Hallo Zusammen,
wie könnte man folgenden Sachverhalt bewerten? Ein gebrauchtes Haus mit Garten soll nach dem Kaufvertragspassus „leer“ verkauft werden. Das bedeutet ja in diesem Sinne ohne Küche und sonstigem Mobiliar. Eine im Garten in den Boden eingelassene Kinderschaukel müsste die dann theoretisch entfernt werden oder würde der Käufer diese gleich mit kaufen?
Danke im Vorraus für das Feedback und viele Grüße
Christian
wie könnte man folgenden Sachverhalt bewerten? Ein gebrauchtes
Haus mit Garten soll nach dem Kaufvertragspassus „leer“
verkauft werden. Das bedeutet ja in diesem Sinne ohne Küche
und sonstigem Mobiliar. Eine im Garten in den Boden
eingelassene Kinderschaukel müsste die dann theoretisch
entfernt werden oder würde der Käufer diese gleich mit kaufen?
Ich bin zwar kein Jurist, habe aber häufiger mit Immobilien-Eigentümerwechseln zu tun. Wenn im Kaufvertrag steht, dass das Haus „leer“ sein soll, muß sich das nicht unbedingt auch auf den Garten beziehen. Was bedeutet es, wenn auch der Garten „leer“ sein soll ? Schaukel ? Regentonne ? Schnellkomposter ? Bepflanzung ?
Sollte es hier keine klare Abmachung zwischen den Vertragsparteien geben, dürfte die rechtliceh Bewertung schwierig werden und eine pragmatische Lösung einfacher und billiger als der Rechtsweg.