Immobilienerwerb in der Ehe

Hallo, mich interessiert folgende Frage:
Kann in einer Ehe nur ein Ehepartner für sich eine Immobilie (Haus, wohnung, etc.) kaufen? Oder gehört diese dann automatisch beiden nach gesetzlichen Regelungen der Ehe?
Bin gespannt…
LG

Hallo Ireenblue,

kommt darauf an. In einer Zugewinngemeinschaft gehört eine selbst erworbene Immobilie eben der Zugewinngemeinschaft. Ererbte und geschenkte Immobilien nicht.

Und wenn es einen Ehevertrag gibt, sollte man sich den durchlesen.

Gruß!

Horst

kommt darauf an. In einer Zugewinngemeinschaft gehört eine
selbst erworbene Immobilie eben der Zugewinngemeinschaft.
Ererbte und geschenkte Immobilien nicht.

Die Zugewinngemeinschaft ist überhaupt keine rechtsfähige Person. Ihr gehört also gar nichts. Nur bei Aufhebung dieses Güterstandes wird ein Zugewinnausgleich vorgenommen, wobei die Immobilie dann, wie du richtig erkennst, veranschlagt wird.

Macht es dabei eigentlich einen Unterschied, welche Eigentumsverhältnisse im Grundbuch eingetragen sind? Falls dort nicht 50:50 eingetragen wäre, sondern beispielsweise 75:25, wie würde sich das dann auswirken?

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Hallo,

alles was während der Ehe „dazu gewonnen“ wird, wird im Zugewinn geteilt. Ausnahme ist Ererbtes und geschenkt erhaltenes.

Beispiel: Hänschen hatte schon vor der Ehe einen Acker und steht alleine im Grundbuch. Der Acker war nicht viel Wert (insgesamt 1.000 Euro) und lag halt so brach herum.

Plötzlich wird aus dem Acker Bauland und die Quadratmeterpreise explotieren und das - dem Hänschen laut Grundbuch alleingehörenden - Grundstück kostet insgesamt 50.000 Euro.

Kurz danach will sich seine Frau Frida von Hänschen scheiden lassen.

Jetzt darf Hänschen die 1.000 Euro Anfangsbestand alleine behalten. Der dazu gewonnenene Wert von 49.000 Euro wird auf Hänschen und Frida hälftig aufgeteilt.

Wäre der Zugewinn dadurch entstanden, weil Hänschen dort aus dem Acker in Eigenarbeit etwas Wertvolles daraus gemacht hat, wäre das Ergebnis das Gleiche.

Hätte Hänschen seiner Frida vor oder während der Ehe 25 % des Ackerwertes (also 250 Euro) überschrieben und diese ins Grundbuch eintragen lassen, wäre die Berechnung trotzdem: jeder die Hälfte von 49.000 Euro. Hänschen hätte dann im Anfangsbestand 750 Euro und Frida 250 Euro.

War das verständlich genug?

Gruß
Ingrid

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Hallo,

mich interessiert folgende Frage:
Kann in einer Ehe nur ein Ehepartner für sich eine Immobilie
(Haus, wohnung, etc.) kaufen? Oder gehört diese dann
automatisch beiden nach gesetzlichen Regelungen der Ehe?

das hängt auch von den Modalitäten des Erwerbs ab:

Klassischer Erwerb über Bankkredit: Die Immobilie gehört zum Zugewinn.
Erwerb zum Beispiel aus Erbe oder ähnlichen Vermögenszuwächsen, die nicht in den Zugewinn fallen: Wird so behandelt, als sei die Immobilie geerbt oder so, also kein Zugewinn.

Gruß, Karin

einen kleinen Unterschied gibt es schon:
Steht Hänschen alleine im Grundbuch hat Frieda Anrecht auf 24.500€ in Geld. Das Grundstück bleibt Hänschen.
Stehen Beide im Grundbuch kann von jedem Einzeln die Zwangsversteigerung zur Auflösung der Gemeinschaft betrieben werden und bei einem Verkauf müssen beide zum Notar, was manchmal nicht so einfach ist.

vnA

Hallo,

wenn eine Immobilie (oder anderer höherpreisige Wertgegenstand) das (nahezu) gesamte Vermögen eines Ehepartners darstellt, kann der vermögende Ehepartner trotzdem nur darüber verfügen (es verkaufen, verschenken) wenn der nichtbesitzende Ehepartner einverstanden ist.

