Immobilienhandel gewinnbringender Verkauf

Guten Tag,

nach dem Kauf einer Immobilie bei einer Zwangsverseigerung verkauft der neue besitzer inerhalb eines jahres die Immobilie für das doppelte, was er bei der Verseigerung bezahlt hat. Muss den Verkäufer (Privatperson) den „Gewinn“ versteuern? oder irgendwelche Abgaben dafür zahlen?

owT

gibt es eine abgabenstaffelung oder eine Tabelle mit Prozentabgaben? wo kann man sich darüber informieren?

Hallo

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html

Gruß
smalbop

wenn ich die Sache richtig verstanden habe fallen für die Gewinne aus der Veräuserung 25% Abgeltungssteuer an?

Nein
Wo steht da was von Abgeltungssteuer???
Es fällt unter „sonstige Einkünfte“!

Wo steht da was von Abgeltungssteuer???
Es fällt unter „sonstige Einkünfte“!

Ja, nach § 22 EStG. Und nach § 2 unterliegen die sonstigen Einkünfte der Einkommensteuer. Sie werden also mit dem persönlichen Steuersatz besteuert.

Gruß
smalbop