Immobilienkauf bei Hartz 4

Hallo zusammen,

ich habe einen ziemlich kuriosen Fall bei mir im Freundeskreis. Ein Freund von mir war bisher Jobmäßig nicht all zu erfolgreich und bezieht daher schon seit ein paar Jahren Hartz 4. Nun hat er von seinem Großvater einen Betrag >100k Euro geerbt und bekommt nun daher natürlich kein Leistungen von der Arge mehr. Nun ist er auf die glorreiche Idee gekommen, komplett mit seinem Vermögen ein/e Wohnung/Haus zu kaufen (nicht all zu groß) um danach (natürlich wieder ohne Barvermögen) wieder Hartz4-Leistungen zu beziehen.

Abgesehen davon, das dies natürlich einen unmoralischen Eindruck macht… was sagt das Amt dazu?

Grüße

K.H.

Als Leistungsempfänger steht grundsätzlich kein Hauskauf zu.
Sollte doch ein Hauskauf getätigt werden, werden sofort alle Leistungen gesperrt und wahrscheinlich ein Mißbrauchsantrag angezeigt.
Es deucht unwahrscheinlich, dass eine Bank hierzu einen Kredit einräumt.
Wenn er nötig wäre.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Arge sich auf diese Art und Weise aushebeln lässt und gleich wieder in Hartz4-Zahlungen eintritt.
Normaler Weise muss man - bis auf den zustehenden Vermögensfreibetrag - eigentlich sein Geld für den Lebensunterhalt einsetzen. Dazu wird der Gesamtbetrag hergenommen und ausgerechnet, wie lange er reichen muss bei der Grundlage eines Hartz4Bezuges.
Die Sache stinkt. Und wäre es nicht eine Ohrfeige für alle ehrlichen Hartz4-Bezieher/Innen?

im prinzip mag es funktionieren
wie es moralisch ist bleibt dahingestellt.
aber verzeih bitte dass dazu jegliche antwort verweigere da ich selbst mein geld hart verdienen muss.

Ich denke mal nicht das es klappt, sie werden ihn sicher dazu auffordern die wohnung zu verkaufen und erst mal von dem geld zu leben.

im prinzip mag es funktionieren
wie es moralisch ist bleibt dahingestellt.
aber verzeih bitte dass dazu jegliche antwort verweigere da
ich selbst mein geld hart verdienen muss.

Also… um mich geht es hier nicht! Das möchte ich nochmals betonen.

Die vom Amt sagen nichts, aber die Herren und Damen Scheißen den Vogel einen Haufen.
Die Sache geht zur Staatsanwaltschaft, und da wird auf Betrug geprüft.

davon bin ich auch nicht ausgegangen.
wenn er ein kleines haus bios 120m² oder eine wohnung bis glaube ca 90m² sich zulegt und es als alterversorgung belegen kann könnte sein plan aufgehen.nur dass sich die agfa nicht an nebenkosten beteiligt die über einen pauschalsatz hinausgehen. wenn er den rest bis auf einen kleinen selbstbehalt und barvermögen als rentenversicherung anlegt geht der plan vollkommen auf seinerseits…

warum aber besorgt er sich nicht ein paar kleine wohnungen und vermietet die an hartz4 empfänger oder an studenten??
damit kann er sich ein sicheres auskommen ohne hartz4 zulegen.

Hallo,
ich bin mir da nicht so sicher da es einiege Änderungen gegeben hat in bezug auf Erbe usw. Am besten einen Anwalt fragen von gegen Hartz4 im Internet, da kann man auch viel nachlesen was sich so alles geändert hat.

LG chipsy759

Grüss dich…,

ohhha…,da muss er erst mal alle Leistungen dem Amt zurückzahlen! Da er ja dann eine Immobilie erworben hat,wird es schwierig für ihn wieder Hartz 4 neu zu beantragen,den…,er hat ja dann Vermögen,(könnte vermieten,verpachten,als Pension etc…) Der Riegel wird sowieso zugeschoben,da er ja eben vermögend ist,geerbt hat und… das Haus/Immoblilie ja auch wieder verkaufen kann,von dem Gewinn er ja dann Leben kann.

MfG. Bernd

Hallo,
wenn er Pech hat sagt das Amt: VERKAUFEN

Gruß

Hallo,

das dürfte die wesentlichen Fragen beantworten:

http://hartz.info/index.php?topic=25.0

http://hartz.info/index.php?topic=15.0 (Punkt „Unterkunftskosten selbst genutzter Eigenheime/Eigentumswohnungen“)

http://hartz.info/index.php?topic=8.0

LG :smile: