Immobilienfinanzierung

Hallo,
ich möchte meine Immobilie verkaufen und möchte, unter Abzug einer Anzahlung den Differenzbetrag (200.000,00€)
mit 1,6% Zinsen + Tlg. anbieten (Laufzeit ca. 30 Jahre)
Im Grundbuch will ich mich auf Platz 1 eintragen lassen.
Es wird keine Sondertilgung vereinbart.
Was passiert wenn eine Währungsreform kommt? Bin ich bis zur restlosen Bezahlung immer noch Eigentümer?
Oder ist es besser den oben genannten Restbetrag auf Mietkauf Vertraglich festzulegen aber dann stellt sich die Frage, was passiert und wer mus dann die anfallenden Reparaturkosten, wie z.B. eine neue Heizung bezahlen?
Der Vertragspartner, oder der Eigentümer?

hi, habe ich das richtig verstanden, sie wollen ihre eigentumswohnung verkaufen oder wollen sie eine andere wohnung ebenfalls kaufen???

ok, wenn sie verkaufen egal wie haften sie nicht mehr dafür sie bekommen ihr geld und den rest erledigt die bank mit dem käufer aber wenn sie die bank aussen vorlassen und alles direkt mit dem käufer klären müssen sie vorsichtig sein. 1. ich kenne mich nicht so richtig mit mietkauf aus, dafür gibt es eine laufzeit in rahmen der laufzeit erhält der mietkäufer die nutzungsrechte und auch die reperatur und instandhaltungsrechte. das heisst er muss auch die sonstigen kosten tragen. es ist ja keine mietwohnung mehr.

aber das mit den zinsen kann ich mir jetzt noch nicht so richtig vorstellen was sie damit machen wollen, sollen die zahlungen wie renten zahlungen an sie ausgezahlt werden? dann machen sie die wohnung auf rentenmasis. das heisst sie bekommen eben 30 jahre lang eine bestimmte zahlung, eben für die 200.000 eur und der rest geht sie gar nichts an. die währungsreform macht mir keine sorgen eher arbeitslosigkeit usw. der käufer, was ist wenn die in 20 jahren nicht mehr zahlen können?

Danke für Ihre Antwort,

Zur Situation!
ich bin 71 Jahre jung, alleinstehend und habe zwei Immobilien.
Eine Immobilie (Lastenfrei) möchte ich, weil mir die Pflege mit allem Drum und Dran zu viel wird, verkaufen!
Die zweite (zwei Wohnungen) Immobilie ist an zwei Mietparteien vermietet, diese Immobilie, die von meiner Tochter und einem jungen Paar vermietet ist, aber soweit mit Hypotheken belastet, dass im Erbfall hierfür keine Erbschaftssteuer anfallen würde und wenn ich diese zweite Immobilie im Erbfall 1/3 an meine Tochter und je 1/3 an meine beiden Enkel vererben würde.
Der Immobilienmarkt ist heiß umkämpft und viele, die eine Immobilie kaufen möchten scheitern daran, dass die Belastungen zu Banküblichen Hypothekenzinsen nicht realisieren können und deshalb möchte ich einen neuen Weg beschreiten und dem Käufer mit nur 1,6% (viel mehr bekomme ich auch nicht, wenn ich die Gesamtsumme bekomme und bei einer Bank anlege), anbieten.
Ich habe nur eine Tochter, sie ist Alleinerziehend und hat zwei Kinder (12+9 Jahre)
Wenn ich meine Immobilie verkaufe und der Käufer den Gesamtbetrag zahlen würde, würde meine Tochter nach meinem Ableben alles erben und läuft Gefahr, dass sie Ihren geschiedenen Mann mit dem gerbten Vermögen unterstützen muss.
Deshalb ist mir die Idee gekommen, die zu verkaufende Immobilie 259.000,00€ (der Wert dieser Immobilie ist weit höher) wie folgt anbieten!
Wenn der Käufer Eigenkapital 59.000,00€ aufbringen würde und ich ihm die Restsumme ( 200.000,00 €)mit 1,6% anbieten würde, hätte der Käufer eine Belastung von nur 685,00€ monatlich inkl. Tilgung, ist die Laufzeit 31,2 Jahre! Gegenüber einer Bankfinanzierung würde er über die gesamte Laufzeit ca. 120.000,00€ sparen.
Sollte ich noch eine Lebenserwartung von 10 Jahren (ich hoffe mehr) würde meine Tochter diese 650,00€ monatlich (unter Abzug steuerfreies Erbe) bekommen, brauchte ihren Exmann nicht unterstützen und das Einkommen, bis auf die hieraus resultierenden Zinseinkommen, nicht versteuern.
Ja… so ist dass, wenn man nichts hat, hat man Sorgen und wenn man ein Wenig mehr hat, noch größere Sorgen!
Was würden Sie mir empfehlen? Wie sollte ich das Problem angehen damit nicht, als lachender Dritter der Fiskus, oder der Taugenichts vom Exmann, nach meinem Ableben etwas bekommt?
Dass ich alles Notariell abwickeln muss, ist mir bekannt, aber wenn ich mich bei einem Notar beraten lasse und er die Verkaufssumme sieht, schaut er gleich in die „BRAGO“ Tabelle und reibt sich die Hände! Deshalb möchte ich mich vorab mit Experten austauschen.
Danke!!

