Hallo!
Ich erhoffe mir Rat zu folgendem Thema: Wir haben eine Immobilienfinanzierung abgeschlossen mit Hausbank- und Kfw-Mitteln für die Sanierung des Hauses. Ende Juni ist der Kaufpreis fällig. Wir können aber bereits ins Haus und haben kräftig mit dem Sanieren begonnen.
Der Banker hat uns die ganze Zeit eine Zwischenfinanzierung aufschwatzen wollen, damit wir unsere Handwerker alle bezahlen können. Dies haben wir abgelehnt. Im Vorfeld hat die Bank uns nur eine kleinere Summe zur Verfügung gestellt. Dieses Geld ist mittlerweile ausgegeben und wir warten recht dringend auf die volle Ausschüttung unseres Sanierungsgeldes. Bislang hat der Banker immer gesagt, dass erst die Grundschuld eingetragen sein muss, bevor das restliche Geld ausgeschüttet wird.
Nun ist die Grundschuld eingetragen und wir haben heute morgen das entsprechende Dokument und die dringendsten Handwerkerrechnungen bei der Bank vorbei gebracht, in dem Glauben, dass nun alles klar geht.
Folgte wenig später ein Anruf vom Banker: „Oh, wir können trotzdem noch kein Geld ausschütten, weil die Kaufpreiszahlung erst für Ende Juni geplant ist und leider sind vom Verkäufer noch Lasten eingetragen, die erst gedeckt werden, wenn der Kaufpreis fliesst… vorher können wir Ihnen kein Sanierungsgeld ausschütten… nehmen Sie doch unsere Zwischenfinanzierung in Anspruch… sind auch nur 11 % Zinsen und Sie können sie jederzeit wieder auflösen…!“
Ist das so in Ordnung??? Haben wir eine Alternative? Nutzt es etwas, wenn wir den Notar bitten, uns eine Bescheinigung auszustellen, dass die Lasten ausgetragen werden und wir bis Ende Juni Zeit haben das Geld zu überweisen?
Weiß jemand Rat?
Wäre dankbar für jeden schlauen Tipp!
Viele Grüße, Katja
Ist das so in Ordnung???
Schwer zu sagen, ohne die Unterlagen gelesen zu haben.
Haben wir eine Alternative?
Vermutlich nicht.
Nutzt es
etwas, wenn wir den Notar bitten, uns eine Bescheinigung
auszustellen, dass die Lasten ausgetragen werden und wir bis
Ende Juni Zeit haben das Geld zu überweisen?
Wäre auch meine erste Idee gewesen.
Weiß jemand Rat?
Wenn alle Unterlagen vorliegen, ja. Wenn Ihr Hilfe braucht, schreibt eine Mail.
Hi,
ich will niemanden entmutigen, aber das Grundbuch ist sowas wie eine in Stein gemeisselte Bibel für Immobilienbesitz.
Ich bezweifle, ob eine „Bescheinigung“ da was bewirken kann, da gelten ganz andere Rechte. Es ist völlig normal, dass eine Bank erst auszahlt, wenn ihre Rechte grundbuchlich gesichert sind und das sind sie erst dann wenn alles wie ursrpünglich geplant im Grundbuch eingetragen ist, was erst erfolgen kann, wenn das Grundbuch entsprechend lastenfrei ist.
11%p.a. kommen mir aber in der Tat etwas teuer vor, aber es ist ja eh nur für einen Monat? Das höhere Risiko, dass das Geld der Zwischenfinanzierung nicht grundbuchlich besichert ist lässt sich die Bank hier mit einem höheren Zinssatz bezahlen.
Woanders jetzt eine Zwischenfinanzierung auf die Beine zu stellen wird wahrscheinlich genauso lange dauern, viele Banken lassen sich auch die Zwischenfinanzierung ins Grundbuch eintragen, was wieder mit erheblichen Kosten verbunden ist.
Wenn ich das richtig verstehe ist das der klassiche Teufelskreis? Geld erst wenn Grundbuch lastenfrei und Grundbuch lastenfrei erst wenn Geld? Nichts für ungut, aber das ist eigentlich das Problem des Verkäufers, das Grundbuch in Ordnung zu bringen. Der hat es jetzt mal kurz zu eurem problem gemacht.
