Immobilienkauf: Alte Forderungen bezahlen?

Hallo,

angenommen jemand erwirbt eine Immobilie - muss er dann auch fuer Forderungen (z.B. Grundsteuer, Strassenausbaubeitraege…) aufkommen die vor der Uebertragung dem ehemaligen Eigentuemer in Rechnung gestellt wurden?

Wie sieht es aus wenn dies in der Objektbeschreibung (bei einer Auktion) so angegeben ist?

Macht es einen Unterschied ob der Verkaeufer eine Privtperson bzw. ein Privatunternehmen ist oder z.B. die (ehemalige) Treuhand oder deren Tochtergesellschaften (z.B. LIMSA)?

Gruss

Desperado

Hallo,
privatrechtliche Forderungen müssen schon deutlich weitergegeben werden, damit sie auf den Käufer übergehen.

Bei öffentlichen Lasten ist das etwas anderes. Die trägt im allgemeinen der, der zum Zeitpunkt des Gebührenbescheides im Grundbuch eingetragen ist. Da die öffentlichen Abgaben wie Abwasser, Müll usw. quartalsweise im Vorraus gezahlt werden, dürfte eine tagesgenaue Abrechnung nicht so schwierig sein und regelt sich im Innenverhältnis nach dem Besitzübergang.

Bei Erschliessungsbeiträgen und Beiträgen nach dem KAG ist das komplizierter. Man kann das nach dem §436 BGB regeln (es zahlt der Verkäufer für alle bereits begonenen Maßnahmen), das ist aber praxisfern (was kümmert es einen Verkäufer noch, ob vor dem Haus seines Käufers irgendwann mal die Straße endgültig ausgebaut wird, die seit 10 Jahren so ist, wie sie ist?) und wird regelmäßig vertraglich ausgeschlossen. Vielleicht meinst Du das?

Die Auktionsbedingungen landen im Normalfall im Kaufvertrag (ich nehme an, es handelt sich *nicht* um eine Zwangsversteigerung).

Einen Unterscheid zwischen privaten und öffentlich rechtlichen Verkäufern gibt es da nicht, das ist freie Vertragsgestaltung nach dem BGB.

Gruß vom
Schnabel