Hallo Meppen65;

leider kann ich Ihnen hier nicht weiterhelfen,da es sich nicht um Themen der Immobilienfinanzierung handelt sondern um privatrechtliche Vereinbarungen zum Kauf einer Immobilie. Hier kann man bekanntlich alles vereinbaren. Nur etwas grundsaetzliches, wenn Sie eine Immobilie verkaufen und hierfuer dem Kaeufer einen Kredit geben, dann wird eine Grundschuld zu Ihren Gunsten an erster Rangstelle in der Dritten Abteilung des Grundbuchs eingetragen. Eigentuemer wird der Kaeufer, wenn der nicht mehr den Kredit bedient, koennen Sie die Zwangsversteigerung in die Immobilie betreiben.

Hallo zurück und guten Tag,

die Unbekannten in dieser Rechnung lassen sich zwar im notariellen Kaufvertrag weithin regeln. Allerdings stellt sich mir die Frage, ob es nicht von vornherein sinnvoller wäre, die Immobilie mit einer Einmalzahlung und ohne jeglichen Stressfaktor für die Zukunft zu veräußern.

Ich nehme mal an, Sie rechnen mit einem monatlichen Ratenbetrag von ca. 600,-- Euro. Im Normalfall geht bei einem Hausverkauf das Eigentum mit Zahlung des Kaufpreises mit allen Rechten und Pflichten auf den Erwerber über, so dass sich der Verkäufer um Währungsreformen, Reparaturen, weitere Haftungen, Zahlungsunfähigkeit des Erwerbers (was in 30 Jahren ja vorkommen könnte bei so weit gefasstem Zahlungsziel) nicht mehr kümmern muss. Bei allen Formen von Mietkauf etc. ist eine sehr gründliche Rechtsberatung anzuraten, um Chancen und Risiken abwägen zu können. Aus meiner Sicht binden Sie sich mit Ihrer favorisierten Vorgehensweise an die wirtschaftliche (und sonstige) Entwicklung des Erwerbers. Sollte der Vertrag nicht bis zum Ende reibungslos erfüllt werden, stehen Ihnen die Probleme ins Haus, mit denen sich normalerweise die finanzierende Bank auseinandersetzen muss. Eine Bank hat weitreichendere Mittel und Wege, eine Risikoprüfung vorzunehmen und einen Ausfall nach Möglichkeit auszuschließen bzw. im Fall der Fälle Ansprüche durchzusetzen als ein Privatmann. Suchen Sie im eigenen Interesse einen versierten Anwalt auf.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen dienlich sein, und wünsche Ihnen einen schönen Sonntag.

Gruß von

S. Melle-Rönn