Immobilienfinanzierung

Liebe/-r Experte/-in,
habe folgendes Problem:
Ich/wir sind selbstständig und im Zuge dieser Selbstständigkeit um Forderungsausfälle im Bereich mehrerer 100000 Euro gebracht worden, das brachte auch uns unbezahlte Verbindlichkeiten ein. Als Konsequenz betreibt jetzt das Gewerbe meine Ehefrau, wir verdienen einigermassen. Dennoch, weil wir keine Gütertrennung vereinbart hatten, besteht immer noch die Gefahr einer Pfändung in bestehendes Vermögen. Wir beabsichtigen deshalb, eine Immobilie quasi für unseren Enkelsohn, welcher 8 Jahre alt ist, zu kaufen.
Daraus resultiert jetzt die Frage: Ist es möglich, bei solch einer Konstellation und vorhandenem (Bar)Eigenkapital von mehr als 50% die restlichen 40-45 % als erstrangiges Darlehen -Grundbucheintrag- finanziert zu bekommen, auf welchem, vielleicht auch etwas teureren Weg auch immer. Danke für Deine Einschätzung, Rat und Hilfe, mfG

Sehr geehrte Gewerbetreibende,
bei einer bestehenden Verbindlichkeit in der Höhe,welche nicht beglichen werden kann, landet dies in absehbarer Zeit in ihrer Schufa. Soweit keine Gütertrennung oder eine Kapitalgesellschaft besteht, betrifft dies beide Personen. Dadurch leidet ihr Scoringwert für weitere Darlehensverpflichtungen! Kommt es nach dem Kauf der Immobilie zur Pfändung der bestehenden Schuld ist der Gefahr der Zwangsversteigerung vorprogrammiert!Mfg Günter Draxler (siehe Google)

Lieber Herr Blumenkamp,

das Problem und der Lösungsansatz sind klar. Jedoch sehe ich, auf Grund der mir fehlenden Einzelheiten, ein ganz anderes Problem: Es könnte Kollisionen mit dem Gesetz nach sich ziehen, vorhandenes Barvermögen auf diese Art zu retten. Bitte holen Sie unbedingt vor dem ersten Schritt in diese Richtung den Rat eines Anwalts ein. Nicht zuletzt ist Ihre Unternehmensform und die damit verbundenen Verpflichtungen wichtig. Damit Ihr Plan aufgeht ohne Reue, sollte vor Prüfung jeglicher Bonität der Weg zur Rechtsberatung führen. Wenn dort keine Steine im Weg liegen, sehe ich banktechnisch kein Problem, sofern Zins- und Tilgungsbeträge ohne Engpässe aufgebracht werden können. Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe mit den besten Wünschen

Sue Melle-Rönn