Hallo,
mein Exfreund und Ich haben uns vor ein paar Jahren zusammen eine Wohung gekauft. Die Fínanzierung läuft über uns beide. Wir haben uns getrennt und ich möchte aus der Finanzierung raus, aber mein Ex stellt sich quer. Die Bank schreibt den Kredit auch nicht auf ihn um, da sein Einkommen alleine zu niedrig sei. Was kann ich tun um aus dem Vertrag zu kommen?
Alltägliches Geschehen und verständlich für die Banken. Zum allgemeinen Verständnis: Sie und Ihr Freund haben bei Aufnahme des Darlehens „als Gesamtschuldner“ den Vertrg unterzeichnet. Demnach haften Sie beide für das Darlehen. Wenn Ihr Freund also nicht genügend Einkommen hat, hält die Bank sich an den, der das passende Einkommen hat. Bis dahin für Sie nicht gerade beruhigend a b e r!!!
Als Mithaftende/r haben Sie selbstverständlich die Möglichkeit, änlich einer Erbauseinandersetzung, die Verhältnisse klären zu lassen, wenn einer der Betreiligten sich quer stellt oder aus wirtschaftlichen Gründen sich an vertragliche Vereinbarungen nicht halten will oder kann. Sie sollten versuchen mit Ihrem Partner zunächst, so es möglich ist, versuchen, die Angelegenheit in Ruhe zu überdenken bzw. zu kalkulieren. Die wohl wirtschaftlich sinnvollste Möglichkeit wird sein, die Wohnung so schnell wie möglich zu veräußern. Der Erlös, nach Abzug des Darlehens, wird dann dem Verhältniss der eingebrachten Barmittel aufgeteilt. Sollte das an einem der Partner scheitern, können Sie auch die Zwangsversteigerung der Wohnung beantragen. Hierzu wäre zu überlegen, was denn die Wohnung in einer ZV an Erlös erwirtschaften würde. Dabei sollte evtl. folgende Überlegung voran gehen. Sie kennen die ges. Verbindlichkeiten und wollen die Wohnung evtl. selbst behalten. Bei einer ZV könnten Sie selbst als Bieter auftreten und könnten alle evtl. Mitbieter überbieten, da Sie a: den Wert der Wohnung kennen und b: über das noch vorhandene Darlehen hinnaus nicht zahlen müssten. Hierzu allerdings „vorab“ eine schriftliche Vereinbarung mit Ihrem Partner schließen. Dann die Angelegeheit mit „Ihrer Bank“ vorab besprechen, damit Sie für die Aktion auch eine Darlehenszusage haben.
Soooo, bei weiteren Fragen einfach nochmal melden.
Bis dahin viel Erfolg.
um herauszukommen muss die Wohnung im Zweifelsfall verkauft werden. Das wäre eine schlechte Lösung, falls die Immo höher belastet ist als der Verkaufserlös erbringt. Da Sie als Gesamtschuldner beide haften und Sie auch im Grundbuch hoffentlich mit eingetragen sind, können Sie dem Ex ja vorschlagen, einfach Ihre Uahlungen einzustellen. Dann wird sich die Bank alsbald auch bei ihm melden. Im absoluten Extremfall käme es zur Zwangsversteigerung, was ich allerdings nicht so weit kommen lassen würde. Versuchen Sie, mit dem Ex vernünftig zu sprechen und zu einer gütlichen Einigung zu kommen. Ein ausführliches Gespräch mit einem Anwalt wäre zudem anzuraten, da vielleicht noch mehr Fragen zu Teilungen etc. offen sind.
Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen und wünsche viel Glück bei all Ihren Vorhaben.
Deine Anfrage geht ja fast in den Bereich Rechtsberatung, die ich hier ja nicht durchführen kann und möchte. Aber meine Meinung dazu kann ich gerne kundtun. Zunächst einmal sind noch viele Fragen offen:
Wer wohnt in der Wohnung? ich vermute Dein EX
Wer steht im Grundbuch? ich hoffe ihr beide
Wie lange läuft die Zinsbindung der Darlehen?
Zahlt Dein Ex gerade die Darlehen allein?- und Du dienst nur als „Sicherheit“?
Es ist das gute Recht der Bank, Dich erst mal nicht aus dem Vertrag zu lassen. Schleißlich hat sie das Darlehen gewährt, unter der Voraussetzung, dass ihr beide zurückzahlt. Sonst hätte sie den Kredit evtl. nicht gewährt (das klingt nach Deiner Beschreibung so), oder zumindest höhere Zinsen verlangt.
Ich vermute eine kurzfristige Lösung gibt es wohl nicht. Du haftest genau wie Dein Ex für das Darlehen und wenn er einfach gar nicht mehr zahlt würde, müßtest Du alleine zahlen, ohne was davon zu haben.
Deine Chance liegt zunächst nur darin, sich irgendwie gütlich zu einigen. Wenn dies im Moment nicht möglich ist, gibt es aus meiner Sicht nur zwei Möglichkeiten:
Ablauf der Zinsbindung: Wenn die Zinsbindung abläuft wird immer wieder neu verhandelt. Dann brauchst Du eine neue Vereinbarung nicht mehr unterzeichnen. Aber Vorsicht: Die Konsequenz könnte sein, dass die Bank das Darlehen komplett von Dir zurückfordert!
Teilungsversteigerung: Wenn Du mit als Eigentümer im Grundbuch stehst, gibt es die Möglichkeit einer „Versteigerung zur Aufhebung“ der Gemeinschaft. Das funktioniert ähnlich wie eine Zwangsversteigerung und dient genau für solche Fälle, wo sich mehrere Eigentümer nicht einigen können. Auch hier solltest Du das aber nur in Abstimmung mit der Bank machen (zumindest informieren), denn wenn Dein Ex die Zahlung einstellt, weil er die Versteigerung nicht will, kann die Bank immer das komplette Darlehen auch von Dir alleine zurückfordern!
Auf jeden Fall solltest Du Dir rechtlichen Beistand besorgen, der auf solche Fälle spezialisiert ist! (ich hoffe Du hast eine entsprechende Rechtsschutzversicherung) Von mir auf jeden Fall viel Erfolg für die weiteren Verhandlungen.