Sorry, aber aufgrund der jetzigen Infos befürchte ich, es gibt keine Alternative, ihr könnt dem Banker nicht mal einen Vorwurf machen, er hat euch die Zwischenfinanzierung angeboten, vielleicht wurde nicht ausreichend über mögliche Konsequenzen gesprochen.
Grüße
H.
Das Kind liegt im Brunnen.
Man hätte das durch eine andere Vertragsgestaltung verhindern können.
Finanzierungszusage früher, dafür Verzicht auf Bereitstellungsprovisionen für 6 Monate. Damit wäre dieses Theater nicht geschehen. Aber diese 11% sind ganz sicher nicht monatlich, sondern jährlich. Wobei trotzdem noch sehr heftig :-/
Offenbar weiß der Banker, dass hier eine gewisse Notlage herrscht.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Und wer hat für Sie den Notarvertrag gelesen?
Wenn da Lasten im GB stehen, muss man doch sehen, wer diese wann streicht. Im Normalfall wird sowas im Notarvertrag festgehalten, und spätestens hier stellt sich die Frage, was in der Zeit dazwischen alles passiert.
Hallo,
Ich bezweifle, ob eine „Bescheinigung“ da was bewirken kann,
wenn dem so wäre, käme der Immobilienmarkt in Deutschland wohl zum Erliegen. Normalerweise reichen Auflassungsvormerkung und Bestätigung des Notars, daß die Grundschuldbestellung beim Amtsgericht beantragt wurde, dem Kreditinstitut für die Auszahlung.
Wenn ich das richtig verstehe ist das der klassiche
Teufelskreis? Geld erst wenn Grundbuch lastenfrei und
Grundbuch lastenfrei erst wenn Geld? Nichts für ungut, aber
das ist eigentlich das Problem des Verkäufers, das Grundbuch
in Ordnung zu bringen. Der hat es jetzt mal kurz zu eurem
problem gemacht.
Daß zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages noch Altlasten bestehen, ist völlig normal, und daß z.B. bestehende Grundschulden erst gelöscht werden können, wenn der bisher bestehende Altkredit aus dem Kaufpreis getilgt wurde, ist auch nichts neues. Für derartige Dinge gibt es Notare und Zug-um-Zug-Freigaben.
Gruß,
Christian
Danke Christian, ich weiß das, ich befürchte nur die ursprünglichen Schreiber wussten das nicht.
Und mit „Bescheinigung“ war ganz sicher nicht Auflassungsvormerkung oder dergleichen gemeint…
Wenn man das vorher weiß und plant dann ist das ja auch alles kein Problem, aber jetzt ist es nun mal so…zu spät für Auflassungsvormerkung und Zug-um-Zug.
Hört sich zumindest so an.
Hallo,
ich weiß das, ich befürchte nur die
ursprünglichen Schreiber wussten das nicht.
Und mit „Bescheinigung“ war ganz sicher nicht
Auflassungsvormerkung oder dergleichen gemeint…
das ist schon klar, deswegen schrieb ich ja auch „Auflassungsvormerkung und Notarbescheinigung“.
Wenn man das vorher weiß und plant dann ist das ja auch alles
kein Problem, aber jetzt ist es nun mal so…zu spät für
Auflassungsvormerkung und Zug-um-Zug.
Die Auflassungsvormerkung ist in jedem vernünftigen Kaufvertrag enthalten und sollte daher nicht das Problem sein. Und eine Zug-um-Zug-Freigabe alter Lasten sollte der Notar eigentlich auch in den Vertrag aufgenommen haben. Nicht zum ersten mal beschleicht mich das Gefühl, daß die vollständige und verständige Lektüre des Kaufvertrages eher die Ausnahme ist.
Gruß,
Christian
Nicht zum
ersten mal beschleicht mich das Gefühl, daß die vollständige
und verständige Lektüre des Kaufvertrages eher die Ausnahme
ist.
Völlig einverstanden, das hört aber noch lange nicht auf beim Kaufvertrag.
Wobei das jetzt nicht als blödes Geschwafel bei dem ursprünglichen Schreiber rüberkommen soll…sowas passiert leider unnötig häufig.