Immobilienfinanzierung bei Zwangsversteigerung

Ich möchte ein Mietshaus ersteigern.

Falls es klappt: Könnte ich es zunächst (beim Amtsgericht) mit eigenem Geld bezahlen

  • und mir mit einer Finanzierung etwas Zeit lassen
    diese dann aber später steuerlich geltend machen
    (also das Haus „fremdfinanzieren“, um die Zins-Kosten mit den Einnahmen verrechnen zu können)
    oder würde das dann bereis als „selbstfinanziert“ gelten.

Bitte folgendes bedenken:
Bei solchen versteigerungen sind immer Vertreter institutioneller Anleger anwesen, welche Häuser kaufen welche eine Nettorendite von mindestens 7-8% abwerfen, unter diesem Preis wirst Du also nie ein Haus bekommen, es sei denn, es ist was faul, was diese spezialisierten Firmen immer schnell erfahren.
Von „Renditeobjekten“ bei solchen Versteigerungen IMMER Finger weg!!!
Es gibt bessere, sicherere und vor allem rentablere Möglichkeiten zur Anlage im Moment
Mario

Hallo,

tut mir leid, zu steuerlichen Fragen darf ich keine Auskunft erteilen.

Hallo Münchnersusie,

die von Ihnen gedachte Variante der Fremdfinanzierung wäre leider steuerlich nicht möglich, da der direkte Zusammenhang zwischen dem Erwerb und der Fremdfinanzierung fehlen würde.

Das Finanzamt würde in diesem Fall argumentieren, dass
das Gebäude sich bereits durch die Zahlung mit Eigenmitteln in Ihrem Besitz befindet und für eine
Fremdfinanzierung die wirtschaftliche Grundlage fehlt.

In diesem Fall kann sogar von einem so genannten Gestaltungsmissbrauch (§ 42 AO) ausgegangen werden.

Die andere Frage ist, ob Sie das Gebäude überhaupt zuerst mit Eigenmitteln beim Amtsgericht ersteigern können, da die Amtsgerichte nach m. E. eine Barzahlung ausschließen und sowieso nur Bankbürgschaften o.ä. akzeptieren. In diesem Fall könnte man ja mit der Bank, die Ihren Kreditkonditionen entspricht, vereinbaren, dass nach Kreditprüfung zuerst eine Bankbürgschaft ausgestellt wird und der Kreditantrag nur bei einem Zuschlag wirksam werden könnte.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiter helfen und wünsche
Ihnen bei der Ersteigerung viel Erfolg.

Mit freundlichen Grüßen

G-B

Hallo,
eine interessante Frage!
Die Finanzierung des Mietshauses sollte in einem engen wirtschaftlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Erwerb stehen, um die Zinsen ganz klar als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ansetzen zu können. Daher (und um Schwierigkeiten gar nicht erst entstehen zu lassen) würde ich nicht zuerst privat finanzieren und nach einiger Zeit fremdfinanzieren, denn das Finanzamt könnte dann den engen zeitlichen Zusammenhang zwischen Anschaffung der Immobilie und Darlehensaufnahme verneinen.
Allerdings würde ich keine Probleme sehen, wenn die Finanzierung direkt unmittelbar nach dem Kauf angegangen wird. Denn bei einer Versteigerung ist es ja nicht sicher, ob man das Objekt tatsächlich erwerben kann.
Interessant wäre auch: Was sagt denn das örtliche Finanzamt zu der Frage?
Mit freundlichen Grüssen
Barbara

Werter Anfragender,

je nach Zeitplan bis zur ZV, sollten Sie zumindest versuchen, mit Ihrer Bank zu reden. Das Gespräch aber bitte als „Beratungsgespräch“ protokollieren.

Wie- und wo Sie das Geld zum Erwerb letztendlich her holen, spielt keine Rolle. Ausschlaggebend ist die „grundbuchlich gesicherte“ Finanzierung.

Allerdings rate ich dazu an, sich diesbezüglich mit dem Steuerberater zu unterhalten. Der wird- und kann zu weiteren steuerrelevaten Dingen was aussagen könen.
Viel ERfolg,
W. Hölker

Hallo münchnersusie,

auf jeden Fall würde ich vorher mit der Bank sprechen und das Haus sofort fremdfinanzieren. Da man bei der Bank in Deinem Fall die komplette Sicherheit hinterlegen kann, wird eine Kreditzusage in dieser Höhe kein Problem darstellen. Schlussendlich: Wie will man dem Finanzamt verkaufen, dass man erst das Geld hat und nach Erwerb finanziert? Ein Gespräch vorab mit dem Steuerberater ist ein Muss, damit es hinterher keine bösen Überraschungen gibt.

Einen schönen Tag wünscht

Sue Melle-Rönn

Halli Hallo,

also Zinsen sind Werbungskosten (9 (1) Nr. 1 EStG und im Rahmen der Ermittlung des Überschusses im Rahmen der Einkünfteermittlung gem. § 21 EStG anrechenbar.
Hierbei spielt es keine Rolle, ob diese nach dem Kauf oder beim Kauf entstehen.

Viele Grüße aus Bielefeld
Timm Picker
FELICON

Ich möchte ein Mietshaus ersteigern.

Falls es klappt: Könnte ich es zunächst (beim Amtsgericht) mit
eigenem Geld bezahlen

  • und mir mit einer Finanzierung etwas Zeit lassen
    diese dann aber später steuerlich geltend machen
    (also das Haus „fremdfinanzieren“, um die Zins-Kosten mit den
    Einnahmen verrechnen zu können)

Nein … immer wenn Du Finanzierungskosten/Kreditkosten zur Erzielung des Gewinnes (Mieteinnahmen) geltend machen kannst, kann von Eigenfinanzierung nicht mehr gesprochen werden.

oder würde das dann bereis als „selbstfinanziert“ gelten.

auf amtsgerichtsseiten stehen die vergehensweisen geschrieben.

Das ist eher eine Frage an einen Steuerberater. Mit Finanzierung hat das wenig zu tun!

Hallo,
bei solchen Fragen empfehle ich doch eher den Rat von Experten, denen Du ins Gesicht schauen kannst.
Daher möchte ich mich dazu hier nicht äußern. Zu komplex!
Grüße