Bereich mehr bin, da ich seit über 10 Jahren Hausfrau und somit nicht mehr in dieser Branche tätig bin. Liebe Grüsse
Müsste machbar sein und Steuern sparen.
Näheres auch: http://www.helpster.de/hauptwohnsitz-und-nebenwohnsi…
Jedoch bin ich mir nicht sicher und meine, Punkt A müsste Hauptwohnsitz sein, da hier man zeitmäßig mehr ist.
Auch wegen der Zweitwohnungssteuer, die teilweise erhoben wird.
schau auch mal hier: http://zweitwohnsitzsteuer.de/?page=hauptwohnung
Hallo,
leider kann ich auf die Frage keine Auskunft geben da ich selbst in Südostasien lebe und die Europäische Steuerlage hier nicht relevant ist.
Susanne
Hallo D.Krüger,
ja, unbedingt.
Gruß
A.
Aber die doppelte Haushaltsführung muss stets beruflich veranlasst sein.
Ja, natürlich. Aber wenn nun die Arbeitsstelle nicht wäre, würde man dann trotzdem unter der Woche in Stadt A wohnen?
Eher nicht, oder? Also ist doch der Grund, warum der Zweitwohnsitz in Stadt A bestehen bleibt die berufliche Veranlassung.
Ganz einfach und wirklich sonnenklar. Gar kein Problem.
Es ist irrelevant, ob der Hauptwohnsitz während bestehen eines Arbeitsverhältnisses vom Ort der Arbeitsstelle wegverlegt wird.
Grüßle
A.