Frau X hat einen Vertrag (noteriell beglaubigt) mit ihrem Lebensgefährten indem es heißt wem wieviel Prozent an dem gemeinsamen Haus gehören. Sie sind nicht verheiratet!
Frau X hat einen Anteil von 75 % und Herr Y einen Anteil von 25 %.
Im Grundbuch sind beide zur Hälfte eingetragen.
Nun möchte Herr Y nach der Trennung das Haus behalten und es soll ein Gutachten erstellt werden, wer muss das Gutachten bezahlen?
interessant: ein Vertrag besagt die Aufteilung 75:25, aber im Grundbuch stehen 50:50? Normalerweise zählt, was im Grundbuch steht …
Gibt es eine Regelung im Vertrag womöglich, was im Falle einer Trennung passiert? Wer will das Gutachten? Bezahlen muss, wer bestellt - könnte also einer sein oder beide, wenn das z.B. Vertragsbestandteil war bzw. ist.
Und nur für den Fall, dass es keine gütliche Trennung ist: ggf. auf einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zurückgreifen (z.B. auch über den Gutachterausschuss) zu finden, den beide gemeinsam beauftragen - dann sollte nachträgliche Streitigkeiten ausgeschlossen sein.