Immobiliengutachten - Wer bezahlt bei prozentualer Gütertrennung

Frau X hat einen Vertrag (noteriell beglaubigt) mit ihrem Lebensgefährten indem es heißt wem wieviel Prozent an dem gemeinsamen Haus gehören. Sie sind nicht verheiratet!

Frau X hat einen Anteil von 75 % und Herr Y einen Anteil von 25 %.

Im Grundbuch sind beide zur Hälfte eingetragen.

Nun möchte Herr Y nach der Trennung das Haus behalten und es soll ein Gutachten erstellt werden, wer muss das Gutachten bezahlen?

Hallo,

derjenige, der das Gutachten in Auftrag gibt. Was allerdings die Betroffenen nicht von einer anderweitigen Regelung abhält.

Gruß
vdmaster

Moin,

interessant: ein Vertrag besagt die Aufteilung 75:25, aber im Grundbuch stehen 50:50? Normalerweise zählt, was im Grundbuch steht …

Gibt es eine Regelung im Vertrag womöglich, was im Falle einer Trennung passiert? Wer will das Gutachten? Bezahlen muss, wer bestellt - könnte also einer sein oder beide, wenn das z.B. Vertragsbestandteil war bzw. ist.

Und nur für den Fall, dass es keine gütliche Trennung ist: ggf. auf einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zurückgreifen (z.B. auch über den Gutachterausschuss) zu finden, den beide gemeinsam beauftragen - dann sollte nachträgliche Streitigkeiten ausgeschlossen sein.

Gruß
Ex.