Immobilienkauf / Besitz in Spanien. Mit welchen Nebenkosten beim Kauf bzw. Unterhaltungskosten muss man rechnen

Hallo liebe Community,

wir beabsichtigen, uns eine „kleine“ Immobilie, also eine Eigentumswohnung in Spanien (Costa Brava) anzuschaffen. Bisher machten wir immer in Playa de Pals Urlaub. Die Gegend ist optimal für Hundebesitzer. Seit geraumer Zeit schauen wir uns nach Immobilien-Objekten bis 100.000 Euro um. Es sind auch schon interessante Objekte um die 80.000 Euro dabei.

Leider wissen wir gar nicht, mit welchen Nebenkosten bzw. welchen Unterhaltungskosten zu rechnen sind.

Ist es sinnvoll, sich dort eine Eigentumswohnung anzuschaffen und diese in der nicht bewohnten Zeit zu vermieten?

Gibt es Kreditinstitute, welche Immobilien in Spanien finanzieren?

Hat hier jemand generell Erfahrung mit Immobilien in Spanien?

Über eine Antwort würden wir uns sehr freuen.

Lieben Gruß

Familie Brengel

Servus,

bevor man an das Thema Anschaffungsnebenkosten und laufender Unterhalt geht, sollte man zwei Dinge klären: (1) Hat man jemanden an der Hand, der verlässlich feststellen kann, ob das Gebäude (insbesondere in Küstennähe) da, wo es steht, überhaupt stehen darf und nicht nur geduldet ist, so dass unmittelbar nach der Anschaffung die Abrissverfügung ergeht bzw. die Bulldozer anrücken, und (2) hat man jemanden an der Hand, der verlässlich feststellen kann, ob das Gebäude dem, der es anbietet, überhaupt gehört, und falls ja, mit welchem Recht es auf dem Grund und Boden steht, auf dem es steht (Gebäude und Grund und Boden bilden in Spanien nicht ein einheitliches Grundstück wie in D).

Schöne Grüße

MM

Der beste Weg diese Dinge zu ermitteln die aprilfisch genannt hat, ist wenn man eine deutsch-spanische Kanzlei mit der gesamten Abwicklung beauftragt. Die kennen sich aus, können alle Infos vor Ort einholen und falls irgendwas am Ende doch nicht korrekt gelaufen ist, dann zahlt den Schaden die Berufshaftpflicht der Anwälte.
Für das Prozedere der Grundstücksübertragung müssen ja sowieso diverse notarieller Erklärungen hierzulande und/oder in Spanien durchgeführt werden, die aber auch in Deutschland vor einem spanisch-sprechenden Notar (der die spanischen Dokumente übersetzt/erklärt) durchgeführt werden können, bzw. gleich hier auf spanisch protokolliert werden können, wodurch sie versehen mit der Apostille sofort vollständige Rechtskraft entfalten.
Die Anwaltskosten, mit denen man alles abwickelt sind natürlich meist nicht gerade niedrig.
Was beim Immobilienkauf in Spanien regelmäßig heftig reinhaut, ist die Grunderwerbssteuer. Die ist in Spanien mit am höchsten in Europa…
Das bedeutet, dass ein Immoibilienkredit ne ganze Ecke höher ausfallen muss, als der reine Kaufpreis.

Wegen Immobilienkredit würde ich vielleicht einfach mal bei der spanisch Santander-Bank anfragen, die hier in Deutschland gut vertreten ist.

  • ganz vergessen: In dieser Preisklasse (die Grunderwerbsteuer ist nach Kaufpreisklassen gestaffelt) kann man mit etwa 12 % des Kaufpreises Steuern, Gebühren und Honorare abdecken.

Vermieten (= Einkommensteuerpflicht in Spanien begründen) geht ohne gute Sprachkenntnisse wohl nicht ganz so gut.

Schöne Grüße

MM

Vielen lieben Dank für die ausführliche Antwort :wink:

Vielen lieben Dank! Sie haben uns sehr geholfen :)))