Immobilienkauf bei getrenntlebenden Familienstand

Ich denke über einen Immobilienkauf nach.
Da ich zur Zeit allerdings noch nicht rechtskräftig geschieden bin und die Scheidung bisher auch noch nicht eingereicht wurde weiß ich nicht ob es hierbei etwas zu beachten gibt, bzw. ob der getrenntlebende Ehegatte den Kauf verhindern kann oder irgendwelche Ansprüche auf meine Immoblie (+ggf. Mieteinnahmen die allerdings zur Finanzierung mit beitragen) hat.
Kennt sich jemand in diesem Gebiet aus oder hat schon selber Erfahrung damit gemacht?
Vielen Dank für alle Antworten

Reichen Sie erst Mal die Scheidung ein und klären das und DANN können Sie tun, was immer Sie möchten!

Mit freundlichen Grüßen
Christoph Mittler

Hallo,

immer langsam.

Wenn du bereits getrennt lebst besser erstmal die Scheidung abwarten!

Kommen Unterhaltsansprüche (Kinder) auf dich zu? Dann erst recht nicht. Sieh zu dass du deine Kohle irgendwo gut parkst :wink:. Bargeld ist in diesem Fall haltbarer als ein Sparbuch!

Ich bin geschieden und musste Unterhalt für 2 Kinder zahlen. Da zählt nicht was Fakt ist, sondern was sein könnte. Mir rechnet man akutell 600 Euro „Wohnvorteil“ an, weil ich im eigenen Haus wohne.

Wenn du mehr wissen willst: [email protected]

VG

Hallo Floppi13,
ganz einfach: Solange kein Scheidungsantrag vorliegt beim Gericht, seit ihr eine Familie. Mit Eingang des Scheidungsantrages führt ihr auch getrennte Haushalte. Aufpassen, gemeinsam angeschaffte Werte gehören trotzdem in den Zugewinn - BEIDER.
Er kann den Verkauf auch - zumindest - verzögern, dafür gibt es soooooo viele Gründe - soweit die Phantsie eben reicht. Die Frage ist: Wer will das !?
Wenn es keinen Ehevertrag gibt, erhalten Beide - zu gleichen Teilen - Rechte und Pflichten aus dem Eigentum, es sei denn - ihr habt etwas anderes vereinbart, das geht aus Deiner Darstellung aber nicht hervor. - Wenn Du genauere Infos brauchst, ich brauche dann auch nähere Umstände. Wie z.B. : Ist die Immoblie in die Ehe eingebracht worden, welchen Anteil haben die Eltern im Zusammenhang mit der Perspektive auf ein gemeinsames Leben vorfinanziert, usw. usw. - Ich schlage Dir aber lieber den - www.isuv.de - vor, bzw. einen guten Familienfachanwalt (und nur den), um Dein Problem sauber bearbeiten zu können.
Hoffe das hilft aber schonmal.
Gruß
Frank

