Es ergibt sich folgende Konstellation:
Ehefrau ( Teilzeit-AN mit netto ca.800.–€uro )will mit einem EIgenkapital von 40.000.–€uro eine Immobilie für die Familie im Wert von ca. 130.000.–€ kaufen. Das Ehepartner-Netto-Einkommen liegt deutlich über 3000.-- €uro(ohne d.KG für 3 Kids).Der Ehepartner ist allerdings in der Privatinsolvenz. Welche Möglichkeiten gibt es trotzdem sich die Immobilie finanzieren zu lassen?
Zur Info:Bei dem Ehepaar liegt die Gütertrennung vor, vielleicht ist das wichtig.
Besten Dank für Rat und Tat im Voraus!
Goldinger
Ehefrau ( Teilzeit-AN mit netto ca.800.–€uro )will mit einem
EIgenkapital von 40.000.–€uro eine Immobilie für die Familie
im Wert von ca. 130.000.–€ kaufen.
Wie soll die arme Frau von 800 € monatlich einen 90.000 Eurokredit abtragen ?
Ehepartner-Netto-Einkommen liegt deutlich über 3000.–
€uro(ohne d.KG für 3 Kids).Der Ehepartner ist allerdings in
der Privatinsolvenz. Welche Möglichkeiten gibt es trotzdem
sich die Immobilie finanzieren zu lassen?
Da fällt mir beim besten Willen nichts ein. Ich glaube kaum, dass bei dieser Konstellation eine Bank ein Darlehen gewährt.
Mein Gedanke war, das das gesamte Einkommen(ohne KG natürlich) berücksichtigt wird.Daraus ist es kein Problem den Finanzdienst zu bedienen.
Trotzdem lieben Dank für die Reaktion
Mein Gedanke war, das das gesamte Einkommen(ohne KG natürlich)
berücksichtigt wird.Daraus ist es kein Problem den
Finanzdienst zu bedienen.
Wenn ein Ehepartner in der Privatinsolvenz ist, wird man ihm kaum 3000 € netto lassen, sondern nur das Existenzminimum, und davon kannst Du keinen Kredit bedienen.
Übrigens: Das KG zählt als Einkommen.
Moin,
Wenn ein Ehepartner in der Privatinsolvenz ist, wird man ihm
kaum 3000 € netto lassen, sondern nur das Existenzminimum, und
davon kannst Du keinen Kredit bedienen.
Der Ehegatte erhält, so wie ich das verstanden habe, € 2.200,00 netto. Bei 3 Unterhaltsverpflichtungen (Ehefrau wird wegen eigenen Einkommens nicht mitgerechnet) ist gemäß ZPO-Pfändungstabelle ein Pfändungsbetrag von € 44,88 zu zahlen. Dem Ehegatten verbleiben also nach Abzug € 2.155,22! + € 800,00 der Ehefrau + 3xKindergeld = € 462,00, hat die Familie insgesamt € 3.417,22 zum Leben.
Falls der Insolvenzverwalter/Treuhänder nicht einen Antrag gestellt hat, den Pfändungsfreibetrag seines Schludners geringer zu bemessen.
Das ist auch einer der Gründe, warum bei den Insolvenzen nur so geringe Quoten rauskommen. Weil man wirklich richtig gut verdienen muss, um über die Freigrenzen zu kommen.
Das Problem wird bei der Immofinanzierung immer sein, dass die Bank wohl kaum einen Kredit gewährt, wenn nicht der gut verdienende Ehegatte Mitdarlehensnehmer ist oder bürgt. Während der Laufzeit des Insolvenzverfahrens aufgenommene Darlehen können zwar zur Versagung der Restschuldbefreiung führen, der Darlehensgeber kann aber die Forderung nicht durchsetzen und wird daher den Ehegatten kaum akzeptieren. Damit beißt sich die Katze in den Schwanz.
Zur Info:Bei dem Ehepaar liegt die Gütertrennung vor, vielleicht ist das wichtig.
Nö. Die gilt eh’ nur für den Stichtag der Eheschließung.
Gruß Oskar