Immobilienkauf aus Insolvenzmasse

Hallo liebe Leute,

ich habe die Möglichkeit evtl. einige Immobilien zu einem sehr günstigen Preis (ca. 40% vom Schätzwert) aus einer insolventen OHG zu kaufen.

Nun verhält es sich so, dass der tatsächliche/letztendliche Verkaufspreis noch Verhandlungssache ist. Die insolvente OHG hat Verbindlichkeiten bei der Bank. Die Bank möchte die Immobilien verkaufen. Ich möchte kaufen, möchte aber nur einen Preis in Höhe von den Verbindlichkeiten zzgl. Nebenkosten bezahlen. Es gibt sonst keinen Interessenten. Die Bank/Insolvenzverwalter würden dem Verkauf so zustimmen, da dann alle Verbindlichkeiten der OHG und somit auch die Insolvenzsituation beseitig wäre.

ABER: Ein OHG-Gesellschafter droht bei einem zu „günstigen“ Verkauf mit Klage gegen die Bank und gegen den Insolvenzverwalter! Der andere Gesellschafter stimmt dem Verkauf so zu (er ist mit mir in direkter Linie verwandt).

Meine Fragen: Kann ein OHG-Gesellschafter diesen Verkauf blockiren? Wenn ja, was wäre die Alternative? Zwangsversteigerung, da kein anderer Interessent da ist.Wer garantiert, dass der Verkauf in der Zwangsversteigerung einen höheren Erlös bringt (vor allem unter der Berücksichtigung der durch die Zwangsversteigerung verursachten Zusatzkosten)? Hier könnte doch wiederum der andere Gesellschafter klagen (da ja ein offizielles „en bloc“-Kaufangebot vorliegt welches die Insolvenz beseitigen würde)?

Vielen Dank für Eure Antworten!

Grüsse

Hallo,

da hilft nur reden, und ggf. preislich nachzubessern. Du hast schon richtig erkannt, dass mangels zustande kommendem freihändigen Verkauf nur der Weg in die ZV bleibt, und hierbei niemand genau weiß, was unter dem Strich herauskommen wird. Daher sind Banken und vernünftige Schuldner auch immer an einem freihändigen Verkauf interessiert (mal ganz abgesehen von den Kosten), da dieser kalkulierbar ist.

Vorliegend sind allerdings die 40% ein schon auch nachvollziehbarer Grund für den weitere Gesellschafter die Sache zu blockieren. Denn dies liegt unter der Grenze von 50%, die selbst im zweiten Termin einer Versteigerung noch erreicht werden müsste, damit niemand mehr etwas gegen den Zuschlag vorbringen könnte. Im ersten Termin liegt diese Grenze noch bei 70% (deren Unterschreiten nur möglich ist, wenn niemand etwas dagegen hat).

Insoweit wird die Sache darauf hinauslaufen, mit dem problematischen Gläubiger zu reden. Dabei wird es um seine Preisvorstellung und das Risiko gehen, was man mit einer ZV eingeht, nämlich dass unter dem Strich noch weniger reinkommen wird, weil dann auch noch die ganzen ZV-Kosten zu begleichen sind.

Solche Dinge können ganz schön langwierig sein, und müssen nicht immer zum Erfolg führen. Allerdings spielt die Zeit auch für den Interessenten, wenn die Marktlage tatsächlich so ist, dass kein besseres Angebot zu erwarten ist. Dann kann man nämlich z.B. mit dem weiteren Gesellschafter vereinbaren, dass dieser eine bestimmte Zeit hat, ein besseres Angebot einzuwerben, und sich verpflichtet dem ursprünglichen Preisangebot zuzustimmen, wenn dieses bessere Angebot nicht aufzutreiben ist.

Das ist ein Spiel für Leute mit Nerven wie Stahlseilen, und einer gewissen Spielernatur und möglichst schon Erfahrung in solchen Dingen. Ganz schlecht ist es, sich fest auf so eine Sache einzuschießen. Es muss immer klar werden, dass es klare Grenzen gibt, bis zu denen man zu einem Ergebnis kommen kann.

Ich spiele das Spiel gelegentlich für Mandanten, und es hat bislang eigentlich immer zur Zufriedenheit aller funktioniert.

Gruß vom Wiz

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Hallo,

ich kann die Frage nicht ganz verstehen. Du kaufst die Immobilie vom Insolvenzverwalter der OHG. Wenn dieser das Objekt zu 40% verkauft, dann ist er ggf. haftbar, wenn der Insolvenzschuldner ihn wg. der Verschleuderung von Vermögensteilen verklagt. Dann zahlt doch ggf. seine Haftpflichtversicherung. Das hier dann der Kaufvertrag gefährdet ist, kann ich irgendwie nicht glauben. Ich würde den Insolvenzverwalter diesbezüglich nochmal ansprechen. Die Bank hat mit dieser ganzen Sache nicht direkt zu tun. Sie verkauft das Objekt nicht, sondern erteilt für Ihre Grundschuld nur die Löschungsbewilligung gegen Zahlungen des Kaufpreisesn. Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass die ganze Sache Dein Problem ist.

Viele Grüße

Tanja

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