Hallo Frank,
danke für deine Antwort.
Es stimmt, wir sind seit fast 2 Jahren getrennt, es wurde aber vor Gericht bisher nichts eingereicht.
Was natürlich geändert wurde ist auf dem Einwohnermeldeamt die Adresse wg. der Trennung (wurde dort auch so angegeben) und beim Finanzamt wurden die Steuernummern wg. des Familienstandes geändert.
Was mich interessieren würde ist, wenn ich jetzt eine Immobilie kaufe, er mir unterschreiben würde, dass er keinerlei Ansprüche auf diese Immobilie erheben wird bei einer Scheidung - wäre das rechtskräftig? Oder zählt „ein Stück Papier“ hier nicht?
Wir verstehen uns trotz allem noch gut, wir haben ein gemeinsames Kind das bei mir lebt, weshalb wir auch immer versuchen dem anderen mit Respekt zu begegnen. Es gibt keine Streitereien wegen Unterhalt oder wann er sein Kind besuchen kann - bisher lief alles immer „friedlich“. Deshalb dachte ich dass auch sowas evl. unkompliziert von statten gehen könnte, wenn denn ein schriftlicher Verzicht seiner seits Geltung erhält.
Da mir mit meinem Kind im Laufe des Jahres ein Umzug bevorsteht ist eben die Überlegung da, die bisher gezahlten 700 Euro Miete nicht mehr an eine fremde Person sondern an sich selber zu zahlen. Das heisst ich erwerbe die Immobilie alleine, ich finanziere sie alleine alles mit der Tatsache dass wir getrennt leben, eben nur halt noch nicht vor Gericht.
Meine Eltern würden keine Finanzierung tätigen im Glauben an eine gemeinsame Zukunft da die ja bereits seit längerem nicht mehr besteht. Sie würden mir vielleicht helfen eine Grundschuld auf deren Haus zu nehmen dass meine Darlehenszinsen nicht so hoch sind - sonst ist es in meiner Verantwortung was die Finanzierung betrifft.
Ich wollte einfach mal vorfühlen - einen Familienfachanwalt schalte ich in nächster Zeit auch ein um mich gründlich informieren zu lassen.
Ich danke aber schon einmal soweit für die bisherigen Infos, wenn du noch mehr hast, gerne mailen.
Danke und schönes Wochenende.
LG
Yvonne

Guten Tag,
ich habe auch eine Immobilie gekauft, während ich getrennt lebe. Ich habe einen Anwalt um Auskunft gebeten, da ich auch unsicher war. Allerdings habe ich auch bei dem Anwalt dokumentieren lassen, dass ich ab DATUM getrennt lebe. Dieses Datum ist auch wichtig für die Fristeinhaltung, um die Scheidung einzureichen (Zeit des getrennt lebens). Der Anwalt hat mir zu dem Immobilienkauf gesagt, dass daraufhin der getrennt lebende andere Partner keinen Anspruch auf das Haus oder die Mieteinnahmen hat. Die Mieteinnahmen würden aber wohl evtl. als Ihre Einkünfte mit angerechnet. Der andere Partner hätte ja nicht nur einen Anspruch an dem Haus im positiven Sinne, sondern müsste sich ja sonst auch an den Kosten, z. B. Kredit beteiligen. Deshalb könnte ich unbesorgt das Haus kaufen. Es ist somit nicht als Zugewinn für die Ehezeit zu rechnen.
Daraufhin habe ich mir mein Reihenhaus für mich gekauft. Allerdings muss ich auch dazu sagen, dass ich nicht erwartet habe, dass mein Nochehemann irgendwelche Ansprüche an dem Haus stellen würde, so wie ich keine Ansprüche an seinem nach der Trennung gewachsenen Vermögen stellen würde. Wenn Sie ein relativ gutes , normales Verhältnis noch zu Ihrem Nochpartner haben, sollte es keine unnötigen Probleme geben.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen etwas helfen und wünsche noch ein schönes Wochenende.

Hallo Yvonne,
leider schenkt ihr dem Staat nun unendlich viel Geld. Steuerrechtlich hätte ihr bis in das Jahr der Scheidung zusammen bleiben können. Das kann man aber noch beheben, wenn ihr gegenüber dem Finanzamt erklärt einen sogenannten Versöhnungsversuch durchgeführt habt (und das jährlich bis in das Jahr der Scheidung!). Immoblilienkauf: Eine schriftliche Verzichtserklärung ist schon gut, aber das ganze notariell zu machen wäre auf jeden Fall besser. Bitte schalte auch einen Familienfachanwalt ein. Vielleicht kann man da schon andere Dinge im Zusammenhang mit der Zugewinngemeinschaft vereinbahren.
gruß
Frank

Hallo,
vielen Dank, das hat mir sehr weiter geholfen.
Da kann ich die Suche doch noch weiterführen!
Danke und noch einen schönen Sonntag.

