Nach notariellem Kaufvertrag meldet sich Käufer nicht mehr.Nach vielen Aufforderungen tritt er schriftlich vom Kauf zurück. Nach Aufforderung zur Unterschrift der Auflassungslöschungsbewilligung keine Reaktion des „Käufers“.
Ein erneuter Verkauf ist daduch blockiert.
Was ist hier zu tun ohne eventuell einen Rechtsanwalt zu
beschäftigen ?
Bin für jeden konkreten Rat dankbar.
Hallo,
am Besten wäre es, erst einmal die Sache mit dem Notar zu besprechen, was dieser vorschlägt zu tun.
Ich kenne jetzt den Kaufvertrag nicht und was dort vereinbart wurde. Der notarielle Vertrag hat mehr Priorität, als ein Schreiben mit Kaufrücktritt des Käufers.
Fest steht, dass der Käufer die Notarkosten tragen muss.
Der Notar kennt solche Fälle und kann mit Ihnen den nächsten Schritt raten.
Wenn Sie sich einen Anwalt wegen der Sache nehmen müssen, so können Sie die Kosten auf den Käufer umwälzen.
Gruß
Hallo Rolligensis,
in diesem Fall kann man ohne die Einschaltung eines Notars nicht weiter kommen.
Am sinnvollsten erscheint mir, wieder den Notar einzuschalten, der auch den Grundstückskaufvertrag beurkundet hat.
Die Löschung der Auflassungsvormerkung muss ebenso wie der Rücktritt vom Kauf notariell beurkundet werden.
Also, unbedingt schnell zu einem Notar gehen. Vorher könnten Sie sich aber auch beim Grundbuchamt des Amtsgerichts erkundigen, wo das Grundbuch des Verkaufsgrundstück geführt wird.
Viel Erfolg.
Viele Grüße
reisig04
Sorry, dass ich mich erst jetzt melde. Ich war längere Zeit im Ausland.
Zur Frage: Ich hoffe, dass inzwischen der Fall geklärt und erledigt ist. Dies ist die Aufgabe des Notars. Im Kaufvertrag ist üblicherweise eine Bevollmächtigung der Mitarbeiter des Notars vorgesehen, dass diese die Löschung der Vormerkung beantragen können, falls der Käufer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, oder vom Vertrag zurücktritt.
MfG Gerd aus HH