Immobilienfinanzierung bei Vermietung

Hallo,

eine Immobilie soll gekauft und vermietet werden.
Vorher möchten die Eigentümer noch eine Zeitlang selbst darin wohnen.
Ist dies ratsam, oder sollte man die Finanzierung besser gleich auf die Vermietung abstellen?
(zB., um die Hypothekenzinsen entsprechend steuerlich abzusetzen - ist dies eher „steuerschädlich“, wenn man bald nach der Finanzierung wieder auszieht, um zB auf dem gleichen Grundstück ein mit eigenem Geld neu gebautes Haus zu bewohnen?)

Vielen Dank für den ExpertenRat!

Werte/r Anfragende/r

vom Grundsatz her sind Zinszahlungen bei einer Vermietung, wie auch bei einer Selbstnutzung steuerlich im Rahmen der Möglichkeiten nutzbar. Konkret dazu sollten Sie sich allerdings von Ihrem Steuerberater beraten lassen.
Bei einer reinen Vermietung werden Mieteinnahmen als „Einkommen aus Vermietung und Verpachtung“ vom Finanzamt gesehen. Auch dazu sollten Sie den Rat des Steuerberaters einholen. Selbstverständlich sind Kosten sowie Unterhaltskosten der Immobilie zunächst absetzbar.

Bei weiteren Fragen einfach nochmal melden.
Gruß
Walter Hölker

Hallo,

eine Immobilie soll gekauft und vermietet werden.
Vorher möchten die Eigentümer noch eine Zeitlang selbst darin wohnen.

Warum ? Das verkompliziert die Angelegenheit.

Ist dies ratsam, oder sollte man die Finanzierung besser gleich auf die Vermietung abstellen?

Es geht beides, aber wenn man zuerst selbst drin wohnt, geht steuerlich nicht alles.

Wende Dich an einen unabhängigen Darlehensvermittler, der macht Dir ein steuerlich optimiertes Finanzierungskonzept.

Gruß

Nordlicht

Hallo,

eine Immobilie soll gekauft und vermietet werden.
Vorher möchten die Eigentümer noch eine Zeitlang selbst darin
wohnen.
Ist dies ratsam, oder sollte man die Finanzierung besser
gleich auf die Vermietung abstellen?
(zB., um die Hypothekenzinsen entsprechend steuerlich
abzusetzen - ist dies eher „steuerschädlich“, wenn man bald
nach der Finanzierung wieder auszieht, um zB auf dem gleichen
Grundstück ein mit eigenem Geld neu gebautes Haus zu
bewohnen?)

Das erfordert qualifizierte Steuerberatung. Ohne die finanziellen Hintergründe gibt’s nur ein Stochern im Nebel. Daher gibt’s die einzige stimmige Antwort.
JA … oder auch NEIN …
Auf der Billig-Heimer-Schlaumeier-Plattform völlig unangebracht. Sorry !

Vielen Dank für den ExpertenRat!

Hallo zurück,

ist das eine Frage in eigener Sache oder eine Hausaufgabe?

Hallo,
die Frage geht an meinem schmalen Profil vorbei; mit dem Problem nicht zu wissen mit seinem Geld umzugehen-
mein Rat: Geh’ zum Steuerberater. Der kostet halt was - aber bei dem Problem?!?

Geben sei seeliger denn Nehmen.

neztok tnnök hci

Hallo,

es ist eher Steuerschädlich, da man Anschaffungsnebenkosten nur bei Vermieteten Wohnungen anrechnen kann. Allerdings wie bald ist das und wer will es kontrollieren?

Handelt es sich wirklich nur um Wochen oder Monate?

Ansonsten können Zinsen, Afa und nicht umlagefähige Nebekosten ab Auszug angesetzt werden sobald eine Gewinnerziehlungsabsicht vorlieg.

Gruß
Der Ruhestandsplaner