Hi,

grundsätzlich ist für die Beurteilung wichtig, zu wissen, welchen Güterstand ihr für die Ehe vereinbart hattet. Ich gehe jetzt mal davon aus, dass ihr keine besoneren Vereinbarungen, Ehevertrag etc. hattet und somit im allgmeinen Stand der Zugewinngemeinschaft eine Ehe geführt habt.

In diesem Fall brauchst du

  1. generell kein Einverständnis zum Erwerb einer Immobilie vom „Noch-Ehepartner“ einzuholen. Zwar ist gemäß § 1365 BGB eine Verfügung über das Vermögen im Ganzen zustimmungsbedürftig. Dies gilt jedoch nicht - unabhängig ob der Kaufpreis für die betreffende Immobilie tatsächlich ihr gesamtes Vermögen ausmacht - für kaufvertragliche Verpflichtungen, die das gesamte Vermögen betreffen; also auch nicht für den Kauf eines Eigenheims. Einfach weil man davon ausghet, dass dann deinem Vermögen rechnerisch auch der entsprechende Gegenwert durch die Immobilie zufließt und somit das Vermögen gleich bleibt.

  2. Konsequenzen Hauskauf – Ansprüche Ehepartner
    Bei dem gesetzlichen Güterstand wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass die Vermögensmassen der Ehepartner - abgesehen vom Hausrat - getrennt bleiben. Daraus ergeben sich allerdings Konsequenzen für die spätere Ehescheidung.
    Zum Stichtag der Ehescheidung nämlich muss der erwirtschaftete Zugewinn ausgeglichen wird. Dabei wird ein Vermögensvergleich angestellt. Dabei werden das Anfangs- und das Endvermögen beider Ehegatten verglichen. Übersteigt der Zugewinn des einen Ehegatten den Zugewinn des anderen, so steht die Hälfte des Überschusses dem anderen Ehegatten als Ausgleichsforderung zu. Wenn Du nun Vermögen bildest durch Erwerb des Hauses läufst du natürlich Gefahr, eventuell ausgleichspflichtig zu werden. Dabei würde zwar vom Vermögen die abzutragenden Schulden (Kredit zur Finanzierung) abgezogen, allerdings würde mit jeder Rückzahlungsrate der Vermögenswert des Hauses steigen und damit auch das Risiko einer Ausgleichsforderung.
    Ob diese Forderung realistisch wäre beziehungsweise ob nicht die steuerlichen Vorteile für dich überwiegen, kann ich so nicht sagen. Dafür solltest du dann mit einem Steuerberater sprechen.

Natürlich hat die Anschaffung einer eigenen Immobilie auch einen unterhaltsrechtlichen Aspekt. So wird dir im Rahmen der Unterhaltsbedarfsberechnung – soweit du Trennungsunterhalt oder nachehelichen Unterhalt von deinem ehemaligen Partner beanspruchen bzw. beanspruchen willst - ein fiktiver Wohnvorteil angerechnet. Da man bei einer Immobilie naturgemäß keinerlei Miete zahlen müssen, wird dieses als Wohnvorteil zugerechnet, so dass du rechnerisch über ein höheres Einkommen verfügen und entsprechend der zu erwartende Unterhalt reduziert würde. Umgekehrt wird das dann auch wieder eingerechnet wenn du der Unterhaltspflichtige bist, weil dadurch dein Einkommen steigt.

Mein ehrlicher Rat? Geh zum Anwalt. Besser 100 Euro für den Anwalt ausgegeben (was bei einem Immobilienkauf ja fast schon eine lächerliche Zusatzausgabe ist) und sich beraten lassen als hinterher nciht glücklich zu werden weil so viele Probleme durch den Kauf entstehen.

Gruß
Ally

Vielen Dank für die ausführliche Antwort.
Ich habe bereits einen Termin bei einer Anwältin gemacht, ich wollte nur schon einmal „vorfühlen“ um mit grob einen Überblick über das zu machen was auf einen zukommen kann.
Danke nochmal für die Hilfe!
Liebe Grüße
Yvonne