Immobilienkauf - Falsche Angabe im Expose

Wir haben eine DHH gekauft (fast).
Notartermin ist nächste Woche Mittwoch.
Die Immobilie besitzt (obwohl sie von 1988 ist) eine Kohleheizung.
Diese wollen wir gegen eine Gasheizung tauschen.
Im Expose steht: " Ein Gasanschluß befindet sich im Haus".

Nun stellt sich raus, daß der Gasanschluß nicht im Haus, sondern auf der Straße liegt. Das Verlegen des Gasanschlußes von der Straße ins Haus kostet (laut Stadtwerke) ca. 1700 Euro.

Können wir die Kosten an den Eigentumer oder Makler weiterverrechnen da im Expose eine falsche Aussage stand?

Am Ende des Exposes steht:

„Die von uns gemachten Angaben beruhen auf Informationen des Verkäufers“

„Wir sind um richtige und vollständige Angaben bemüht, können jedoch für diese Angaben keine Haftung übernehmen“.

Danke für Antworten
Gruß
Rafael

Hi Rafael,

Können wir die Kosten an den Eigentumer oder Makler
weiterverrechnen da im Expose eine falsche Aussage stand?

Was hast Du denn vor? Den Kaufvertrag unterzeichnen wie er im Moment verhandelt ist und dann den Betrag einfordern?
Damit würdest Du bitter „auf die Schnauze fallen“. Die unten von Dir zitierten Sätze stehen ja nicht ohne Grund in jedem Exposé.

Aber warum machst Du Dir unnötig Gedanken? Ich würde dem Verkäufer sagen: „bislang ging ich von einem Gasanschluß im Haus aus und da dem nicht so ist, bin ich zum Abschluss des Kaufvertrages nur bereit, wenn Sie noch 2000€ im Preis nachlassen“.

Ob der Verkäufer darauf eingeht, ist eine andere Frage - und ob Ihr trotzdem bereit seid zu kaufen auch. Aber die Fakten sind bekannt und nach dem Notartermin ist der Zug abgefahren.

Gruß Stefan

Hallo Rafael,

dem Makler kann man nicht ans Bein (Haftungsausschluß). Klärt das mit dem Verkäufer vor dem Notartermin, damit der Termin nicht ergebnislos abgebrochen wird und die Kosten trotzdem bezahlt werden müssen. Der Verkäufer soll den Verkaufsbetrag senken (inwieweit das müßt ihr mit Ihm verhandeln). Ob der dann dem Makler einen reindrückt soll euch egal sein.

Gruß
Martin

P.S.: Es gibt zwar immer wieder Gerichtsurteile, die auch den Makler bei solchen Sachen mit ins Boot nehmen (meiner Meinung nach, muß ein Makler sich solche Anschlüße auch zeigen lassen), aber die sind recht kostenintensiv und langwierig