Hallo liebe Gemeinde,
angenommen ein Unternehmen aus dem europäischen Ausland, ohne jeglichen Sitz/Tätigkeit in Deutschland, möchte eine Immobilie hier erwerben und es sind Mieteinnahmen etc. zu erwarten.
Welche Steuern müsste dieses Unternehmen dann hier entrichten, und wie erfolgt die Anmeldung beim Finanzamt, bzw. die Abrechnung der Steuern?
Besten Dank im Voraus!
Servus,
Welche Steuern müsste dieses Unternehmen dann hier entrichten
je nach Rechtsform Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, bei Option zur USt-pflichtigen Vermietung Umsatzsteuer.
und wie erfolgt die Anmeldung beim Finanzamt, bzw. die Abrechnung der Steuern?
Zuständig ist das FA, in dessen Bezirk das inländische Vermögen (= die Immobilie) des ausländischen Steuerpflichtigen sich befindet.
Bei der KSt gibt es eine besondere Behandlung von beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften, die sich daraus ergibt, dass diese für ihr in D steuerpflichtiges Einkommen keine separate Bilanz und GuV erstellen; GewSt und USt werden nicht anders gehandhabt als sonst auch.
Schöne Grüße
MM