Liebe Steuerexperten,
Ich plane 2013 die Anschaffung einer Immobilie welche der Denkmal AfA unterliegt.
Kann ich diese Anschaffung im Jahr 2013 gegen die Einkommenssteuer aus 2012 rückwirkend verrechnen? Stichwort Verlustvortrag / Nachtrag?
Die Denkmal Afa sollte also nicht das Einkommen von 2013-2022, sondern von 2012-2021 belasten.
Sieht das Finanzamt / der Gesetzgeber eine solche Möglichkeit vor?
Für Rückmeldung herzlichen Dank!
Und viele Grüße!
-)