Meinem Mann ist vor Jahren folgendes passiert: er hatte ein Haus geerbt und wollte es während der Trennung von seiner Ex verkaufen. Der Notar hat den Verkauf erst dann machen wollen, als mein Mann versicherte, dass dieses bewusste Haus nicht der Großteil seines Vermögens darstellt.

Die Ex hatte keinen Anteil an dem Haus. Es gab auch für dieses ererbte Haus keinen Zugewinn. Im Grundbuch stand nur mein Mann und vorherige Eintragungen waren allesamt aus seiner Familie.

Es spielt also keine größere Rolle ob ein Ehepartner beim Verkauf mit im Grundbuch steht oder nicht.

Hätte mein Mann eine wahrheitswidrige Erklärung über sein Vermögen abgegeben, hätte seine (damalige) Noch-Ehefrau den Kauf per Gericht zurückabwickeln lassen können. Das können auch nicht getrennte Ehepartner machen.

Den genauen Paragrafen kann ich jetzt nicht im Notarvertrag nachsehen, da ich aktuell in China bin und der damalige Verkaufsvertrag in Deutschland schlummert. Dürfte aber im BGB ab § 1363 BGB (und evtl. höher) zu finden sein.

Gruß
Ingrid

Hallo,

Klassischer Erwerb über Bankkredit: Die Immobilie gehört zum
Zugewinn.
Erwerb zum Beispiel aus Erbe oder ähnlichen
Vermögenszuwächsen, die nicht in den Zugewinn fallen: Wird so
behandelt, als sei die Immobilie geerbt oder so, also kein
Zugewinn.

Wenn die Immobilie während der Ehe einen Wertzuwachs erfährt (durch Abzahlung des Kredites während der Ehe oder eben durch bauliche Veränderungen oder eben weil die Preise explodieren) entsteht ein Zugewinn. Das Haus gehört weiter dem einen Ehepartner und die Wertsteigerung wird geteilt.

Gilt nicht nur für Immobilienerwerb. Wenn vor der vorhandene Aktien während der Ehe einen Höhenflug machen, wird der Kursgewinn geteilt und die Aktien bleiben im Eigentum des bisherigen Besitzers.

Gruß
Ingrid

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Der Zugewinn wird im Scheidungsfall geteilt, nicht in der Ehe.
Nach der Ehe ist nicht in der Ehe. Dein Beispiel vermischt hier doch einiges.
Können wir uns vielleicht bei den Antworten abstimmen ob nun in der Ehe oder danach? :wink:)

vnA

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Hehe,

mein „gehört der Zugewinngemeinschaft“ war jedenfalls nur eine Antwort auf „gehört der Ehe“.

Wenn es verstanden wird, ist es wohl schon in Ordnung. Wenn nicht, auch. Warum sag ich jetzt nicht. :wink:

Gruß!

Horst

Hallo Ingrid,

Klassischer Erwerb über Bankkredit: Die Immobilie gehört zum
Zugewinn.
Erwerb zum Beispiel aus Erbe oder ähnlichen
Vermögenszuwächsen, die nicht in den Zugewinn fallen: Wird so
behandelt, als sei die Immobilie geerbt oder so, also kein
Zugewinn.

Wenn die Immobilie während der Ehe einen Wertzuwachs erfährt
(durch Abzahlung des Kredites während der Ehe

schrieb ich doch als erstes.

oder eben durch
bauliche Veränderungen oder eben weil die Preise explodieren)
entsteht ein Zugewinn.

Mein Gedanke ging dahin: Wenn ein Ehegatte Geld erbt und unmittelbar davon ohne Kreditaufnahme eine Immobilie erwirbt, müsste die doch in seinem Eigentum bleiben. Wenn die einen Wertewandel durchmacht (wenn nicht gerade Ballungsraum, dann kann das auch ein Werteverfall sein) geht das dann schon in die Zugewinnberechnung ein.

Die anderen Fälle, von denen Du schreibst, wollte ich gar nicht betrachten. Vor allem das Kreditabzahlen durch Erbschaft wäre ein Thema, an das ich mich ganz bestimmt nicht drantrauen würde.

Gruß, Karin