Immobilienkauf in 2013 - Denkmal AfA noch 2012?

Liebe Steuerexperten,

Ich plane 2013 die Anschaffung einer Immobilie welche der Denkmal AfA unterliegt.

Kann ich diese Anschaffung im Jahr 2013 gegen die Einkommenssteuer aus 2012 rückwirkend verrechnen? Stichwort Verlustvortrag / Nachtrag?

Die Denkmal Afa sollte also nicht das Einkommen von 2013-2022, sondern von 2012-2021 belasten.

Sieht das Finanzamt / der Gesetzgeber eine solche Möglichkeit vor?

Für Rückmeldung herzlichen Dank!
Und viele Grüße!

-)

Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist meines Wissens kein Rücktrag möglich. Ein Vortrag kommt nur in Betracht, wenn das gesamte „zu versteuernde Einkommen“ negativ ist.

Hallo,
zu diesem speziellen Thema fehlt mir das Wissen.
mfg
Ben

Hallo FreezStyler,

sorry - aber da kann ich leider nicht weiter helfen. Ich habe zwar selbst schon Immobilien gekauft, aber da war keines dabei, welches unter Denkmalschutz gestanden hätte. Zur Not könntest Du ja mal bei der Verbraucherberatung anfragen - die können auch oft weiter helfen - oder einen Steuerberater !?!

Bis denn

LG

Hallo,

nicht dass ich wüßte, für private Personen, jedoch bin ich kein Experte auf dem Gebiet der Unternehmenssteuer. Wenn Sie das Gebäude über eine GmbH kaufen würden, könnte es hier möglichkeiten geben.

Hallo,

Kosten für eine Denkmalimmoblie (Werbungskosten) lassen sich in der Regel nicht rückwirkend geltend machen. Aber für eine genaue Aussage würde ich einen Steuerberater kosulitieren